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Schwer enttäuscht!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kölner85, 8. Juni 2012.

  1. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Schwer enttäuscht!

    Er schreibt, sie seien zu dritt gewesen. Ich kann nicht von vornherein davon ausgehen, dass er sich das nur so ausgedacht hat.
     
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Schwer enttäuscht!

    OK, selbst wenn es Zeugen gibt und selbst wenn diese "glaubwürdig" sind ... (wir merken, schon 2x wenn) ... und wenn der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat (3x wenn) ...


    Dann muss man immer noch den genauen Wortlaut nachweisen ... was bedeutet "aktuelle Filme"? Wurden Beispiele genannt etc. pp.

    Wenn glaubhaft nachgewiesen wurde, daß wirklich falsche Angaben gemacht wurden ... dann kann sich der Verkäufer entweder geirrt haben oder aber einfach nur unfähig sein ... letzteres ist zwar bedauerlich, aber nicht strafbar ...

    Den Vorsatz einer Täuschung nachzuweisen ... die Chance dürfte vor Gericht unter 10% liegen bis hier ...

    Und jetzt mal ernsthaft: In Anbetracht, daß es Vertragsunterlagen gibt, jede Menge Informationen auf der Seite von Sky ... und TV Zeitungen etc. pp. ... und er brauchte mehrere Wochen, bevor er merkte, was "Sache" ist?!

    In Anbetracht all dieser Umstände glaubst Du wirklich, daß ein Richter bei einer Zivialklage (deren Streitwert so lächerlich ist, daß eh die Frage ist, wie der Richter drauf ist) die Schuld nur auf Seiten des Verkäufers sieht? Glaubst Du das wirklich?

    Wer jetzt dem TE wirklich zu einem Gang vor Gericht rät ... nun denn ... ich bin hier jetzt raus, weil es einfach sinnlos ist ...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Juni 2012
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Schwer enttäuscht!

    Ich !!!!!

    Weil,.....er möchte das doch so gerne....:D
     
  4. mySky

    mySky Guest

    AW: Schwer enttäuscht!

    Nee, ich bin November-Kündiger und habe immer noch keine Angebote bekommen!
    Muß ich mir nun Sorgen machen?:D:D:D
     
  5. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Schwer enttäuscht!

    Bis hierher reine Rhetorik.

    Die Aussagen, es sollte eine 1TB FP geliefert werden, und die EM werde übertragen, sind ja wohl hinlänglich konkret und einer Beweisaufnahme zugänglich.

    Wir sind hier nicht beim Strafrecht; außerdem: ist dir die Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des BGH geläufig?

    Warum eigentlich?

    Dass richterliche Entscheidungen vom Streitwert abhängen, war mir völlig neu.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2012
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Schwer enttäuscht!

    Ganz ehrlich? Mir ist meine Zeit zu schade ... mein Tipp: Melde Dich per PN beim TE und vertritt ihn vor Gericht ... das wird für Euch bdeide eine lehrreiche Lektion ... viel Spaß noch ... :winken:
     
  7. mySky

    mySky Guest

    AW: Schwer enttäuscht!

    Aber auch nicht, daß es wirklich so war!:)
    Wie schon von einigen und mehrfach geschrieben wurde, läßt das Verhalten des TE an der Schilderung des Sachverhaltes einige Zweifel aufkommen.
    Du hättest besser den ganzen Thread vor deinem ersten Beitrag gelesen.
     
  8. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Schwer enttäuscht!

    Von Jura hast du offenbar keinen Schimmer. Aber bist sehr von dir überzeugt. Sowas gibts öfter, leider.

    Hast du überhaupt bemerkt, wer hier im Falle eines Rechtsstreits Kläger und wer Beklagter wäre?
     
  9. Malganis

    Malganis Guest

    AW: Schwer enttäuscht!

    Man sollte hier auch nicht die Forenpolizei spielen.

    Man könnte auch einfach die Schilderung des TE als gegeben annehmen, ihm dazu ein paar Ratschläge geben, alles andere (Verdrehung von Tatsachen) ist ja dann sein Problem.

    Da ich vom Thema Vertragsrecht keine Ahnung habe kann ich hier aber leider nicht weiterhelfen.
     
  10. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Schwer enttäuscht!

    Ähm ja ... und im Zivilverfahren ist es oft ratsam, daß auch der Kläger anwaltlich vertreten ist ...

    Und ja, im diesem Staat gilt die Unschuldsvermutung, deshalb auch meine Zweifel, ob es für eine Verurteilung auch nur im Ansatz reicht. Und nochmal ja, ein Kläger, der x Wochen ein Produkt nutzt, dann erst merkt, daß es die ganze Zeit nicht tat, was es angeblich tun sollte ... das ist schon sehr glaubhaft vor Gericht (vor allem bei täglich genutztem Pay TV) ... in der Tat ... von all den anderen Argumenten (Vertrag, der unterschrieben wurde, in dem alles drin steht, etc. pp.) will ich gar nicht erst anfangen.

    Wo Du da einen Vorsatz glaubhaft nachweisen willst ... nun denn, meine Auffassung unterscheidet sich da ziemlich von der Deinen ...

    Und was meine juristischen Kenntnisse betrifft ... mache Dir da mal keine Sorgen ... :winken:

    Und da wir uns im Kreis drehen: End of File!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Juni 2012