1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. _falk_

    _falk_ Platin Member

    Registriert seit:
    8. Juni 2011
    Beiträge:
    2.287
    Zustimmungen:
    85
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Wenn du in der Beschneidung eine vorsätzliche, körperliche Misshandlung siehst? :LOL:

    Für dich habe ich mal einen alten Artikel hervorgekramt: Passivrauchen: Zigarettenqualm erhöht Blutdruck von Kindern - SPIEGEL ONLINE

    Wieviel sterben durch die Beschneidung?
     
  2. SliderXB

    SliderXB Junior Member

    Registriert seit:
    17. Juni 2009
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    8
    Punkte für Erfolge:
    18
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar


    Auf welchem intellektuellem Niveau diskutieren wir hier eigentlich?
    :rolleyes:

    Quelle: Duden


    Eine Beschneidung geschieht weder versehentlich, ja noch nicht mal fahrlässig, sondern mit voller Absicht. Das nennt man dann Vorsatz.

    Dem zufolge ist eine Beschneidung eine vorsätzliche Körperverletzung!


    Ähm, muß Körperverletzung jetzt auch noch mal erklärt werden?



    Nur raucht niemand, damit Andere (gegen ihren Willen) Rauch einatmen.

    Ergo: Kein Vorsatz.




    Muß Körperverletzung wohl doch erklärt werden:

    Quelle: Wikipedia

    Daß man erst sterben muß, damit eine Körperverletzung vorliegt, steht da nicht.

    Aus gutem Grund übrigens. Denn dann wäre es Körperverletzung mit Todesfolge.

    Rauchen - d.h. als Raucher Andere dem Passivrauchen aussetzen - könnte man unter diesen Umständen als Körperverletzung werten.
    Nur muß eben ein Vorsatz bestehen, mittels des Rauchs auf die Gesundheit des Nichtrauchers einzuwirken.

    Ggf. kann auch das Billgen von Gesundheitschäden als Vorsatz gewertet werden. Das müßte dann ein Gericht entscheiden.

    Bleibt noch die Frage nach der beweisbaren Kausalität.

    Wie will man nachweisen, daß ein früherer Tod durch Rauchen verursacht wurde, wo man noch nicht mal im Einzelfall beweisen kann, wie alt der oder diejenige ohne je passiv geraucht zu haben, geworden wäre?



    Zu der Studie:

    Kinder mit Bluthochdruck dürften extrem selten sein.

    Wenn da dann in der passiv rauchenden Vergleichgruppe, nur wenig mehr Kinder als in der Nichtrauchergruppe, Bluthochdruck haben, kommt man schnell auf Zahlen wie 21% höheres Risiko.
    Inwieweit der Unterschied tatächlich relevant ist, läßt sich nur bei Kenntnis der exakt ermittelten Zahlen beurteilen.

    Wird auch immer für Brutskrebsvorsorge geworben, mit Prozentzahlen, nach denen eine Vorsorgeuntersuchung das Risiko um soundsoviel Prozent senken würde:

    Früh erkannt, Gefahr gebannt? - Quarks & Co - WDR Fernsehen


    Zu den Bluthochdruckgefährdeten Kinden nochmal:
    Ich vermute mal, würde man in der Studie nach einer Korrelation zwischen Playstation-Konsum und Bluthochduruck gesucht haben, man wäre ebenso fündig geworden. ;)


    Kann man natürlich beides verbieten.
    Wenn man alles reguliert haben möchte.


    Hier im Fred geht es aber um eine völlig sinnfreie Operation an Säuglingen bzw. kleinen Kindern.
    Das Urteil der Kölner Richter ist hier völlig Grundgestzkonform - auch wenn die per GG garantierte Religionsfreiheit dadurch eingeschränkt sein mag.


    Übrigens:
    Auch im Falle eines Beschneidungsgsetzes, das religiös motivierte Beschneidungen erlaubt, dürften nur die Juden darunter fallen.
    Denn der Islam gebietet die Beschneidung nicht so stringent, wie das Judentum.

    D.h. für Muslime lägen im Fall eines bleibenden Verbotes, keinerlei Einschränkung vor.


    Zu den Nebenwirkungen Rauchen vs. Beschneidung:

    Rauchen ist, da dürfte kein Zweifel bestehen, gesundheitschädlich, Passivrauchen auch, wenn auch in geringrem Maße.

    Mir persönlich gehen die Antirauchergesetze zu weit, obwohl ich Nichtraucher bin.
    Ein Rauchverbot auf der Säuglingsstation würde ich aber begrüßen, ebenso wie ein Beschneidungsverbot.

    Wenn man in einer Gemeinschaft mit anderen lebt, muß man Beeinträchtigungen hinnehmen, die nicht absichtlich gegen einen gerichtet sind.
    Rauchen ist nicht absichtlich gegen mich oder Andere gerichtet.

    Eine Beschneidung ohne meine Einwilligung wäre aber ein absichtlicher Eingriff (Beeinträchtigung) in meine Persönlichkeitsrechte (siehe oben > Körperverletzung) und zwar ganz gleich, ob das nun zu meinem Besten oder zu meinem Schaden geschehen soll.


    PS
    Die (u.a.) Begründung für das Urteil, ein Kind müsse selber entscheiden, ob und welche Religion es ausüben möchte, halte ich für Unglücklich. Ist sie doch Steilvorlage für "Experten" welche dann Beschneidung mit Taufe gleichsetzen, und dabei geflissentlich übersehen das eine Bescheidung ein operativer Eingriff ist.

    Das von der Verfassung garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, reicht zur Urteilsbegründung völlig aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2012
  3. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ja, in der aktuellen Form ist das Judentum wirklich nicht mit dem deutschen Grundgesetz und auch nicht mit den Humanistischen Grundwerten vereinbar.

    Aber das Judentum kann sich ja genau wie jede andere Relition reformieren, und anstatt der Beschneidung ein anderes Bestätigungsritual ausdenken, das keine Körperverletzung darstellt.

    Auch Religionen kann man nicht alles erlauben.

    Sonst könnte man ja im Extremfall auch eine Religion gründen bei der man nur Mitglied werden kann wenn man ein Menschenleben ausgelöscht hat, und dann über die Religionsfreiheit ein Recht auf Tötung fordern.

    Ein Säugling oder Kleinkind das nichtmal seinen Namen schreiben kann oder gestern von heute unterscheiden kann, kann keinerlei Religion ausüben.

    Was heist die Religionsfreiheit spielt in dem Fall keine Rolle.

    Die Taufe ist zwar offiziell die Aufnahme in den christlichen Glauben, defacto ist das aber Unsinn. Ein Säugling oder Kleinkind kann nichts glauben, also kann es auch keinen Glauben haben.

    Meiner Meinung nach kann man sich frühesten nach ersten Religionsunterricht, Kommunionsunterricht und Erstkommunion als Christ bezeichnen oder sagen das man christlichen Glaubens ist.

    Die Taufe sehe ich eher dafür an, das man der (Glaubens)gemeinde seinen Nachwuchs vorstellt. Eine wirklichen Sinn für das Kind macht eine Säuglingstaufe meiner Meinung nach aber nicht.

    Andererseits schadet ein bisschen Wasser über den Kopf aber dem Kind sicher auch nicht. So gesehen finde ich, kann man die Entscheidung ob sie ihr Kind als Säugling oder erst später ggf. vor der Erstkommunion taufen lassen möchten ruhig den Eltern überlassen.

    Gewisse Grenzen gibt es aber schon.

    So ist es ja auch Eltern verboten ihre Kinder zu verprügeln, wenn sie z.B. schlechte Schulnoten schreiben.
     
  4. Rownosci

    Rownosci Senior Member

    Registriert seit:
    7. Juli 2009
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ich habe jetzt noch das Argument gelesen, daß es durch das Kölner Urteil einem kleinkind oder Säugling verwehrt wird, eine bestimmte Religion auszuüben. Also ein Einschnitt indie Religionsfreiheit des Kindes.

    Nun muß man anmerken, daß ein Säugling oder ein Kleinkind, das einer Religion angehören oder ausüben möchte dieses dann sicher auch artikulieren kann.

    Eine Beschneidung ist ja nicht generell strafbar, keinesfalls, sondern nur dann, wenn man nicht eingewilligt hat.

    Ich sehe hier kein Problem daß der Säugling, der diese Religion ausüben möchte, dieses nicht auch in irgendeiner Weise seinen Mitmenschen mitteilen kann.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ein Säugling kann aber defacto keine Religion ausüben, genauso wenig wie ein Haustier oder ein Wachkomapatient.

    Das einzige woran ein Säugling glauben kann ist das Fläschen und der Schnuller. ;)

    Um einer Beschneidung zuzustimmen, denke ich muss der Betroffene nicht nur seine Zustimmung artikulieren können, sondern auch die Konsequenzen kennen und einschätzen können.
     
  6. _falk_

    _falk_ Platin Member

    Registriert seit:
    8. Juni 2011
    Beiträge:
    2.287
    Zustimmungen:
    85
    Punkte für Erfolge:
    58
  7. XL-MAN

    XL-MAN Lexikon

    Registriert seit:
    8. November 2007
    Beiträge:
    23.418
    Zustimmungen:
    7.499
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Warum wurde mein Beitrag nebst Bild der Beschneidung gelöscht?
    Das passte sehrwohl zum Thema. In all seiner Brutalität.
    Ich bin schockiert, dass hier zensiert wird.:(
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.199
    Zustimmungen:
    6.344
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Schon mal drüber nachgedacht, dass hier eventuell auch jünger Leute, z.B. Kinder aus Versehen vorbei surfen können.

    Da kannst ja einen Link zu der Seite setzen, aber eine Nahaufnahme von einer OP (egal worum es geht) muss hier nun wirklich nicht sein!
     
  9. Rownosci

    Rownosci Senior Member

    Registriert seit:
    7. Juli 2009
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    @XL-MAN:
    Ich denke das liegt am urheberrecht. Man konnte nämlich nicht sehen woher Du das Bild hast. Der Forenbetreiber ist verantwortlich.
    Ich fand das Beispielbild gut bzw würde auch gerne die sehen wo man medizinische komplikationen sieht.

    Ich denke es ist kein Problem wenn Kinder es sehen da es ja auch Kinder sind die beschnitten werden sollen.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.199
    Zustimmungen:
    6.344
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ich finde es ja durchaus interessant, mit welchem Eifer ihr euch immer neue abgefahrenere Religionen ausdenkt, wobei die Religion der Dame mit dem Oralverkehr-Trauma und die mit den verpflichtenden Brustimplantaten natürlich Hightlights erste Güte sind. Dagegen klingt deine Idee geradezu vernünftig. :eek:

    Trotz alledem sind solche Überlegungen natürlich quatsch. Auch wenn es nicht explizit im Grundgesetz drin steht, ist es doch vielfach bewährte Rechtssprechnung, dass Gerichte GG4 nur für anerkannte Religionsgemeinschaften gelten lassen und notfalls sogar die Anerkennungsfähigkeit einer Religion kontrollieren.

    Die vielen Urteile gegen Scientology Church oder kleine Splittersekten zeigen das ganz deutlich. Insofern besteht die Gefahr, dass sich Leute generell auf Religionen beim begehen von Straftaten berufen natürlich nicht.

    Um in Deutschland als Religion zu gelten gehört schon ein bisschen mehr dazu, als einfach irgendwas zu behauten oder sich selber Religion zu nennen.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.