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VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. August 2012.

  1. joegillis

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    In Hessen ändert sich was: Die Grundverschlüsselung wird am 03.01.2013 bei beiden Sendergruppen rausgenommen. Ähnliches wird wohl auch bei KDG passieren, wenn TC übernommen werden soll. Gut, HD ist ein anderes Thema...
     
  2. timecop

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Na ein paar mehr Kunden wird Viseo+ inzwischen wohl haben, aber schön dass die Verbraucherschützer das Thema schon abgehakt haben. :rolleyes:
    Im ersten Forenbeitrag zur verlinkten Seite wurde ja auch HD+ schon ein schnelles Ende vorausgesagt und das Elend quält sich noch so dahin. ;)
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Das sehe ich nicht, warum sollte KDG das tun?
    Eine Auflage seitens des Kartellamtes ist es nicht.
    Und beide Unternehmen verschlüssel(te)n die Privaten.

    Bei der Übernahme der KabelBW durch UM sah es so aus das UM die Herausnahme der Grundverschlüsselung angeboten hat um die Übernahme besser zu gestalten, denn hier war die Situation in beiden Kabelgebieten unterschiedlich.
     
  4. deekey777

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Hat Sky einen öffentlichen Auftrag zur "freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt"?
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Ja! Der Käse steht in der Präambel zum Rundfunkstaatsvertrag und gilt deshalb selbstverständlich auch für Sky.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Trotzdem sind es immerhin dann noch 6 Jahre wo man nicht aktiv wurde. Das Kind ist doch schon verwest nach dem es vor 6 Jahren ins Wasser gefallen ist.:rolleyes:
     
  7. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Nun ja, RTL betreffend das übliche "Gewäsch" aus Köln, würde ich meinen. Nur,sollten die Schreiberlinge des Artikel und vom vzbv nicht nur auf die Präambel des RStV verweisen, sondern sich auch mal den dortigen § 43 durchlesen.
    Dort steht : "§ 43 Finanzierung
    Private Veranstalter können ihre Rundfunkprogramme durch Einnahmen aus Werbung und Teleshopping, durch sonstige Einnahmen, insbesondere durch Entgelte der Teilnehmer (Abonnements oder Einzelentgelte), sowie aus eigenen Mitteln finanzieren. Eine Finanzierung privater Veranstalter aus der Rundfunkgebühr ist unzulässig. § 40 bleibt unberührt."


    Wenn jetzt ein privater Veranstalter meint, er finanziert sich auch aus Entgelten der Teilnehmer (hier dann Kabelnutzer), wird es wahrscheinlich schwierig, wie das bewertet werden kann/könnte. Vor allem wenn er dies vertraglich so mit dem KNB geregelt hat/hatte.
     
  9. McPoldy

    McPoldy Silber Member

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    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    ja dann muss der Veranstalter die Gebühr aber von all seinen Nutzern erheben und nicht nur von einem Teil, also wenn schon Gebühr dann auch für Satnutzer und nicht nur für Kabel oder DVB-T.

    Aber das werden sie tunlichst lassen weil dann Reichweite unter 10% fallen würde und somit die Werbeeinnahmen wegbrechen würden.

    Ich würde die Ungleichbehandlung von Kabel und Sat thematisieren und die Veranstalter in die Pflicht nehmen entweder überall bezahlen oder garnicht.

    Aber über Sat frei und über Kabel da selbe Signal verschlüsselt geht nicht.
     
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

    Stimmt schon, nur haben ja RTL und Co in ihren Zulassungsbescheiden auch die Verbreitungsplattformen zu stehen. Die HD+ GmbH erfüllt doch auch nur eine Art "Alibi-Funktion"/Strohmann. In den Zulassungsbescheiden und vor allem im RStV müsste man ansetzen. So dass es nicht wie beschrieben im Kabel so, pers Sat so und über DVB-T ganz anders (auch noch unterschiedlich) gehandhabt werden kann, ob oder inwiefern verschlüsselt gesendet wird.
    Dafür wären aber wiederum die Ministerheinze in der Rundfunkländerkommission mit ihrem Häuptling Kurt Beck für zuständig, den RStV anzupassen/zu konkretisieren.