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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. Marsennica

    Marsennica Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das sind keine Experten.
    Man muss auch kein Experte sein,denn die Strafbarkeit der Bschneiung ist eindeutig belegt.

    Nen mal deine vielen Experten!!!

    Was heißt nicht einig,man sieht doch was jetzt abgeht.

    Und im ersten fall hatte der Richter einfach sienen Job nicht gemacht,und aus Angst lieber das Recht gebeugt.
    Wofür er bestraft gehört.

    Wenn man Beschneidung tatsächlich erlauben will,muss das GG zwingend geändert werden.

    Derzeit verbietet das GG eindeutig Beschneidungen.
    Das es Menschen gibt die aufgrund ihrer Sexuellen Neigung das anders sehen mag sein,aber genau um Kinder vor solchen Menschen zu schützen,sind die Gesetze da.
     
  2. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Nur ein Beispiel:

    http://www.jura.uni-muenster.de/download.cfm?DownloadFile=E458D4A2-FC83-8929-DBA4796A79336806

    Das Eine hat mit dem Anderen gar nichts zu tun. Ich werde nicht zögern, diese Anschuldigungen und Beleidigungen hier zu melden, so wie ich es vorhin auch schon getan habe.

    Diesen Absatz habe ich leider übersehen. :wüt:
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ich denke dass die Sache auf eine Kompromisslösung hinauslaufen wird.

    Was mir da so vorschwebt: Beschneidungen – auch aus religiösen Gründen – weiterhin erlauben unter der Auflage dass diese ausschliesslich von medizinisch geschulten Personen durchgeführt werden dürfen u. unter lokaler Betäubung beim Kind stattfinden muss.

    Totale Verbote würden nur dazu führen dass die Kinder rechtswidrig in irgendwelchen dunklen Hinterzimmern von medizinisch unkundigen Leuten ohne Narkose beschnitten werden.

    Und sollten die Kinder unbedingt von Leuten aus dem religiösen Umfeld beschnitten werden dann müssen diese eben eine zusätzliche medizinische Qualifikation erwerben die diese befähigt Beschneidungen ordnungsgemäß durch zu führen.

    Verbote halte ich für nicht sinnvoll, da nicht praxisgerecht. Das sich die Leute an die Verbote halten das wäre nicht überwachbar.
    Von daher das kleinere Übel: Eine Kompromisslösung.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Manchmal sollte man einfach mal die Kirche im Dorf lassen.
    Oder Moschee bzw. Synagoge.:)
     
  5. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Oder die Häuser der Andacht. ;)
     
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Die Beschneidung stellt aber nunmal eine Körperverletzung dar. Und sowas kann nicht durch das Sorgerecht abgedeckt sein.

    Denn wenn das Sorgerecht auch Körperverletzung abdecken würde, dann müsste es doch genauso erlaubt sein:

    - seine Kinder zu verprügeln wenn sie mit schlechten Note nachhause kommen
    - seinen Kindern eine Niere oder ggf. Teile der Leber entnehmen zu lassen und an kranke, reiche Chinesen zu verkaufen

    Warum sollte das nicht erlaubt sein, Beschneidung aber schon?
     
  7. Marsennica

    Marsennica Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar


    Das sagt schon alles über den Kerl aus.

    Quelle:Ulcus molle

    Es geht hier um 8 Tage alte Babys und Kinder.

    Die Vorteile die eine Beschneidung haben mag,treffen auf diese Gruppe nicht zu.
    Und Erwachsenen steht es nach wie vor Frei sich beschneiden zu lassen.

    Und das Kinderschänder Beschnitten Babys toller finden,mag ja sein,aber ist kein Argument.
    Es ist schon absurd Beschneidung bei Babys mit HIV Schutz zu begründen.
    Weil man ja bekanntlich Aids nur durch ne Vorhaut bekommen kann. :eek:

    Geiles Argument,auf Deutsch 8 Tage Babys zu vergewaltigen ist ok,bei 8 Jährigen muss man vorher mal kurz nachfragen!

    Alles klar!!! :eek:
    Ich kann nichts dafür wenn du dafür eintrittst das Kinder vergewaltigt werden dürfen.
    Das ist keine Beleidigung sondern ein Nachweisbarer Fakt.

    Wer für Beschneidung eintritt,oder seine Kinder beschneiden lässt,ist ein Kinderschänder.

    Die Beschneidung von Kindern ist eindeutig ein Verbrechern,und zwar ein besonders schweres!
    Die würde des Menschen ist unantastbar,und das gilt auch für Babys und Kinder!

    Beschneidung=Vergewaltigung!!!

    Dann müsste dieser Kompromiss auch für sex mit Kindern gelten!
    Nö,nachweislich vergehen sich bei der Beschneidung erwachsene an Kindern ,zur eigenen Befriedung,ob sexuell oder religiös spielt kein rolle.
     
  8. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Die Prügelstrafe in Deutschland wurde erst im Jahr 2000 durch eine Änderung des BGB abgeschafft.

    Das Grundgesetz musste dazu nicht geändert werden. Es ist also Sache des Gesetzgebers zu reglementieren, wie im Einzelfall das Grundgesetz ausgelegt werden kann.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Heutzutage gibt es Kondome in tausend verschiedenen Varianten und die HPV Impfung. Das ist ein wesentlich besserer Schutz als eine Beschneidung.

    Die Beschneidung kann nämlich in dem Fall sogar zum Nachteil werden, wenn der Betroffene denkt das ihn die Beschneidung schützen würde.

    Als Vergealtung würde ich die Beschneidung zwar nicht sehen, da meist keine sexuelle Absicht dahinter steht. Und falls in Ausnahmefällen doch, dann ist sie nicht nachweisbar.

    Strafbar ist eine Beschneidung durch §224 (Gefährliche Körperverletzung) und §225 (Mißhandlung von Schutzbefohlenen.

    Bei §224 gilt Absatz 1, Punkt 2, in Einzelfällen kommen auch Punkte 3 und 4 in Betracht. Und bei §225 gilt Absatz 1, Punkt 3.

    §224:

    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    §225:

    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
    4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

    1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
    2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
     
  10. Marsennica

    Marsennica Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Natürlich nicht,weil es eben schon vorher verboten war.
    Nur weil sich Menschen nicht an Regeln halten,heißt das nicht das etwas erlaubt ist.
    Es war in der BRD schon immer Verboten Kinder zu schlagen.
    Da sich in diesem Punkt nie was am GG geändert hat.

    Und das GG ist eben die Basis unseres Rechtssystems.

    Es ist zumindest vergleichbar.
    Spätestens wenn der Beischneider den Penis nach der Beschneidung in den Mund nimmt,ist es aber Definitv ein Sexueller Missbrauch.

    Und wenn man Beschneidung erlauben will,muss man eben dieses auch erlauben.
    Es macht ja keinen Sinn Beschneidungen zu erlauben,dann aber vorzuschreiben wie sie durchzuführen sind.

    Gerade wenn von den Kinderschändern Argumente kommen,wie das es sonst ja in Hinterzimmer gemacht werden würde,
     
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