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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Radiohörer

    Radiohörer Guest

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Das ist aber wieder typhisch Unitygurkenmedia. Die speisen Programme zum letztmöglichen Termin ein und selbst das nur selten. :(

    Bin leider Zwangsverkabelt und kann nicht auf SAT umsteigen. Würde ich aber gerne :winken:
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    ... mein Zitat hat nichts mit Einspeiseentgelte zu tun.
    Wenn in deutschen Kabelnetzen ein Programm weiterverbreitet werden soll, dann müssen Sender und Kabelnetzbetreiber einen Einspeisevertrag abschliessen. Zu welchen Konditionen spielt hier nicht unbedingt eine Rolle und ist Sache der Verhandlungspartner.

    Die Aussage des ZDF via Twitter, das Signal sei da und UM könnte es einfach einspeisen entspricht nicht dem rechtlich vorgegebenen Rahmen. Ohne Einspeisevertrag dürfen Programme in deutschen Kabelnetzen nicht weiterverbreitet werden.

    Nebem den Bestimmungen des Urhebergesetzes gibt es natürlich auch eine ganze anderer Staatsverträge, Gesetze, Verordnungen und Satzung die bei der Aushandlung eines Einspeisevertrages Berücksichtigung finden müssen ...
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    ... es ist genau anders herum. Unitymedia und Kabel BW haben den ÖR ein Angebot zu üblichen, von der Bundesnetzagentur überprüften, Konditionen gemacht. Bislang lehnen die ÖR das Angebot ab, denn die entsprechenden Vertragsunterlagen wurden bislang nicht an die Kabelnetzer zurückgesandt.

    Ein Vergleich mit den HD-Sender der Privaten ist hier nicht möglich, da es sich hier um Pay-TV handelt.

    Und was hier auch immer wieder vergessen wird: wenn die ÖR die Kosten für die Weiterverbreitung im Kabel nicht tragen wollen, dann werden die Zuschauer die Dummen sein die dann diese Kosten übernehmen werden.
    Der Zuschauer wird dann also neben GEZ und indirekt GEMA auch noch die Weiteverbreitung im Kabel tragen müssen.
    Das ist eine Diskriminierung, denn als Kabelkunde trägt man mit der GEZ die Verbreitungskosten für Sat und Terrestrik, aber die Verbreitungskosten im Kabel soll der Gebührenzahler nochmals zur Kasse gebeten werden.
    Das kann nicht im Sinne des staatlichen Auftrags der ÖR gehören. Wenn die ÖR keine Weiterverbreitungskosten mehr zahlen wollen, dann sollte das gleichermaßen für alle Verbreitungswege gelten ...
     
  4. Kritiker

    Kritiker Senior Member

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Vermutlich werden die von UM auch dann noch die HD-Version runter skalieren und dafür Geld sehen wollen. :p
     
  5. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Es geht um die _Einspeisegebühren_ für die analogen Kanäle - die _gemietete_ Bandbreite auf denen die ÖR ihre digitalen Angebote verbreiten wird ja weiterhin bezahlt und sogar noch ausgeweitet. Weder terrestrisch, noch nunmehr über Satellit gibts noch eine analoge Verbreitung, eine Benachteiligung des Kabels scheint mir da etwas schleierhaft. Wenn, dann könnte man zudem bemängeln, dass nur die großen KNBs in Nachfolge der Bundespost überhaupt Zahlungen erhalten -- alle anderen KNB gehen leer aus. Diese Benachteiligung der Konkurrenz wird merkwürdigerweise nicht angesprochen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2012
  6. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    So ist es. Die ÖR behandeln alle Wege gleich, indem sie überall das analoge Signal eingestellt haben. Das die große KNB extrem lange Verträge über analoge Signale mit den Wohnungsgenossenschaften haben ist nicht das Problem der ÖR. mischobo versucht konsequent zu suggerieren, dass die ÖR keine Gelder mehr für die digitalen Kanöle an die KNB zahlen. Es geht einzig und allein um die analoge Einspeisung und hier handeln die ÖR nur konsequent.
     
  7. Hawebe

    Hawebe Silber Member

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Auch für die Einspeisung von HD-Signalen gibt es von den ÖR keine zusätzlichen
    Gebühren für die Netzbetreiber!

    Zur HDTV-Offensive des ZDF sagte H. Andreas Bereczky, Produktionsdirektor des ZDF, dass keine zusätzlichen Gebühren für die Einspeisung von HD-Signalen an Netzbetreiber gezahlt werden.

    Quelle: INFOSAT 10/2011 Seite 66-67.
     
  8. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Die HD-Signale werden doch auch nicht eingespeist, sondern über gemietete Leitungskapazitäten abgerechnet. Im Übrigen scheinen die kleinen KNB irgendwie was richtig zu machen oder warum geht das bei denen ohne Kostenexplosion?
     
  9. Hawebe

    Hawebe Silber Member

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Damit "Das Erste" und das "ZDF" hochauflösend beim Teilnehmer ankommen,
    wurde damals von der ARD ein weiterer Kanal angemietet und die Übertragung von 64QAM auf 256QAM umgestellt.
    Dadurch war es möglich, auch die ARD-Radioprogramme einzuspeisen und allgemein bei SD mit höherer Datenrate zu senden.
    Das ZDF hatte durch Umstellung des einen angemieteten Kanals auf 256QAM, ebenfalls hierdurch die Übertragungskapazität erhöht, so dass Platz für ZDF-HD frei wurde.

    Jetzt aber werden für die Übertragung der neuen HD-Sender weitere Kanäle nötig.
    Und dafür wollen die öffentlich-rechtlichen keine zusätzlichen Gebühren zahlen und stellen es den Netzbetreibern frei, die HD-Sender einzuspeisen.

    Vodafone und die Dt. Telekom und einige mittelgroße KNB machen es.
     
  10. chakiri

    chakiri Senior Member

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    AW: Kein WDR HD bei Unitymedia !

    Auch auf die Gefahr hin zu nerven, aber ich habe das Gefühl hier gehen die Begrifflichkeiten durcheinander, ich stelle es mal so dar wie ich es verstanden habe. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen (bitte neutral ohne Bewertung ob sinnvoll, moralisch oder rechtens):

    1)
    Es gibt zwei Verträge, einmal über Einspeisegebühren und einmal über die Anmietung von Leitungskapazitäten. Die Einspeisegebühren fallen für Analog an, die Leitungskapazitäten für Digital.

    2)
    Da Analog abgeschaltet wurde, zahlen die ÖR keine Einspeisegebühr mehr für Analog, sondern nur noch die Anmietung von Leitungskapazitäten für die aktuellen Kanäle.

    3)
    Für die neuen HD-Kanäle müßte zusätzliche Kapazität gemietet werde, das lehnen die ÖR aber ab und bezeichnen teilweise die Leitungsmiete auch als Gebühr (was wohl mit der Einspeisegebühr verwechselt wird?)

    4)
    Bezahlen die ÖR für Digital aktuell doch auch noch eine Einspeisegebühr oder nur die Miete, und wenn Einspeisegebühr bezahlt wird - muss das so sein (evtl. gesetzlich) oder ist für UM wahlfrei und UM besteht neben der Miete noch auf eine zusätzliche Gebühr.

    5)
    Wenn Sender eingespeist werden sollen, muß es unabhängig von Zahlungen einen Einspeisevertrag geben in dem u.a. geregelt was in welchem Umfang und ggf. zu welchen Preisen passiert.

    Ich verstehe das ganze bisher so das die Kabelprovider einen Einspeisevertag mit den Kosten für die Anmietung von Leitungskapazitäten ohne Einspeiseentgelt vorgelegt haben, die ÖR aber für 10 zusätzliche HD-Sender auf drei Kanälen keine weitere Miete bezahlen wollen.

    Jetzt muss ich nur noch wissen wer dafür zuständig ist, das z.B. Bayern 3 oder MDR 3 oder 3Sat weiterhin Analog im Kabel zu sehen ist und diese Kanäle nicht für die digitale Verbreitung genutzt werden.