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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das Forum stottert gerade :D
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Jupp, aber am besten auch komplett und nicht immer den letzten Satz weglassen:

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Auf Grund dieses Satzes wäre ein Beschneidungsgesetz durchaus möglich und würde eben nicht im Wiederspruch zum GG stehen.

    Unabhängig davon:
    Meiner Meinung nach haben Staaten und deren Gesetze nur eine einzige Existenzberechtigung, nämlich den Schutz seiner Bürger vor körperlichem oder materiellen Schaden.

    Jede Rechtssprechung muss sich meiner Meinung nach exakt daran messen lassen, ob sie diesen Schutz auch erfüllt. Im Falle des Beschneidungsurteils ist das eben nicht der Fall. Ich wage zu behaupten, dass kein einziges Kind durch dieses Urteil vor der Beschneidung geschützt wird. Eher im Gegenteil. So wie in Deutschland momentan die Sau durchs Dorf getrieben wird, dürfte die Diskussionsbereitschaft der betroffenen Gruppierungen schon aus Trotz gen Null sinken.

    Zudem ist das ja beileibe kein Einzelfall in der Geschichte der Gesetzgebungen. Manche Dinge lassen sich einfach nicht verbieten. Siehe zum Beispiel Alkohol oder Zigaretten. Es gibt keinen vernüftigen Grund, warum diese Stoffe im Gegensatz zu anderen Drogen erlaubt sind, außer einem. Die Erfahrungen der Prohibition haben gezeigt, dass sich gewisse Dinge einfach nicht verbieten lassen, weil das Volk die Verbote schlicht nicht beachten wird, was wiederum zu Problemen führt, die im Endeffekt schlimmer sind, als das, wovor man eigentlich schützen wollte.

    Ähnliche Gedanken gab es ja auch zum Thema "Mord des ungebohrenen Lebens" (Neudeutsch Abtreibung). Die wurde auch schon vor der ofiziellen Erlaubnis durchgeführt, nur unter so katastrophalen Bedingung (Stricknadeln und ähnliches), dass die Mütter regelmäßig selber bei drauf gingen.

    Wer glaubt, er schaffe die Kindesbeschneidung durch Rechtssprechung ab, ist in meinen Glauben einfach nur blauäugig und zum Wohle der Kinder ist eine solche Rechtssprechung schon gar nicht. Sie verschlimmert die Situation eher noch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2012
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Sorry, aber das was du schreibst ist juristisch gesehen einfach falsch. Das Landgericht hat in diesem konkreten Fall so entschieden. Allgemeine Gültigkeit hat das aber nicht.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, die Reihenfolge der Paragraphen wäre ein Ausdruck der Wertigkeit der Grundrechte. Dem ist nicht so. Alle im Grundgesetz zugesicherten Grundrechte sind absolut gleichwertig und keines davon steht über dem anderen ! Wenn zwei oder mehrer der Grundrechte miteinander in Konflikt stehen, muss immer eine Abwegung auf Grund des Einzelfalls geschehen. Eine generelle Wertigkeitseinstufung ist das aber gerade nicht!
     
  4. Marsennica

    Marsennica Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Da hier keine Grundrechte(jedenfalls kein der bisher genannten) in Konflikt stehen,ist das auch kein Thema.
     
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Sollte man demnach auch harte Drogen legalisieren?

    Das ist schon richtig, aber wenn man Dinge wie die Beschneidung nicht verbietet hat man überhaupt keine Handhabe dagegen. Dann könnte jeder Jude nämlich entgegnen "Was habt ihr eigentlich? Was wir machen ist doch laut euren Gesetzen erlaubt."
     
  6. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Du solltest aber auch alles Zitieren

    (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Grundrechte Staatsrecht for you
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2012
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Natürlich stehen drei Grundrechte im Konflikt. Auf der einen Seite GG2 und auf der anderen Seite GG4 und GG6. Das steht sogar in der Urteilsbegründung die man auf der Seite des Landgerichtes Köln einsehen kann drin.

    Hier wird ganz klar dargelegt, dass das Gericht die drei betroffenen Grundrechte Gegeneinander abgewogen hat.
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    In einem gewissen Rahmen könnte man da durchaus drüber nachdenken. Die Statistiken über Drogentote von Ländern mit wesentlich lascherer Drogenpolitik sprechen eigentlich eine recht deutliche Sprache.

    Um die Würde des Menschen ging es beim Beschneidungsurteil aber nie. Das Gericht hat sich ganz klar auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der einen und die Rechte der Eltern und der Religionsfreiheit auf der anderen seite bezogen.

    Um die Menschenwürde ging es bei dem Urteil nie. Warum sollte ich den Teil dann posten. Spielt im konkreten Fall schließlich keine Rolle!
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2012
  9. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Denn Beiträgen nach geht es eigentlich um die Religiöse Beschneidung insgesamt!

    Da stellen sich dann natürlich auch Die Fragen, Was Sollten man alles erlauben unter dem Deckmantel der Religion

    Z.B. der Religiösen Beschneidung von Frauen,
    darf eine Moslemische Frau halb, oder ganz tot geschlagen werden?

    Wo soll man die Grenze ziehen wenn aufgrund der Legalisierung, von Kindesmisshandlung aus Religiösen Gründen, das Tor erst einmal geöffnet hat?
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    So etwas gibt es nicht - Traditionen sind generell anders zu Bewerten als Relgionen. Keine der in Deutschland anerkannten Religionen fordert eine Beschneidung von Frauen.

    Deswegen differenziere ich ja auch zwischen Islam und Judentum bei der Kindsbeschneidung. Das Judentum kann die Beschneidung ganz klar mit Hilfe ihrer heiligen Schriften als wichtige Glaubensgrundlage belegen. Die Muslime hingegen können das nicht. Der Koran kennt keine Beschneidungsvorschrift und selbst die nicht koranische Sekundärliteratur (Hadithe) gibt kein Alter vor, wenn das Hadith von der jeweiligen Rechtschule überhaupt anerkannt ist. Auch da gibt es im Islam keine Einheitliche Meinung ob diese Hadithe überhaupt echt sind. Für Muslime stellt es keine Einschränkung der Reiligionsfreiheit dar, Jungen erst mit Eintritt der Religionsmündigkeit zu beschneiden, wenn sie es denn dann wollen. Die Beschneidung von 5 Jährigen mit viel Tamtam und einem Haufen von Geschenken ist eine türkische Tradition und hat mit dem Islam ansich kaum was tun.
    Muslime haben hier ein Argumentationsproblem.

    Hier gilt das gleiche wie oben bei der Jungenbeschneibung im Islam. Auf völkische Traditionen hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine Rücksicht zu nehmen. Wenn zum Beispiel ein Araber seine Frau zur Verschleierung zwingen will und meint sie ständig verprügeln zu dürfen, dann hat dieser Araber hier schlicht nichts verlohren. Andersherum muss ich mich in muslimischen Ländern ja auch anpassen (zum Beispiel damit leben mal eine Zeitlang kein Schweinefleisch zu kriegen oder eine Moschee nur mit langen Hosen und ohne Schuhe besichtigen zu dürfen).

    Die Grenze gehört für mich ganz klar da gezogen, wo Religionen nicht anerkannt sind (z.B. Scientology) oder Rituale innerhalb der Offenbarungsschriften der jeweiligen Religionen nicht begründbar sind. Darüber hinaus muss es natürlich auch Grenzen bei jedweder akuten direkten Gefärdung des Lebens geben. Dazu gehören natürlich Dinge wie Tie- oder gar Menschenopfer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2012
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