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Verfassung wählen

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 7. März 2012.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: Verfassung wählen

    Ich spreche selbstverständlich von vergleichbaren Arbeitsstellen.

    In der freien (!) Wirtschaft ist es völlig normal, dass ein Mitarbeiter nach seiner Leistung und seinen Fähigkeiten bezahlt wird -- selbst wenn es ein Bürojob ist.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Verfassung wählen

    Das ist im Öffentlichen Dienst auch so. Eine nach A5 oder A6 eingestufte Stelle hat weniger anspruchsvolle Tätigkeiten (oder auch weniger Risiken) als eine nach A9 oder A10 oder höher eingestufte Stelle. Und für eine Stelle nach A5 gelten andere (niedrigere) Anforderungen als wenn man eine Stelle nach A10 zu besetzen hat. Von den B-Besoldungsgruppen wollen wir mal garnicht reden.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verfassung wählen

    Nicht wirklich. Das entspricht in etwa dem, was auch Tarifverträge vorgeben. Es ist ein starres, unflexibles Regelwerk.

    In der freien Wirtschaft werden Gehälter individuell vereinbart. Hinzu kommen oft variable Anteile, die sich direkt in den Zusammenhang mit der Leistung eines Mitarbeiters setzen lassen.

    Mein Gehalt bestimmt der Markt. Je mehr Personen es gibt, die dasselbe wie ich leisten können, desto weniger Geld kann ich verlangen. Also muss ich mich anstrengen, dass ich etwas zu bieten habe, was meine hohen Gehaltsforderungen begründet. Ein Beamter auf A10 bekommt immer (mindestens) A10 -- es sei denn, er baut Mist. Und er wird turnusmäßig befördert. Die dazu abgehaltenen Beurteilungen sind meistens eher eine reine Formsache.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2012
  4. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Verfassung wählen

    sorry, bitte löschen.
     
  5. Eisenbahnfan

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    Ach ja? Hast Du dafür Belege?
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Verfassung wählen

    Du bist ein echter Witzbold. Wenn ich dafür verwertbare Beweise hätte, dann würden die betreffenden Personen Ärger bekommen. :rolleyes:

    Letztlich ist es eine gängige Praxis, dass die Beförderungen einfach durchgewunken werden oder nach Nase entschieden wird. So nach dem Motto: Der Meier ist die letzten zwei Jahre nicht berücksichtig worden, also kommt er diesmal dran.

    Es hat jedenfalls nichts mit einer marktgerechten Entlohnung zu tun.
     
  7. Eisenbahnfan

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    Das ist mir auch klar. :p Aber woher beziehst Du dann Deine diesbezüglichen Erkenntnisse, was Beförderungen im Ö.D. angeht?

    Das wäre aus der Sicht der betroffenen Beamte zwar wünschenswert, ist aber unrealistisch (Stichwort: Stellenkegel).

    Tja, im öffentlichen Dienst gibt es eben keinen "Markt" bzw. keine Konkurrenz. Von daher kann es dort auch keine "marktgerechte" Entlohnung geben.
     
  8. Eisenbahnfan

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    AW: Verfassung wählen

    Ob das aber unbedingt besser ist? :confused: M.E. ist hier eher Mauscheleien Tür und Tor geöffnet.

    Im Ö.D. hast Du eine bestimmte Stelle, die zu besetzen ist und die vom Orga (Organisationsamt) z.B. in A 9 eingestuft wurde. Und genau so wird sie auch bezahlt, zusätzliche Boni oder andere Zahlungen als die gesetzlich vorgesehenen gibt es nicht.

    Einen "Markt" gibt es aber im Ö.D. eben nicht.

    Das ist richtig. Allerdings wird ein Beamter (oder auch Angestellter) im großen und ganzen auch immer den selben Arbeitsanfall haben, anders als das z.B. bei Freiberuflern sein wird. Dass das für manche Freiberufler problematisch sein kann ist klar, aber soll man das dem Beamten oder Angestellten vorwerfen? Der Freiberufler hat sich freiwillig für sein berufliches Dasein entschieden, also muß er auch die damit verbundenen Nachteile inkauf nehmen.

    Wie schon gesagt, das halte ich für ein Gerücht.
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Verfassung wählen

    Von mir persönlich bekannten Personen in den entsprechenden Stellen.
    Genau davon spreche ich ja.

    Nö. Wenn es um variable Vergütung geht, dann wird die an messbarer Leistung des Mitarbeiters angelegt.

    Der einfachste Fall sind z.B. Verkäufer, die eine Umsatzbeteiligung erhalten. Im anderen Fall gibt es schlicht Zielvereinbarungen, die vor dem betreffenden Zeitraum individuell mit dem Mitarbeiter festgelegt werden. Das kann z.B. eine termingerechte Fertigstellung eines Projekts sein.

    Nach dem betreffenden Zeitraum wird mit dem Mitarbeiter die Zielvereinbarung besprochen und eben überprüft, ob und welche Ziele erreicht wurden. Danach bemisst sich der vereinbarte Bonus. Gemauschelt wird da nichts.

    Genau das meine ich mit dem starren System. Einen Stand, den man einmal erreicht hat, den verliert man nicht mehr.

    Bei einer variablen Vergütung in der freien Wirtschaft kann ein Mitarbeiter in einem Abrechnungszeitraum auch mal weniger bekommen, wenn er die vereinbarten Ziele nicht erreicht hat oder weniger verkauft hat.

    Ich spreche nicht von Freiberuflern, sondern von Angestellten in der freien Wirtschaft.

    Der Beamte oder Tarifangestellte mit demselben "Arbeitsanfall" bekommt keinerlei Anreize, mehr zu leisten. Warum auch? Er bekommt ja immer dasselbe Geld.
     
  10. skykunde

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    AW: Verfassung wählen

    Oh Mann ist das alles OT hier: