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Euer Stromanbieter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 27. Dezember 2006.

  1. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Euer Stromanbieter

    Das ist genau Dein Problem. ;)
    Eiffel hat schon nicht ganz unrecht. Fakt ist, es stand da und DU hast es nicht verstanden. Is ärgerlich, keine Frage, aber im Prinzip kannst Du ja zufrieden sein, Du hattest das Geld länger zur eigenen Verfügung. :p

    Versuch mal mit der Argumentation weiter oben im DF-Forum (speziell der Bereich Sky Technik/Allgemein) zu punkten. Insbesondere die Threads in den Preisklassen
    a) "Sky bucht nach 13 Monaten auf einmal zu viel ab" (gängige Antwort: "Tja, Vertrag lesen und verstehen...eigene Schuld! Noob!")

    oder

    b) "Sky fordert Nachzahlung" (gängige Antwort: "Tja, Du hättest das Geld halt nicht ausgeben sollen...eigene Schuld! Noob!")

    Ist nicht schön und mit großer Sicherheit auch weit weg von "kundenfreundlich" aber, und da bist Du ja selbst ein Verfechter von, wenn ich was nicht weiß, mach ich mich schlau.

    Versteh mich nicht falsch, ich verstehe Deinen Unmut. Schlussendlich musst Du Dir trotzdem an die eigene Nase fassen. :winken:
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Euer Stromanbieter

    Selbstverständlich war es mein Versäumnis, dass ich, nachdem ich überhaupt mal irgendwann eine Rechnung zu Gesicht bekommen habe, nicht einen Anwalt beauftragt habe, um diese überprüfen zu lassen.

    Wie gesagt: Ich hatte bis dato noch nicht einmal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass der lokale Grundversorger ohne erkennbaren Grund und ohne jede Rückmeldung einfach so die Zählerstände schätzt, statt abzulesen. Denn bislang bin ich davon ausgegangen, dass sowas eben nur dann stattfindet, wenn aus eigenem Verschulden der Versorger die Zählerstände nicht ablesen konnte. Von meiner Seite aus lag jedoch kein Verschulden vor.

    Und dann erwarte ich als Kunde, dass ich auf der Rechnung auch verständlich und sichtbar darauf hingewiesen werde, dass es sich nicht um eine Messung handelt.

    Für mich ist das nichts weiter als ein Täuschungsversuch.

    Ja, hab ich wirklich viel davon, wenn ich eine Nachzahlung leisten muss, die selbstverständlich zum aktuellen Strompreis berechnet wird -- und eben nicht zu dem Preis, als der Verbrauch tatsächlich stattfand. Das kommt da nämlich noch hinzu!

    Allerdings war der Unterschied recht klein, so dass ich mir da die Mühe nicht gemacht habe, deshalb nochmal ein Fass aufzumachen. Ich war froh, dass ich von diesem Drecksladen weg war.
     
  3. newyork

    newyork Board Ikone

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    AW: Euer Stromanbieter

    Falsch - nicht alles was in den AGB's steht oder darin geregelt zu sein scheint - ist auch schlussendlich konform mit Gesetz wie dem BGB bspw.

    Man sollte mindestens einmal im Jahr den Zaehler "Manuell" abgelesen haben - dann eruebrigen sich solche beosen Ueberraschungen und unangenehme Folgen wie auch ggf. Nachforderungen.

    Ich lese meinen Zaehler 4 mal im Jahr ab - wie zu den wechselnden Jahreszeiten - teile das dem Anbieter mit und passe ggf. den Abschlag dann entsprechend an.

    Somit sind boese Nachforderungen fuer mich - cocolores - und erst garnicht moeglich.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Euer Stromanbieter

    Das habe ich nun auch gelernt. Da ich jetzt ohnehin selbst ablesen muss erübrigt sich das. Also tappe ich einmal im Jahr durchs Haus und fotografiere alle Zähler.

    Ist lustig, wenn ich mein digitales Fotoalbum durchblättere. Irgendwo tauchen dann plötzlich eine Reihe Zähler auf -- da weiß ich, dass das Dezember sein muss. :D
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Euer Stromanbieter

    Naja, ich kenne die struktur der Rechnung deines ehemaligen Anbieters nicht, aber prinzipiell gehst du anscheinend davon aus, dass der Anbieter bei der Gestaltung seiner Rechnung großartige Freiheiten genießen würde.

    Dem ist nicht so. Die EU schriebt ganz verbindlich vor welche Informationen auf einer Rechnung abgebildet werden müssen und die Anzahl an Informationen ist mitterweile so extrem überzogen, dass es schon fast der Quadratur des Kreises gleicht, die vielen Informationen auch nur einigermaßen übersichtlicht zu gestalten.

    Und dieses Jahr ist es mit der Verbindlichen Einführung der "transparenten Rechnung" noch schlimmer geworden. Diese neuen Verbindlichen vorgaben haben aus unserer bisherigen 2-seitigen Rechnung ein fünf Seiten Monstrum im Vollfarbdruck (inkl Vergleichsdiagrammen zum Durchschnitsverbauch) gemacht, in dem sich praktisch jeder Kunde verläuft, da er schlicht erschlagen wird.

    Das ist nicht naiv, sondern schon korrekt. Es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben, wann geschätzt werden darf und wann nicht.
    Es muss mindestens einen vorab terminierten Ableseversuch gegeben haben oder aber eine Vertragliche Vereinbarung zur Selbstablesung zwischen Kunde und Lieferant. Eines von beiden muss es bei dir gegeben haben, sonst hätte sich der Anbieter klar rechtswiedrig verhalten und wäre ein Fall für den Verbraucherschutz bzw. die Bundesnetzagentur.

    Eigentlich gar nicht, da es rechtlich ausgeschlossen ist.

    Weil die Art und Weise der Bezeichnungen durch entsprechende EU Gesetze vorgegeben sind.

    Diese Bezeichnung ist ebenfalls vorgegeben und der Kundenservice eines jeden Anbieters kann/wird dich darüber informieren und es sollte auch entsprechende Erklärungen auf der Internetpräsenz geben.

    Schätzung => Schätzung des Verbrauchs auf Grund durchschnittlicher Verbräuche "aller Kunden"

    Vom System ermittelt / errechnet => Verbrausschätzung gemäß echter Vorjahresverbräuch der Anlage.

    Geschickt wäre es gewesen exakt diese Information vorher Preis zu geben. Sorry, aber wenn selbst die Rechnungen nicht ordnungsgemäß angekommen sind, liegt es doch nahe, dass es mit "Ableseaufforderungen" ähnlich gelaufen ist. Wer weis, wo die gelandet sind.
     
  6. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Euer Stromanbieter

    In diesem Falle ist es das aber. Wurde irgendwann Anfang der 90er mal festgestellt, dass eine (Zwangs-)Teilnahme am Lastschriftverfahren keine Benachteiligung darstellt, insofern diesbezüglich Regelungen (auch Entgelte für andere Zahlungsweisen) in den AGB wohl zulässig sind. Da liegt hopper auch falsch, es gibt genügend Beispiele, die ein solches Entgelt AGB-seitig festgelegt haben. (VF zum Beispiel nimmt 2€ für Zahlung per Überweisung).
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Euer Stromanbieter

    Ich mache das so und es bleibt auch so. Betrogen wurde ich von den SWM bisher noch nie. Ein Dauerauftrag hingegen kostet Geld. Wozu?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Euer Stromanbieter

    Mir hätte eine deutlich sichtbare Zusatzinformation, die über die vorgegebenen hinaus geht, völlig ausgereicht:

    "Achtung, Ihr Verbrauch wurde geschätzt, da keine Ablesung erfolgte!"

    So viel Kundendienst erwarte ich als Kunde.
    Es handelte sich um ein Mehrfamilienhaus, der Verwalter (und Eigentümer) wohnte direkt nebenan.

    Ich kenne es eigentlich nur so, dass die Ablesung durch den Grundversorger mit der Hausverwaltung abgesprochen wird, nicht mit jedem einzelnen Stromkunden selbst. Um fünf Zähler abzulesen, die im Keller direkt nebeneinander hängen, muss man doch nicht fünf Termine vereinbaren.

    In meinem vorherigen Wohnhaus war das auch so. Ich meine sogar mich daran erinnern, dass da als Mitteilung ein Zettel an die Tür geklebt wurde. Einmal hab ich der Dame von den Stadtwerken sogar selbst die Tür aufgemacht. Alles kein Problem, alles bestens.

    Deshalb habe ich nie in Erwägung gezogen, dass es an dem neuen Ort Probleme geben könnte.

    Denn, und das ist der Hammer: Als ich den Stromanbieter dort gewechselt habe, wurde abgelesen! Die haben -- auch wieder unangekündigt -- es irgendwie hinbekommen, einen Ableser ins Haus zu schicken, der den tatsächlichen Stand abgelesen hat.

    Erst da habe ich auch den subtilen Unterschied auf der Rechnung erkannt.

    Da ich nicht in Erwägung gezogen habe, dass ich hier die Art der "Ablesung" irgendwie interpretieren oder recherchieren müsste, hab ich das selbstverständlich auch nicht getan. Es traf mich einfach völlig unvorbereitet.

    Keine Ahnung. Aber wie ich oben schon schrieb: Ich glaube nicht, dass jeder einzelne Mieter benachrichtig wurde. Eine Ablesung hätte jederzeit erfolgen können -- und hat ja bei der Endablesung auch geklappt.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Euer Stromanbieter

    ?

    Also zunächst einmal: Einen per Lastschrift eingezogenen Betrag kann man von seiner Bank zurück buchen lassen, wenn es da zu Unstimmigkeiten kommt.

    Und wenn bei deiner Bank ein Dauerauftrag Gebühren kostet, dann würde ich an deiner Stelle mal die Bank wechseln.
     
  10. newyork

    newyork Board Ikone

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    AW: Euer Stromanbieter

    Du solltest nicht vergessen noch Namen zu vergeben - deinen Kinderlein - dann kanst du schauen "wie gross" sie geworden sind :D

    Ich denke - die letzte Entscheidung, zumeist im Streitfall, liegt schlussendlich immer bei Gericht und der entsprechenden Instanz. Was der eine zugebilligt bekommt - gilt noch laengst nicht fuer den anderen, weil dieser das bspw. anders vorgetragen, begruendet und ggf. gerechtfertigt hat. Das ist in derselben Branche, aber vorallem in unterscheidlichen Branchen moeglich. Und wenn ein Streitfall sich zu einer Musterklage herrausstellen koennte, wird eh zumeist von der Gegenseite versucht , diesen mit zumeist finanziellen also den sog. aussergerichtlichen Mitteln einvernehmlich zu erledigen. Um ja fuer aller anderen die AGB's nicht veraendern zu muessen. Die wissen schon wie der Hase laueft - bzw. das Gesetz fuer sich zu biegen.

    Kurz gesagt: Nicht alles hat vor Gericht bestand, aber eben doch einiges oder anderes wird dann ausserhalb einfach geklaert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2012