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Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. Juni 2012.

  1. RolandKA

    RolandKA Gold Member

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Du hast wohl nen Clown gefrühstückt? Wer seine Fernsehprogramme über SAT sehen möchte, muss erstmal eine Einmal-Investition tätigen, um die Programme in seine Wohnung zu bekommen.

    Der Kabelzuschauer zahlt das ganze in Raten, in dem er die Dienstleistung eines KNB in Anspruch nimmt.

    Der Programmanbieter muss ja sein Signal irgendwie flächendeckend zur Verfügung stellen, da bietet sich nunmal der Satellit an erster Stelle an. Ob die KNB nun sein Signal weiterleiten oder jemand dieses direkt empfängt, kann ihm ziemlich egal sein.

    Astra ist ein Programm-Verbreiter und hat als Endkunden nur die Programmanbieter, die KNBs sind Programm-Verteiler und somit Dienstleister, die als Endkunden den Konsumenten haben und von dort entlohnt werden.

    Ist doch eigentlich ganz einfach, eine Verpflichtung auch noch den Verteiler zu bezahlen, erschließt sich mir nicht. Ich speise über eine Gemeinschaftsantenne auch noch 5 weitere Wohnungen, aber bin bislang noch gar nicht auf die Idee gekommen, dafür ne Rechnung an die Programmanbieter zu verschicken ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2012
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Warte mal ab, bis die Verwertungsgesellschaften davon Wind bekommen, dann darfst Du kräftig Abgaben zahlen. ;)
     
  3. bummi28

    bummi28 Junior Member

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Also unser privater KNB im Eigentum der Stadt speisst bis auf den HD+ Murks alle o.g. Kanaele ein und wenn RTL HD & Co. nicht via HD+ laufen wuerden, waeren die auch mit drin. Sky wird hier komplett, mit Ausnahme des "Welt Extra" Paketes (dafuer gibt es von Sky wohl keine Kabel Freigabe) 1 zu 1 umgesetzt und eingespeist. Es geht, wenn man nur will, auch ohne Einspeisegebuehren.
     
  4. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Es gibt höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), die sich nicht nur mit optischen oder ästhetischen Gesichtspunkten beschäftigen, ob man eine Schüssel aufstellen darf oder nicht! Oftmals spielen diese bei den Entscheidungen aber auch eine Rolle.
    Mit seinen Urteilen vom 02.03.2005 - VIII ZR 118/04 und vom 16.05.2007 - VIII ZR 207/04 hat der BGH einige grundsätzliche "Regeln" aufgestellt. Der BGH bezieht sich dabei zum Teil auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Widerstreitens der Grundrechte aus Artikel 5 (Informationsrecht) und Artikel 14 (Eigentumsrecht).

    In dem Urteil von 2005 ging es darum, dass ein russischer Staatsangehöriger eine Parabolantenne an dem Metallgitter vor dem Wohnzimmer im dritten Stock (kein Balkon!) anbringen wollte, um eine Vielzahl von privaten und staatlichen russischen TV-Stationen via SAT empfangen zu können. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung zum Anbringen der Parabolantenne. Der BGH hat in diesem Fall das Recht auf Anbringen einer Schüssel verneint, da das Gebäude mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist und der Mieter mit einem entsprechenden Decoder des Kabelanbieters fünf russische TV-Stationen hätte empfangen können. Darüber hinaus führte der BGH aus, dass durch das Anbringen der Schüssel das Gesamtbild der Fassade "erheblich" beeinträchtigt würde, auch wenn der Eingriff in die Gebäudesubstanz gering wäre.

    In dem Urteil von 2007 ging es um den Fall, dass ein Mieter, in dessen Haus ebenfalls ein Breitbandkabelanschluss vorhanden ist, auf dem Balkon, ohne feste Verbindung mit dem Gebäude, eine Schüssel aufstellen wollte. In seinem Mietvertrag steht allerdings eindeutig, dass er keine eigene Antenne außerhalb der Wohnung anbringen dürfe, sofern die Wohnung an eine Gemeinschaftsantenne oder an das Breitbandkabelnetz angeschlossen sei. Der BGH hat klargestellt, dass
    "bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben" sei. Darüber hinaus war die aufgestellte Schüssel weithin sichtbar.
    Vielleicht mit ein Grund, weshalb es immer mehr "kreative" Lösungen für unauffällige Schüsseln gibt, z.B. mittels eines Stuhls.

    Wen es genauer interessiert, dem sei die Entscheidungssammlung des BGH unter
    http:// juris. bundesgerichtshof. de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Sort=3 empfohlen (bitte die Leerzeichen im Link entfernen).

    Um es kurz zusammen zu fassen: gibt es Empfangsmöglichkeiten über den Kabelanschluss, auch wenn dadurch (höhere) Kosten (als bei SAT) entstehen, hat man in der Regel keinen Anspruch darauf, eine Schüssel aufstellen zu dürfen. Auch wenn es keine Beeinträchtigungen (am Gebäude, optisch, ästhetisch) geben sollte. Eine Ausnahme ist z.B., wenn es im Kabel kein muttersprachiges Angebot gibt.
    In Zukunft dürfte es zu weiteren Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn der TV-Empfang via IPTV zur "Normalität" gehört.

    Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es ggf. weitere (örtliche) Einschränkungen, z.B. in Form von Gestaltungs- oder Denkmalbereichssatzungen, geben kann.
     
  5. Doc1

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Dieser »»-MiB-«« ist etwas "weltfremd" und hat den Knall noch nicht gehört. :rolleyes: Es war schon immer so, das man sich als "Empfänger" um seinen TV/Radioempfang selbst sorgen muss. Wenn man in der glücklichen Lage ist, freien Zugang zum Satempfang zu haben ist das schön. Wenn man sich aus irgentwelchen Gründen an ein Zwangsmonopol gebunden hat, erstmal selber Schuld. Wenn Fernsehen so wichtig ist sollte man das vorher prüfen.
    Das ist ja beim schnellen Breitbandinternet ähnlich.Beispiel in unserer Gemeinde, da wo DSL verfügbar ist, wird gebaut wie wild.Nur 2km weiter, wo noch "Eskimopinkeln" der Telekom ist verkauft sich kein Bauplatz.
     
  6. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Ich kann Dir nur Folgendes eindringlich empfehlen:
    Wenn Du einen gültigen Vertrag mit Unitymedia hast (das unterstelle ich auf Grund deines Standortes Herne), kannst Du nicht einfach das vereinbarte Entgelt um 50 % (oder um wieviel auch immer) kürzen, weil Du bestimmte, Dich interessierende TV-Stationen nicht (mehr) empfangen kannst. Am Sichersten wäre es, die AGB zu lesen. Zugegeben, ich habe sie auch nicht gelesen!
    Im Falle eines Rechtsstreits wirst Du den Kürzeren ziehen! Und dann wird es teuer werden!

    Dass bestimmte Dich interessierende Stationen nicht oder nicht mehr eingespeist werden, hat nichts der Verletzung eines "Grundversorgungsauftrages" zu tun. Unitymedia ist nach dem Landesmediengesetz NRW nur zur Einspeisung bestimmter TV-Stationen verpflichtet. Welche dies sind bestimmt die LfM NRW auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen. Nachzulesen auf der Homepage der LfM NRW unter http:// www. lfm-nrw. de/fernsehen.html (bitte Leerzeichen entfernen). Dort findest Du ausführliche Informationen unter den Menüpunkten "Analoges Fernsehen" und "Digitales Fernsehen (DVB-C)".

    Demnach besteht die Pflicht die digitalen Programmpakete der ÖR vorrangig, d.h. vor anderen TV-Stationen, einzuspeisen.

    Zitat von der LfM-Page:
    "Das Programmpaket ARD Digital beinhaltet alle Hörfunk- und Fernsehprogramme der ARD sowie die HDTV Programme „Das Erste HD“ und „arte HD“.

    In dem Programmpaket ZDF Vision werden alle Fernsehprogramme des ZDF inklusive "ZDF HD" sowie die Hörfunkprogramme des DeutschlandRadios übertragen."(Zitatende)

    Das bedeutet aber für alle, die die neu aufgeschalteten HD-Sender auch in den Kabelnetzen sehen möchten, dass Unitymedia bspw. nicht verpflichtet ist, "unseren" regionalen WDR in der HD-Variante ins Netz einzuspeisen. Die Pflicht beschränkt sich ausdrücklich nur auf ARD HD, ARTE HD und ZDF HD - auf sonst keinen anderen ÖR HD-Sender!
     
  7. ElimGarak

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Das hast du mich definitiv falsch verstanden!

    Denn ich bezog mich mitnichten auf die Dritten in HD
    sondern auf DasErste HD, ZDF HD, Arte HD und die
    digitalen Programme der ÖRR.

    Ich kann mir definitiv nicht vorstellen das die KNB
    so dämlich sind das sie die ÖRR ausspeisen.

    Sollten sie es unerwarteterweise doch tun kannst
    du davon ausgehen das Zigtausende ihre Verträge
    fristlos kündigen Einzelnutzer und Wohnungsgesellschaften.

    Und das Gericht möchte ich sehen das dich dazu verdonnert
    den Kabelvertrag einzuhalten obwohl die ÖRR fehlen weil
    der KNB selbstherrlich diese ausspeist!:rolleyes:
     
  8. Watchman

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    Du bist ein Dummschwätzer und hast keine Ahnung was die fachgerechte Montage einer SAT Anlage für 5 Teilnehmer kostet.
    Natürlich kann ich mir im Baumarkt den Tand für ein paar Hunderter kaufen. Das wird dann auch entsprechend aussehen mit Aufputzkabeln und Dosen. Hauptsache die Glotze läuft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2012
  9. Telefrosch

    Telefrosch Gold Member

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    AW: Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Verträge

    ... Da hilft nur ein Umzug in ein Haus mit der "richtigen Seite" ohne Kabelverschluß - äh Verdruß. Nein, Spaß beiseite, das ist natürlich in der Realität nicht so einfach.
    Dennoch, Sat gibt es auch nicht ohne Investition und für die falsche Lage Deiner Wohnung gibt es keine Sippenhaftung für den wohnungstechnisch halbwegs glücklichen Rest der Republik.
    Kabel ist unwirtschaftlich und programmlich nicht besonders attraktiv. - Und wie es aussieht soll es ja noch unattraktiver werden.:)
     
  10. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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