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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Tut es nicht, da es wohl mit Einwilligung des Kunden geschieht.
     
  2. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Bei Kleinkindern dient es dem Kindeswohl, deshalb dürfen die Erziehungsberechtigten für das Kind entscheiden.

    Anders sieht es aus, wenn die 3-jährige Tochter Ohrringe haben will. Normalerweise müsste es verboten sein, der Tochter Ohrlöcher stechen zu lassen, da dies weder dem Kindeswohl entspricht, noch das Kind in einem Alter ist, wo es die Reife besitzt um selbst entscheiden zu können. Hier könnten sich die Richter auch noch austoben. :rolleyes:
     
  3. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das Kindeswohl ist in diesen Zusammenhängen ein etwas verschwommener Begriff. Ich möchte ihn mal ersetzen durch "Dispositionsbefugnis":
    Religiöse Beschneidung

    Die Dispositionsbefugnis gilt bei medizinisch notwendigen Eingriffen bzw. Eingriffen, die nicht bis warten können, bis das Kind einwilligungsfähig ist.
     
  4. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Nochmal:

    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_(Deutschland)

    Haareschneiden ist eben doch Körperverletzung. Nur eben im Normalfall nicht rechtswidrig.

    :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2012
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung. (http://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_(Deutschland))

    Ich denke, man kann das Schneiden der Haare nicht wirklich als "Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ... in Form einer körperlichen Misshandlung" subsumieren. Immerhin bleiben nicht nur die Haarwurzeln, sondern im Regelfall auch die Haare vorhanden und werden nur gekürzt. Wenn die Haarwurzeln entfernt würden wäre das anders. Außerdem wachsen Haare wieder nach, im Gegensatz z.B. zu einer zwangsweise entfernten Vorhaut.

    Auch dürfte (fachgerechtes) Haareschneiden wohl nicht mit einer Gesundheitsschädigung einhergehen.
     
  6. Weiskopfadler

    Weiskopfadler Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Haare schneiden!!

    ....und Fingernägelschneiden, Fußpflege..... naja dieser Vergleich zu unserem Thema ist mit Verlaub ein wenig falsch verknüpft!!
     
  7. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    @Eisenbahnfan:
    Stell Dir vor, Du würdest diese Frage mit einer Frau mit langen, blonden Haaren diskutieren, deren Haare auf einige Millimeter abgeschoren werden sollen.
    Ich denke, hier ist der Aspekt der Mißachtung und der Demütigung deutlich, auch wenn die Haare nachwachsen.

    Es geht hier weitgehend um die Frage, "ab wann" etwas Körperverletzung in Deutschland ist, und die dazu nötige "Stelle" ist in Deutschland ausgesprochen niedrig angesiedelt.
     
  8. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Gut möglich, dass die von Dir angesprochene Frau das Procedere als Körperverletzung betrachten würde. Das heißt aber nicht, dass es sich auch juristisch betrachtet um Körperverletzung handeln würde. Es handelt sich auch nicht in jedem Fall tatsächlich um Mord, wenn die Bevölkerung eine Tat als Mord betrachtet.
     
  9. TV_WW

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Meiner bescheidenen Meinung nach handelt es sich um Körperverletzung wenn durchblutete und von schmerzempfindungsfähigen Nerven durchzogene Teile des Körpers – ohne medizinische Notwendigkeit – entfernt werden.

    Haare, Finger- und Zehennägel gehören da definitiv nicht dazu, weil die weder durchblutet noch irgendwelche Nerven beinhalten welche Schmerzempfinden auslösen.

    Zähne gehören z.B. dazu weil diese schmerzempfindliche Nerven haben und die Wurzeln durchblutet sind.

    Streitfrage wäre z.B. Körperschmuck in Form von Tattoos oder Piercings, allerdings werden hier keine Körperteile entfernt, dennoch ist es ein Eingriff und es bleiben Änderungen.

    Meiner Meinung nach sollte man selber entscheiden dürfen. Das Problem ist hier dass die Eltern über solche Dinge wie Religionszugehörigkeit entscheiden u. den Kindern diese Entscheidung abnehmen bevor diese selber in der Lage sind zu entscheiden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2012
  10. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Tattoos oder Piercings werden allerdings (im Normalfall) nur mit dem Einverständnis der betreffenden Person gemacht oder entfernt.
     
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