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Umtausch bzw. Geld zurück?

Dieses Thema im Forum "Plasma, LCD, OLED & Projektor" wurde erstellt von baeumchen, 9. Juni 2012.

  1. baeumchen

    baeumchen Junior Member

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    Hi,

    meine eltern haben sich vor ca. 1nem Jahr nen neuen Samsung TV für 1700€ gekauft. Anafangs lief auch alles bestens, jedoch sind nach ein paar wochen ca 8-10 Probleme mit dem Bild aufgetreten. Das bild flackert kurz auf vllt. ne 1/3sec. Daraufhin hat mein Vater versucht das Problem selber zu lösen (z.B. Strom ausm Keller geholt, alle elektronischen Geräte weggemacht, Antennenkabel neu verlegt, etc. )hat aber alles nichts gebracht.
    Dann haben wir bei Samsung angerufen, und die haben uns dann eine Firma (Vertragsfirma von samsung) vor Ort genannt, die wir auch angerufen haben.
    Die Leute sind auch schnell gekommen und haben sich gut darum gekümmert.
    1. Sie haben das Netzteil vor Ort erneuert
    Problem bestand weiterhin
    2. Sie haben das Mainboard ausgetauscht
    Problem bestand immer noch
    3. Sie haben ein Gerät mitgebracht und haben nach der Ursache geforscht. Ergebnis: Bei uns im Haus ist alles OK. Strom, Kabelsignal etc.
    4. Sie haben den TV mitgenommen und bei sich untersucht.
    Danach war alles ca.1.5 Wochen gut

    gestern hat es dann wieder angefangen

    Jetzt meine frage:
    Können wir jetzt unser Geld vom Händler (im Internet gekauft) zurückverlangen? Wenn nicht, von wem bekommen wir unser Austauschgerät? (meine Mom hat mittlerweile echt die Schnauze voll und will nen neues gerät)
    Besteht die Möglichkeit durch eine Aufzahlung an ein neueres Modell zu kommen?
    haben UE46C8090 würden auch eine D-Serie nehmen

    Dank Euch!
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Umtausch bzw. Geld zurück?

    2 Reparaturen müssen akzeptiert werden.
    Sollte das Gerät zum dritten Mal die Hufe machen,hast du Recht auf Wandlung,aber glaub ich nur zum Zeitwert. Und das wäre nur ein Bruchteil des Neukaufpreises.

    Besser wäre hier auf Austausch zu bestehen.
    Auf die Geräte der neuesten Generation besteht kein Anrecht,allerdings wenn Samsung kulant ist,bzw gegen Aufpreis.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Umtausch bzw. Geld zurück?

    Gewährleistungsansprüche sind immer gegenüber dem Händler zu stellen. Wenn man "eigenmächtig" den Herstellerservice beauftragt, dann fällt dies nicht unter die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers.

    Sprich: Der Händler kann eine Wandlung (etc.) ablehnen, weil die o.g. Reparaturversuche nicht durch ihn unternommen wurden. Denn ggf. hätte er bereits beim ersten Nachbesserungsversuch ein Neugerät zur Verfügung gestellt.

    Hier muss man sich also mit dem Händler in Verbindung setzen und ihm den Sachverhalt im Detail schildern -- mit der Dokumentation der Reparaturversuche durch Samsung. Wichtig ist vor allem, seit wann der Fehler auftritt und dass derselbe Fehler noch immer auftritt.

    In der Regel ist der Händler froh, wenn er sich nicht selbst um die Reparaturabwicklung kümmern muss. Aber wie gesagt: Eigentlich müsste er es und er könnte nun darauf bestehen, seinerseits nochmal zu reparieren.

    Also: Erstmal mit dem Händler in Kontakt treten und fragen, was er davon hält.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Umtausch bzw. Geld zurück?

    Richtig. Allerdings wäre bei seiner Beauftragung im Endeffekt auch "nur" der Samsung Dienst angetreten, der Händler ist halt nur von der Papierform in den ersten 2 Jahren der Gewährleistung als Zwischenglied zuständig, die wenigsten (online schon garnicht, nur Mittelständler) reparieren selbst und die wenigsten TV Hersteller gestatten das durch nicht hauseigene bzw. zertifizierte Dienste.

    Ausserdem hat er beim Händler hier direkt das nächste Problem, da bereits die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eingesetzt hat. Muss nicht vom Händler angewendet werden, kann aber. Der Kunde muss, damit der Händler tätig wird, beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war oder 100% sicher war (z.B. wegen Serienmangel), dass der über kurz oder lang auftritt. Chance auf die Beweisführung gewohnt nahe NULL.

    Der Händler sollte trotzdem kontaktiert werden, aber da Online denk ich mal, werden die besonders auf die Beweislastumkehr bestehen und sich entspannt zurücklehnen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Umtausch bzw. Geld zurück?

    Der Richtige Weg ist es, beim ersten Defekt den Händler zu konsultieren. Wenn der auf den Kundendienst des Herstellers verweist, dann ist man hier aus dem Schneider.
     
  6. baeumchen

    baeumchen Junior Member

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    AW: Umtausch bzw. Geld zurück?

    ok folgendes:

    ich hab jetzt gerade bei samsung angerufen um dem das geschildert.
    so ganz hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden, was er mir erzählt hat. er meinte, unter diesen umständen könnte ich mich mit dem händler in verbindung setzen und mit dem was aushandeln ( neues gerät bzw. eine gutschrift, welche aber anscheinend nicht dem neupreis gleicht. ) irgendwie würde dann samsung dem händler irgendwie was erstatten oder so, wie gesagt, so genau hab ich das nich verstanden

    jetzt werde ich morgen mal den händler anrufen und den mal fragen, welche optionen ich da jetzt habe. vllt geht auch durch eine aufzahlung, dass man ein neues gerät der D klasse bekommt.

    hat schon jemand sowas gemacht und kann mir mal ein bischen genauer erklären, was nun jetzt passiert?

    danke
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Umtausch bzw. Geld zurück?

    Samsung will sich wohl um paar (Abhol-) Kosten drücken, denn so muss Du jetzt auf eigene Kosten das Teil zum Händler schicken, wenn er es denn annehmen will.

    Eine Gutschrift gibt es über den Zeitwert, logisch dass der nicht mehr dem Neuwert entspricht und der Preisverfall ist ordentlich.

    Ich würd schauen, dass der Händler oder Samsung die Kiste selber abholt, das wird sonst sehr teuer wenn Du den selber versenden musst. Ich tipp mal bei dem Preis ist das mind. ein 40' Gerät. Der geht nicht mehr in ein 6 Euro DHL Paket ;), das ist Großtransport mit Spedition, da kommt was zusammen. Dann die Verpackung. Originalverpackung ist nicht erforderlich, aber eine sichere Verpackung. Selbst das dürfte aber bei solchen Größen schwierig werden. Die Hersteller schicken einem manchmal eine OVP zu, würde ich drauf bestehen, wenn die den Versand dem Kunden überlassen.