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Euer Stromanbieter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 27. Dezember 2006.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Euer Stromanbieter

    Ist auch vernünftig. Die nicht Teilnahme am Lastschrift / Abbuchungsverfahren ist eine unsere häufigsten Korrekturursachen.

    Wenn ich alleine hoppers Vorschlag lese einfach "mehr" zu überweisen, stehen mir schon wieder alle Haare zu Berge. Genau solche Dinge führen dazu das Rechnungen nicht mehr stimmen, Zahlungen falsch verrechnet werden oder ähnliches. Spätestens wenn dann die neue Rechnung kommt und sich der Abschlag verändert und die Kunden vergessen ihren Dauerauftrag zu ändern (was regelmäßig vorkommt) knallt es dann im System.

    Zum Verständiss. Ein Abschlag wird in der Regel vorab als Forderung mit unterschiedlichen Fälligkeiten aufgebaut. Die einzelnen Forderungen werden dann durch die Zahluingen ausgeglichen. Zahlt man einfach mehr werden die meisten Systeme die Überzahlung einfach auf den nächsten fälligen Abschlag packen und so weiter, bis irgendwann die Abschläge schon früher ausgeglichen sind und schon laufen Zahlungen auf Konto, mit denen das System nicht anfangen kann, weil es keien Position zum Buchungsausgleich gibt. Je nach Anbieter und Einstellung bleibt das Geld einfach frei auf dem Konto stehen, wird zurück überwiesen oder es läuft auf eine Sachbearbeiterentscheidung die je nachdem wieviel zu tun ist, kaum zeitnah zu bewältigen ist.

    Letztendlich stellt eine Nichtteilnahem am Lastschriftverfahren immer eine extremen Mehraufwand dar, weil nämlich die meisten Kunden nicht in der Lage sind wirklich die exakten Beträge zu überweisen, geschweige denn einen korrekten Überweisungsgrund zu benennen, so das die Zuordnung wirklich Systemseitig geschieht.

    Alleine hier im Hause sind das 2-3 komplette Vollzeitstellen die praktisch nichts anderes tun, als solche Fehlzahlungen manuell zuzuordnen. Das dieser Aufwand in Rechnung gestellt wird, ist absolut legitim.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Euer Stromanbieter

    Richtig, also warum sollte ich etwas am Lastschriftverfahren ändern. Hopper meinte ja das man das nicht machen sollte...
    Einen Dauerauftrag habe ich nirgends, daher brauche ich die Bank nicht wechseln.

    Und eine Zeitpunktüberweisung vergesse ich garantiert mal - und schon haben wir den Salat.

    Ich habe in den letzten Jahren übrigens immer ein Guthaben bei den SWM gehabt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2012
  3. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Euer Stromanbieter

    Nicht bei der Bank, sondern beim Empfänger. ;)

    Genau, zum Beispiel durch den BGH ;) Auf die Schnelle mit den mir bekannten Schlagworten ergoogelt. Kann durchaus sein, dass es mittlerweile anders gesehen wird, da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
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  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Euer Stromanbieter

    Ein kluges Unternehmen verlangt übgrigens keine Gebühren für Selbstüberweisung, sondern gibt einen Bonus für Teilnehmer am Lastschriftverfahren. ;)

    Echte Gebühren verlangen die durch uns betreuten Versorger nur bei BAR-Einzahlung - ja, es gibt tatächlich noch genug Leute, die am Anfang des Monats angedackelt kommen und ihren Abschlag Bar einzahlen!
     
  5. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Euer Stromanbieter

    Funktioniert hier nicht, da die Preise ja von der BNetzA abgenickt werden müssen. ;)
     
  6. newyork

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    AW: Euer Stromanbieter

    Ich denke das beste ist einfach den EVU anzurufen - und diesen um Anhebung des Abschlages zu bitten um eventuelle Nachforderungen auszuschliessen. Der Kunde kann es ja ggf. damit begruenden - das er einen hoeheren Verbrauch erwartet. Das ist vollkommen legitim und auch im Sinne des Anbieters, denn schlussendlich bewahrt ihn das vor moeglichen Kosten und weiteren Verwaltungsanglegenheiten.

    Bei meinem Anbieter kann ich den Abschlag um 10% erhoehen oder senken - und das ohne Angabe von Gruenden. Online.

    Moechtest du mir das mal bitte genauer erklaeren - davon habe ich noch nie etwas gehoert? Ein Dauerauftrag ist doch nichts anderes als eine sich wiederholende Ueberweisung - oder/und kostet ein Empfang einer "Einzel"-Ueberweisung dann auch etwa Geld? :rolleyes:
     
  7. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Euer Stromanbieter

    Ja klar. Hatten wir doch die letzten 2 Seiten. :confused: Wenn Du überweist oder die Überweisung per Dauerauftrag "automatisch" passiert, berechnet Dir der Empfänger ein Entgelt gemäß Preisliste pro Zahlungsvorgang, quasi als "Strafe" oder, aus Sicht des Empfängers, zum Ausgleich seines erhöhten Aufwands, da Du nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchtest/willst.
     
  8. newyork

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    AW: Euer Stromanbieter

    Meines Wissen gilt das nur fuer die Netzdurchleitungsbebuehren - nicht aber fuer den tatsachlichen Strompreis der sich aus den Beschaffungs und Verwaltungskosten also den sog. Gestehungspreis (+ den kalkulierten Gewinn) sowie den steuerlichen Abgaben darauf, zusammensetzt.

    In Zeiten wo der Strom noch staatlich reguliert war - mussten Strompreiserhoehungen immer von entsprechenden Stellen der jeweiligen Bundeslaender genehmigt werden.
    In Zeiten der Liberalisierung ist das nicht mehr der Fall - lediglich die Netzdurchleitungsgebuehren - also die Kosten die fuer den Transport des Stroms ueber den (langere) Strecken - vom Anbieter zum Kunden - entstehen, werden von der Bundesnetzagentur festgelegt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2012
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Euer Stromanbieter

    Was hat die BNetzA mit den Vertriebspreisen zu tun. :confused: Die BNetzA bestimmt die Netznutzungsentgelte, also das was der Netzbetreiber dem jeweiligen Versorger in Rechnung stellen darf. Seit neustem gibt es ja auch noch die dritte Instanz "Messdienststellen Betreiber". Da wird es dann ganz lustig. Wir haben hier solche Fälle:

    Netzbetreiber => Netzgesellschaft Grundversorger
    Messtellenbetrieb (Zähler / Ablesung) => Anbieter A
    Versorger (endgültiger Vertriebpreis Kunde) => Anbieter B
    Da wird es dann richtig lustig, besonders, wenn Anbieter A einen unplausiblem Stand per Fernauslesung elektronisch mitteilt, der Netzbetreiber den nicht glaubt und eine Kontrollablesung durch die eigenen Leute macht und gleichzeiig der Endkunde Anbieter B noch einen dritten Stand mitteilt, der wiederum total anders ist! :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2012
  10. newyork

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    AW: Euer Stromanbieter

    ahh - das meinst du - ich dachte du bist von der Empfaenger-Bank ausgegangen, darum die Nachfrage.
    Denn das was du beschreibst ist eigentlich nicht konform mit dem BGB - fuer den Empfang des Geldes Gebuehren zusaetzlich zu erheben. Dagegen sollte Einspruch erhoben und ggf. geklagt werden.