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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

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  1. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Was wird denn wegen Schönheit amputiert? :confused:
    Ich glaube selbst Transsexuelle dürfen ich erst mit Volljährigkeit um operieren lassen.
     
  2. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Spitzfindig kann ich auch werden, denn selbst das Richten der Zähne mit ner Zahnspange verändert die Natur.
    Sozusagen eine Vergewaltigung des Mundraumes.
     
  3. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Was hat das mit Schönheits-OP und Amputation zu tun? :confused:
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Richtig. Und das soll auch so sein und ich halte natürlich auch Religiöse Erziehung und die Vermittlung des Glaubens für wichtig, wobei ich es wichtig finde, dass man ab einer gewissen Reife auch die anderen Glaubensrichtungen erläutert und dem Kind aufzeigt.

    Meine Glaube sagt zum Eltern kind verhältnis unter anderem:

    Ich denke dem ist nicht viel hinzuzufügen! :winken:
     
  5. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der just verbotenen Beschneidung von Säuglingen und Schönheitsoperationen an fast Erwachsenen.

    Kommt jemand von allein drauf?



    (Falls nicht: Wenn eine 16-jährige dickere Brüste haben will, ist das ihre Entscheidung)
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Natürlich ist das ein Unterschied, wobei rein rechtlich gesehen, auch bei der 16 jährigen die Eltern entscheiden.

    Von mir gäbe es diesbezüglich ein klares "Vergiss es Prinzesschen!" :winken:
     
  7. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ja aber der essentielle Unterschied liegt in "Bevormundung" hier und "Schutz" dort.

    Die 16-jährige bevormundet man, wenn man ihren Wunsch, nach einer OP verweigert, den Säugling schützt man vor überholter Tradition.

    Außer der jüdische Junge kommt mit der Bitte ihn nach 8 Tagen zu beschneiden auf die Welt.

    Dann hätten wir auch hier eine Bevormundung - sofern man ihm diesen Wunsch verweigert.
    ;)


    PS
    eigentlich ist das Urteil ein Schutz vor Bevormundung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2012
  8. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das ist deine Ansicht und die steht dir auch zu. Viele sehen das aber anders und lassen ihr eigenes Kind aus bester Absicht heraus beschneiden. Es ist dann natürlich befremdlich, wenn auf einmal viele fremde Leute aufschreien und das ganz plötzlich als kriminell angesehen wird, obwohl den meisten dieser Leute bisher die Kinder scheizzegal egal waren.
     
  9. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ist Befremden ein Persilschein?
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Nach meinen Empfinden kommt es jetzt nicht auf die Volljährigkeit an, sondern darauf das der Betroffene weis was er will, und sich der Konsequenzen und Risiken bewusst ist.

    Das muss jetzt immer 18 sein. Weil ich glaub niemand wird behaupten, das mit 18 Jahren und 5 Tagen anders denkt als mit 17 Jahren und 363 Tagen. Sondern es ist ein fliessender Prozess.

    Die Grenzen sind natürlich individuell, aber so als Richtwert würde ich ungefähr sagen: Ohrlöcher ab so 7-9 Jahren, medizinisch indizierte Korrekturen (z.B. schiefe Zähne oder Segelohren) so ab 10-12 Jahre, Piercings und Tattoos so ab 14 Jahren, sonstige Schönheitsoperationen und freiwillige Beschneidungen so ab 16 Jahren, Operationen oder Massnahmen welche die Zeugungsfähigkeit gefähren (z.B. Geschlechtsumwandlungen) aber keinesfalls unter 18 Jahren.
     
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