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Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von mwrtz, 6. März 2012.

  1. Eisenbahnfan

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    So einen Fall habe ich auf meinem Weg auch (Auffahrt zur Autobahn). Nach Auskunft des Landratsamtes ist auf der einen Seite eine Geschwindigkeitsbegrenzung, weil auf der betreffenden Seite die Auffahrten zur Autobahn sind. Fährt man auf der Gegenfahrbahn, gibt es dort keine Auffahrten. Vielleicht ist bei Deinem Fall auch eine Einmündung o.ä.?
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Auch das StGB und andere Gesetze sind ein Regelwerk. Und auch einfache Verordnungen sind im Normalfall strafbewehrt. Ansonsten könnte man sie sich nämlich gleich sparen.

    Auch wenn einem manche Regeln/Gesetze nicht gefallen ist das kein Freibrief für eine Nichtbeachtung. Wie Gag Halfrunt schon geschrieben hat: Es steht Dir ja frei, Dich für eine Änderung der betreffenden Regeln einzusetzen.

    Und, wie auch schon geschrieben wurde: Bei Dir sind es GEMA, GEZ, Straßenbaubeiträge. Beim nächsten sind es z.B. die Abgabenordnung, das Strafgesetzbuch oder eine Regelung im BGB. Wo willst Du da die Grenze ziehen? Und warum dort und nicht woanders? :confused:
     
  3. Thunderball

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Deine Verfremdung meiner Aussage, zeugt nicht gerade davon das du hier wirklich sachlich diskutieren willst.
    Ich sehe hier nichts, was ich selbst entscheiden kann und drauf verzichten sollte.
    Ich persönlich sehe da keinen Regelbruch als richtig an.

    Gerade wenn jeder bei der GEZ so denken würde, würde es AKTUELL nur Nachteile für den TV Konsumenten bringen.

    In der aktuellen Konstellation, haben sowohl die GEMA; wie auch die GEZ ihre daseinsberechtigung.
    Genauso wie Straßenbaubeiträge. Würde man die Anwohner nicht mit beteiligen lassen, würden in Deutschland noch weniger Straßen restauriert werden.

    Du siehst, das brechen dieser Regeln würde eher Nachteile bringen.
    Wie Stärkung des Privaten Rundfunkes, Wegfall von Randgruppen TV, keine Investition in neue Musikproduktionen, keine INvestition in "nebenstraßen" usw.

    Anstatt seine Zeit mit den "brechen" dieser Regeln zu verpelmbern, sollte man sich lieber für alternative einsetzen.
    Und das tut man nicht, wenn man diese Regeln boykottiert. Sondern wenn man alternativen entwirft. Und das geht unter anderem, wenn man sich Politisch engagiert.
     
  4. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Dort habe ich zwei Einmündungen.
    Eine führt zu einem Hauptort. DIe andere ist eine Nebenstrecke.

    Im Grunde sind aber beide Einmündungen gleich gefährlich.

    Ich denke mal, dass die eine Spur 70 ist, weil auf der Spur die einzige Bushaltestelle steht und eine Pannenbucht.

    Allerdings würde ich, wenn ich dort entscheiden könnte, generell 70 machen.
    Bei dem Wildwechsel dort, wäre das am sinnvollsten :eek:
     
  5. brixmaster

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Also gutes Beispiel um die Sache zu veranschaulichen:
    Mein ehemaliger AK/Kumpel ist ein Bezieher von Arbeitslosengeld 2.
    Dieser fragte mich neulich ob er ein Geldgeschenk melden soll.

    Ich entgegnete: Offiziell schon ! ;)
    Manches ist eben regelwidrig auf der einen Seiten,auf der anderen Seite aber sinnbefreit,und auch nicht nach verfolgbar,sofern dieses Geld nicht auf sein Girokonto geht.

    Wer nur einigermaßen bei Verstand ist,wird nicht jede Regel befolgen wollen.
     
  6. Eisenbahnfan

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Ich möchte mir nicht anmaßen, entscheiden zu wollen, ob jede Regelung/jedes Gesetz, die/das mir nicht zusagt, wirklich sinnbefreit ist. Im übrigen: Auch Regelungen, die ich selber als sinnbefreit ansehe muss ich leider befolgen. Tu ich das nicht und ich habe Pech und werde dabei erwischt dann habe ich eben Pech. Dann darf ich mich aber auch nicht über den "bösen Staat" oder den "bösen Gesetzgeber" beklagen.

    Was konkret den Fall mit dem Geldgeschenk angeht, so bin ich sicher, dass auch die Leute bei der ARGE wissen, dass da viel betrogen wird. Sie können es im Normalfall aber nicht nachweisen, also bleibt es eben ungeahndet. Das ändert aber nichts daran, dass das Nichtmelden eines Geldgeschenkes nun mal, rechtlich gesehen, nicht ok ist.

    Um "wollen" geht es nicht. "Das Leben ist kein Wunschkonzert" heisst es so schön. Und, wie schon gesagt, dem einen passt Regel oder Gesetz A nicht, dem nächsten Regel/Gesetz B, usw. Wo willst Du da also dann die Grenze ziehen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2012
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Passend zum Thema:

    Im Spiegel (glaube ich) stand mal passend zum Thema;das jeder Bürger fast jeden Tag zumindest Regeln nicht beachtet,auch wenn dieser sich für Regel Konform hält.
     
  8. Eisenbahnfan

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Das kann ich mir durchaus vorstellen. Das ist dann aber immer noch etwas anderes als vorsätzliches Nichtbeachten von Gesetzen oder anderen Regelungen (wie z.B. Parkverbote, Geschwindkeitsbegrenzungen).
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    ... wenn man von seinem passiven und/oder aktiven Wahlrecht kein Gebrauch macht.
     
  10. praktiker06

    praktiker06 Silber Member

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    AW: Der "Was euch ordentlich auf den KEKS geht"-Thread

    Wo ich gerade GEMA lese.....

    Gema erhöht Speicher-Abgabe deutlich

    "Ab 1. Juli werden die Abgaben auf Speicherkarten und USB-Sticks um 1850 Prozent teurer. Die Gema erhöht die Preise von derzeit 10 Cent auf 1,95 Euro. Als Grund für die drastische Erhöhung nannte Gema den technischen Fortschritt."

    Von 10 Cent auf 1,95 Euro: Gema erhöht Speicher-Abgabe deutlich

    Gema fordert 1000 Prozent mehr Geld

    "Als Beispiel nannte er eine an zehn Tagen im Monat geöffnete Disko mit 300 Quadratmetern Fläche und einem Eintrittspreis von 15 Euro.

    „Eine solche Diskothek zahlt derzeit etwa 10 000 Euro pro Jahr. Nach der neuen Tarifstruktur werden es rund 130 000 Euro sein. Das entspricht einer Steigerung von 1200 Prozent.“ Die Gema hatte angekündigt, ab Januar 2013 ihre Tarifstruktur zu ändern. Statt wie bisher elf Tarife sollen künftig nur noch zwei gelten, je nachdem, ob auf einer Veranstaltung Livemusik gespielt wird oder eine sogenannte Tonträgerwiedergabe stattfindet. "

    Rechteverwertung: Gema fordert 1000 Prozent mehr Geld - Kultur - Tagesspiegel

    " Noch härter trifft es nach Berechungen der Dehoga sogenannte Musikkneipen. In denen übernimmt häufig am Wochenende ein DJ das Musikprogramm. Bislang zahlen solche Lokale, wenn sie eine Fläche von etwas über 200 Quadtratmetern haben, gut 2000 Euro an die Gema. Ab 2013 sollen es fast 60.000 Euro sein.

    Die Gema sieht die Sorge der Dehoga mit Gelassenheit. Sie erklärt: "Wir wollen dass alle, deren Geschäftsmodell das Abspielen von Musik ist, zehn Prozent ihres Umsatzes an die Musiker abführen." Dass die Erhöhung Clubs, Musikkneipen und Diskotheken in ihrer Existenz gefährden könnte, ficht sie nicht an: "Es ist nicht die Aufgabe von Musikern, dafür zu sorgen, dass sich die Geschäftsmodelle von Diskothekenbetreibern rechnen. Und für viele Veranstalter ändert sich kaum etwas."

    Führen die Gema-Forderungen zum Sterben der Musikkneipen? - Nachrichten Print - WELT AM SONNTAG - NRW - WELT ONLINE