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Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Mai 2012.

  1. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Ja, Grundlagen, wonach man auf fast jeden Furz Abgaben bezahlen soll und als Verbrecher pauschalisiert wird, wenn man dann doch das Produkt kauft (siehe Spots und ellenlange Hinweise oder auch die neuen Texte, die man auf US-Medien und Leinwänden zu sehen bekommt). Da hilft auch der vom Broschürenfürst angebotene §54, Absatz 2 UrhG nichts. Würde bei Privatpersonen nämlich höchstwahrscheinlich abgelehnt werden. Soviel zu Theorie und Praxis.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die "Pauschalisierung als Verbrecher"?

    Wann und wo und vor allem wer wird denn als "Verbrecher" denn "pauschalisiert"?

    Das könnte vermutlich daran liegen, dass in besagter Praxis es auszuschließen ist, dass jemand keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material (zum privaten Gebrauch) vervielfältigt.
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Absoluter Unsinn, der beim pauschalen Abkassieren von Faxgeräten am deutlichsten wird.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Ich nehme deine Meinung zur Kenntnis, hätte aber dennoch gerne einen Beweis von dir, dass mit Faxgeräten nicht in geringem Umfang auch urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden.
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Einen Beweis brauchst du doch auch nicht:

    Es reicht doch die "Praxis" in der Verwendung;)
     
  6. strotti

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Könnte es vielleicht sein, dass diese ganzen Hinweise daher rühren, dass der arme Kopierer sich sonst damit herauszureden versucht, dass er ja nicht gewusst habe, dass es verboten ist? Schließlich wird ja bis heute gern behauptet, dass man ja nicht ahnen konnte, dass zum Beispiel Sachen, die im Internet sind, urherberrechtlich geschützt sind, so als ob es die Diskussionen um diese Frage in den vergangenen 15 bis 20 Jahren nicht gegeben habe.

    Strotti
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Ich brauche den sowieso nicht, da ich diese Abgabe weder eingerichtet noch legitimiert habe. Die Rechtsgrundlage kannst du selbst nachschlagen.

    Du bezeichnest es jedoch als "Unsinn", also bist du hier auch in der Pflicht, dies zu beweisen. Ganz einfach.

    Ich weiß, dass du es nicht nötig hast, auch nur irgend etwas mit belastbaren Belegen zu untermauern, was du behauptest. Doch frage ich mich: Wen willst du mit deinen inhaltsleeren Argumentationsblasen überzeugen?
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Ich bezeichne deine Behauptung von der "Praxis in der Verwendung" als Unsinn. Da brauchste dich nicht hinter einer "gesetzlichen Regelung" verstecken, die die Wegelagerei stützt.
     
  9. strotti

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Natürlich hast Du mein Zitat gekürzt:
    "Auch achs Geschwafel von der leistungsgerechten Bezahlung (ein Begriff, der übrigens dem Menschen auch in der "normalen" Arbeitswelt jenseits der Kunst nicht gerecht wird) bleibt immer unkonkret."
    ach weigert sich nämlich standhaft, seine Forderung nach einer "leistungsgerechten Bezahlung" zu konkretisieren. Und deshalb bezeichne ich das als Geschwafel.

    Strotti
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Medientreffpunkt: Juristen fordern Anpassung des Urheberrechts

    Es ist nicht meine Behauptung, sondern entspricht der Auffassung derjenigen, die diese Pauschalabgabe eingeführt und legitimiert haben.

    Also wie schaut's aus: Kommt da noch irgend ein Beweis dafür, dass mit Faxgeräten keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigt wird?