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VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. August 2012.

  1. jamiro029

    jamiro029 Guest

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Wie in der Schweiz ist das legal?

    Wen willst du jetzt veräppeln? Filesharing ist in der Schweiz genau so illegal wie in jeder anderen westlichen Zivilisation auch.

    Wäre Rechtecontent nicht relevant in der Schweiz, dann bräuchtet ihr ja nicht eure ÖR Sender verschlüsseln;)

    Rapidshare ist ein schweizer Unternehmen und hat nun trotzem einen haufen Ärger an der Backe.
     
  2. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Filesharing nicht, OCH schon.
     
  3. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Der Signalschutz bei der analogen PAL-Übertragung war nicht Makrovision. Der Signalschutz im PAL-Signal hat VHS-Recorder erst gar nicht aufnehmen lassen (sprich die Recordingfunktion war nicht aktivierbar, so wie heute auch teilweise bei HD+).
    Makrovision war seinerzeit nur auf Kaufkassetten, mit dem Ergebniss, dass die Kopie grauenhaft war und teilweise schwarzweiss aber noch kopierbar.

    Filesharing ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur wenn es sich um urheberrechtlich geschützte "Werke" handelt.
     
  4. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Im Kabel gibt es noch immer alle "großen" Programme analog und unverschlüsselt. Mit nahezu jedem Fernsehgerät lassen sich diese Programme empfangen - ohne Zusatzgerät. Damit ist die Reichweite gesichert, und die Sender sehen sich in einer megabequemen Position. Warum den Fokus auf Digital setzen? Insofern könnte man die Verschlüsselung durchaus auch als ein Mittel sehen, die Leute beim reichweitenstarken Analogempfang zu belassen. Und wer dann extra bezahlt, um die Programme über digital zu sehen - bitte schön. Nettes Zubrot.

    Nicht, dass ich das unterstütze. Aber genau das ist die Denke der großen privaten Sender und der Kabelnetzbetreiber.

    Sebstverständlich sieht UM die Aufhebung der "Grundverschlüsselung" als Kröte, die man für höhere Ziele auf sich nimmt. Hätten sie aber mal richtig besonnen und ohne Druck nachgedacht, hätten sie schon längst freiwillig die "Grundverschlüsselung" aufgehoben oder erst nie angefangen.

    Ich verstehe nicht ganz, warum das einen Unterschied machen soll. Was vorher war, ist doch unwesentlich. Vielmehr muss es doch um das gehen, was heraus kommt, und das wäre eine sehr große Marktmacht. Und das gilt genauso für UM/KBW als auch für KDG/TC.

    In Großbritannien hat lange Zeit BSkyB mit seiner Verschlüsselung geherrscht und auch gegängelt. Das wollten sich BBC, ITV & co. nicht mehr bieten lassen und sind ausgestiegen. Die freie Ausstrahlung hat für sie klare Vorteile gegenüber der verschlüsselten.

    Für die deutschen Sender gab es zwar nie etwas Ähnliches, aber auch für sie ist die Anzahl der Vorteile groß genug, um nicht mal im Traum an eine Verschlüsselung zu denken.

    "Signal"- und "Jugendschutz" sind natürlich faule Ausreden.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Was ist denn OCH?

    Richtig ist wohl, dass nach derzeitiger Rechtslage in der Schweiz der Downloader sich nicht strafbar macht, der Uploader aber schon.

    Das was Du machst kann man deshalb noch lange nicht als legal bezeichnen, es ist höchst illegal (deshalb für den, der die Dateien gibt strafbar). Du machst Dich nur selbst nicht strafbar.
     
  6. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    OCH = One Click Hoster
     
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Ich schätze mal das es sich nicht um die neusten Urlaubsvideos handelt mit denen Rapidshare und Uploaded.to sich dumm und dämlich verdienen^^

    Es sei denn kyagi dreht die Simsons bei sich zu Hause im heimischen Wohnzimmer :D:D:D

    Einigen wir uns einfach drauf, das in dem Land in dem Käse und Milch fliesst auch Steuerhinterziehung legal ist^^

    Hoffentlich verkauft man dann keine CD, auf den Daten von kyagi´s Raubkopiereraktivitäten dokumentiert sind.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2012
  8. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Was aber hier klar ist:
    Das Geheule der Industrie kann kaum einer verstehen.
    Und da ist sie wohl selbst schuld.

    Aber dürfte im Ausland nicht anders sein
     
  9. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar


    Ich kann das Geheule verstehen, würde es um meine Kohle gehen, würde ich auch alles versuchen um sie zu schützen.

    Das würde jeder User hier auch machen , wenn es sich um sein Eigentum handelt.

    Weil es sich aber nicht um meins geht , ist es mir quasi egal, ich habe meine Meinung dazu geäussert, was ihr draus macht ist eure Sache , ihr seit ja schließlich erwachsen^^

    Aber nicht heulen, wenn ihr noch 5 mal eure Kinder singen lassen müsst:D:D:D
     
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Nun ich kenne es noch aus Kirch's Zeiten. Da wurde jenes auf den damaligen Cinedom-Kanälen gesendet, um Aufnahmen (über Scart) zu verhindern (ich glaube auch heute noch bei Sky Select der Fall). Mit alternativer Gerätschaft war und ist das allerdings kein Thema.
    Und ja, bei Kaufkassetten erinnere ich mich, das war so wie von dir beschrieben.