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Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. August 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Bundesgerichtshof hat die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Denn der BGH hat entschieden, dass Internet-Provider die Daten ihrer Kunden auch bei nichtgewerblichen Rechtsverletzungen herausgeben müssen.

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  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Natürlich nur wenn der Provider die Daten noch hat.
    Denn es gibt keine Speicherpflicht.
     
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Die Provider speichern neben der ausgesetzen Vorratsdatenspeicherung die Verbindungsdaten aus eigenen Gründen. Ist man schnell genug, bekommt man die Auskunft.

    Der Beschluss ist skandalös.
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Werden eigentlich die Beschwerdeführer darauf überprüft, ob sie überhaupt Rechte am Streitobjekt haben?
     
  5. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Aber leider zu erwarten! Im Interesse einer winzigen
    Minderheit wird des lieben Mammons wegen wieder
    Politik gegen die Mehrheit gemacht.

    Ob die IP-Adressen überhaupt richtig ermittelt sind
    (die Fehlerquote kann durchaus 20-30% betragen)
    interessiert da niemanden.

    Armes Deutschland!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2012
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Speicherpflicht gibt es nicht ?

    Es geht sogar noch weiter denn es gibt ja ein Urteil des BVG das die Daten nur zu Zwecken der Abrechnung gespeichert werden dürfen und dann wieder gelöscht werden müssen.

    Trotzdem wundert mich diese Urteil sehr da es ganz klar gegen die Vorgaben de BVG verstößt und die Daten nur bei gewerblicher Nutzung weitergegeben werden dürfen.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Ich befürchte nur, dass dies wieder dubiose Abzocker zusätzlich auf den Plan ruft, in Form von irgendwelchen Abmahnungen und dgl.
    Das wird immer schlimmer mit dem Urheber-Rechtsgewüx.
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Schaue mal dort hin. Im zweiten Absatz auf Dokument klicken, öffnet ein interessantes PDF.
     
  9. timecop

    timecop Board Ikone

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Dann müssten aber auch die Strafen dem nichtgewerblichen Niveau angepasst werden, denn "sauge" ich ne CD illegal aus dem Netz, kann auch nur der entsprechende Betrag geltend gemacht werden, natürlich zuzüglich entstandener Kosten, die aber auch nicht überzogen sein dürfen.
     
  10. garfilix

    garfilix Junior Member

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    AW: Urheberrecht: Internet-Provider müssen Kundendaten weitergeben

    Hallo...
    was mich an diesen Fällen schon seit geraumer Zeit interessiert, vielleicht kann mich ja hier mal ein "Internet-Spezi" aufklären, wie kommen die an die IP-Adresse?
    Mir stellt sich das ganze wie folgt dar:
    Tauschbörse...User 1 ist dort um ein z.B. Song herunter zu laden...User 2 bietet diesen Song an....
    wo bekommt hier der "Rechteinhaber" mit wer wem was anbietet?

    Mal angenommen es bietet ein einsamer User sein selbst gedichtetes Epos "Höre nur nicht auf zu Träumen" in einer solchen Tauschbörse an...und mal angenommen es möchten sich einige User herunterladen und darüber freuen...und nun mal angenommen, ein "Rechteinhaber" wittert hier, MENSCH da IST ein böser User der mein Song verteilt!, so müsste er ihn erst herunterladen um feststellen zu können..ja mein Song?..soweit sollte es doch richtig sein....???
    dann und nur dann, da es ja eine P2P Verbindung ist, hat er eine IP...richtig soweit??
    Falls ich bis hier richtig bin, stellt sich nämlich ein juristisches Problem, welches mich schon lange "nervt".
    Rein praktisch muss doch dann der "Rechteinhaber", oder dessen Vertreter...meist ja Rechtsverdreher, ebenfalls in der Tauschbörse angemeldet sein...und wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird mit dem download auch gleichzeitig der upload bereitgestellt??...falls dem so ist, dann machen sich nämliche diese Rechteverdreher gleichzeitig mit straffällig!!!...andernfalls ist es so, dass die Beweismittel...die IP, ggf. sogar auf illegalem Weg, beschafft wurde!
    Vergleich: Ein Polizeibeamter bietet auf der Strasse Drogen an, um einen Dealer zu schnappen!
    Also...wie kommt der Rechteinhaber an die IP ohne selbst in der Tauschbörse "aktiv" zu sein?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2012