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Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Discone, 2. Oktober 2010.

Status des Themas:
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  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+


    FALSCH !

    § 5a
    Übertragung von Großereignissen
    (1) Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. Besteht keine Einigkeit über die Angemessenheit der Bedingungen, sollen die Parteien rechtzeitig vor dem Ereignis ein schiedsrichterliches Verfahren nach §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung vereinbaren; kommt die Vereinbarung eines schiedsrichterlichen Verfahrens aus Gründen, die der Fernsehveranstalter oder der Dritte zu vertreten haben, nicht zustande, gilt die Übertragung nach Satz 1 als nicht zu angemessenen Bedingungen ermöglicht. Als allgemein zugängliches Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr als zwei Drittel der Haushalte tatsächlich empfangbar ist.


    Und du bist aufgrund deines Jobs den du hier natürlich geheim hälst viel zu sehr "abhängig" um es unvoreingenommen beurteilen zu können ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Mai 2012
  2. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Die richtige Stelle, der falsche Satz. Dein Rot markierter Satz gilt nur, wenn der erste Erfüllt wird:

     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Ja, der Paragraph wird immer gerne für die Zusicherung "seiner" Sportereignisse verwendet, dabei aber von den wenigsten wirklich verstanden. Diese müssen nämlich mitnichten im Free-TV übertragen werden.
     
  4. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Da hast du das entscheidende WENN vergessen ;)

    DAs würde bedeuten , im Falle von fehlenden SD Sendern das solch ein Großereignis von z.B. RTL nur verschlüsselt übertragen werden darf wenn z.B. RTL2 das gleiche Ereignis unverschlüsselt überträgt.

    DAs macht aber überhaupt keinen Sinn.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+


    Na dann fang mal an zu erklären, wir sind alle sehr gespannt.
     
  6. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Was ist denn eigentlich ein "besonderes" Entgelt? Zählen regelmässige Gebühren für den Kabelanschluss auch dazu, d.h. würde bei einer Analogabschaltung im Kabel ohne Verzicht auf die Grundverschlüsselung der Paragraph bereits verletzt? Oder wäre das zulässig? Aber wenn das zulässig wäre, müsste die "Servicegebühr" von HD+ genauso zulässig sein...
     
  7. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Zulässig ist diese ,, Servicepauschale" genannte Pay-TV-Gebühr wohl. Sonst könnte HD+ gleich dichtmachen.

    Es ist halt echt schade, daß 500000 Leute es nicht abwarten konnten und HD+ nutzen und so ein unnötiges Abzockmodell unterstützen, mit allen Konsequenzen der Bevormundung und Gängelung. Aber wie sagt man so schön:

    Das Volk bekommt, was es verdient

    :rolleyes:
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Solange die unverschlüsselte und lizensierte Ausstrahlung gewährt bleibt, sind kostenpflichtige Zusatzangebote zulässig, insofern die jeweilige Übertragungsplattform ebenfalls lizensiert ist. Insofern ist HD+ mit Servicepauschale genannter Abostruktur zulässig, solange der Content der Sender weiterhin unverschlüsselt empfangbar bleibt.
    "Besondere Entgelte" sind programmbezogene Entgelte. Das entspricht der Definition von PayTV, es bildet die Grundlage der Fußball-Übertragungen bei Sky. Deshalb darf Sky auch z.B. den DFB-Pokal zeigen, obwohl er von "erheblicher gesellschaftlicher Relevanz" ist. Unabhängig davon ist das Ereignis auch unverschlüsselt zu empfangen.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    1. Großereignisse müssen keineswegs zwangsweise im Fernsehen oder Radio übertragen werden. Dieses wird von vielen Sportfans ja immer gerne und falsch in den Rundfunkstaatsvertrag hinein interpretiert.

    2.1 Großereignisse dürfen auch verschlüsselt im Pay-TV übertragen werden, wenn der Sender einen Kundenstamm von zwei Drittel der Haushalte hat. Sobald ein HD+-Sender diese Schwelle überschritten hat, darf er demnach exklusiv solche Ereignisse übertragen. Und solange die SD-Versionen noch von jedem frei empfangbar sind, ist dieses derzeit auch erfüllt.

    2.2 Anderenfalls muß die Übertragung zusätzlich einem reichweitenstarken Sender zu angemessenen Bedingungen angeboten werden. Es besteht aber keine Verpflichtung, daß dieses Angebot irgendein Free-TV-Sender annimmt, d. h. auch dann kann das Ereignis exklusiv von einem kleinen Pay-TV-Sender übertragen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2012
  10. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Viel Ärger mit proprietärer HD+ Technik und dem ungenormten CI+

    Der entschiedene Teil, den Du bisher ignorierst, ist das besondere Entgelt. Der Wenn ist daher nicht relevant.
     
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