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Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von newyork, 16. Februar 2012.

  1. rolaf

    rolaf Gold Member

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Und wehe du fängst einmal an dem die Pakete abzunehmen. Dann wirst du gewiss zur Paketabgabestelle. Hab ich ne Zeitlang gemacht, bis es mir auf den Sack ging. Seitdem Ende Gelände, nehme nur noch für direkte Nachbarn was an und auch nur dann, wenn er auch was für mich dabei hat. :winken:
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Ich hätte mal ein Frage.

    Wie verhält es sich in folgenden Fall ?

    Kunde bestellt Waren und sendet diese unfrei über DHL an den Händler wieder zurück, weil er diese nicht mehr gebrauchen kann - Grund ist aber hier nicht relevant.

    Händler verweigert die Annahme der Sendung, auch hier keine Relevanz.
    Die Sendung geht wieder zurück an den Kunden, DHL verlangt die Kosten der Hin und Rücksendung etwa das doppelte.

    Kunde verweigert Annahme und Bezahlung, DHL fordert darauf vom Kunden per Brief 50€ als Lager und Aufwandspauschale, weil dies auch so in den Geschäftsbedingungen von DHL steht.

    Käme damit DHL durch, sofern der Transporteur diese Forderung gerichtlich geltend machen würde, ich stehe ja auf dem Standpunkt,
    DHL hätte dem Kunden mitteilen müssen, das im Falle einer erneuten Annahmeverweigerung erheblich höhere Kosten auftreten würden.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-06-2011.pdf

    Ohne es genau zu wissen, würde ich mal behaupten, dass die AGB auch in den Verkaufsräumen irgendwo ausliegen.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Nein beim DHL Vorort Shop keine.
    Aber selbst wenn, sollte dies meiner Ansicht nach keine Berechtigung haben, die 50€ ,denn Geschäftsbedingungen sind das eine, das BGB das andere.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Ich würde da jede Wette eingehen, dass du die AGB dort einsehen kannst.
    Inwieweit würde das deiner Meinung nach gegen das BGB verstoßen?
     
  6. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Die AGB's hängen bestimmt irgendwo aus. Allerdings sind diese manchmal gut zugestellt oder nicht so leicht sichtbar.

    Die Frage sollte sein: Wieviel Aufwand will die Post noch mit dem Paket haben? Stell dir vor das würde noch einmal so weiter gehen. Wer übernimmt die ganzen Verwaltungs-, Logistik- und sonstigen Kosten?

    Außerdem will die Post mit den 50 Euro praktisch eine Strafzahlung durchsetzen, damit man dies nächstes mal nicht nochmal macht. Gehe ich mal davon aus.
     
  7. towomz

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    AGBs müssen ja nicht aushängen sondern auf die Bitte hin gezeigt werden.
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Es geht mir schlicht und einfach -aus gesunden Menschenverstand- darum, das die Post schon beim auf dem Benachrichtigungszettel
    mitteilt, das eine Annahmeverweigerung (bei Paketen die zurück aufgrund von Annahmeverweigerung des Absenders der unfrei versandt hat) mitteilt, das Kosten von 50€ auftreten.

    Analog dazu wenn du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, wird dir oder muss dir auch vorher mitgeteilt werden
    welche Kosten auftreten, und dies direkt im Anmeldetext, und nicht versteckt klein in der AGB.
     
  9. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Und wer soll dir das sagen? Der Postbote bzw. der Fahrer? Die kennen bestimmt selbst noch nicht mal diese Finessen.

    Wenn man Ware unfrei versendet, muss man damit rechnen, dass es nicht angenommen wird. Das jetzt so, naja horrende Kosten berechnet werden, ist, wie ich finde, in deinem Fall jetzt Pech.

    Ich denke nicht, dass man darauf hingewiesen werden muss. Wie schon bereits geschrieben. Ich gehe mal davon aus, es ist wie eine Strafzahlung. Und diese werden bei den meisten Anbietern (jeglicher Art) auch nicht gleich mitgeteilt, sondern in den AGB's darauf hingewiesen.
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Paketdienste - der alltägliche Wahnsinn!

    Nein, ich meine jetzt, wenn der Empfänger das Paket verweigert, geht es an dich wieder zurück und die erhälst eine Benachrichtigungskarte (1 Paket * Zahlbetrag 12,50€ oder so ähnlich).
    Dieser Karte sollte dann schon entnehmen zu sein, das eine Annahmeverweigerung zu weiteren Kosten führt so in etwa " Bitte beachten sie das bei Annahmeverweigerung durch sie weitere Kosten bis zu 60€ auftreten können, für Lagerung etc. "