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Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 5. März 2012.

  1. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    Unsere tapferen Beamten verhüteten Schlimmeres.

    Berliner Polizei: Urlaubsfotos mit Folgen - Berlin - Tagesspiegel

    Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich darüber totlachen!

    :winken:
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Erinnert mich irgendwie an:

     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Man sollte in Berlin also nie zu dritt Urlaub machen. :eek:
     
  4. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    "Die Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff Bann), auch Bannkreis oder Befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere Bundestag und Bundesrat) und der Länder (Landtage) sowie des Bundesverfassungsgerichts, in der Tätigkeiten bzw. Versammlungen verboten und nur in Ausnahmefällen zugelassen sind. Beabsichtigt wird der Schutz der Arbeit dieser Verfassungsorgane vor dem unmittelbaren Druck einer Menschenmenge."

    Bannmeile

    Nun kann man sich sicherlich Gedanken darüber machen, ab wann der Begriff "Menschenmenge" wirklich greift.

    Drei, Vier, Fünf...?
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Bannmeile hin oder her: Aber eine Gruppe von drei Personen als nicht angemeldete Versammlung zu bezeichnen, ist lächerlich.

    Da muss man ja wirklich Angst haben, wenn man das nächste mal mit zwei Freunden gemeinsam am Reichstag vorbei spaziert. Uh, oh... Das hab ich auch schon gemacht, fällt mir gerade ein.
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Zwei.
    Im Zweifelsfall. :D
     
  7. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Wo ist deine Grenze zur Versammlung nun genau? Ab vier Personen also?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Ich würde es nicht allein an der Zahl festmachen, sondern am Verhalten der Personen.

    Vor allem: Wenn sich jemand irgendwo öffentlich versammelt, dann hat er einen Grund dazu. Dieser Grund soll auch öffentlich erkennbar sein, sonst macht die "öffentliche Versammlung" ja überhaupt keinen Sinn.

    Soll heißen: Wenn die drei Jugendlichen, so wie in dem Artikel stand, mehrfach erläutert haben, dass sie nur ein paar spaßige Erinnerungsfotos machen wollten, was sollte das für eine "Versammlung" sein?
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Ein lächerliches Theater. Im übrigen bin ich der Meinung des Polizisten im Alltagsdienst mit Vor- und Nachnahme sowie Diensteinheit gekennzeichnet werden müssen.

    3 Personen sind sicher keine Demonstration, ganz abgesehen davon das die Anwesenheit von Polizei bei Demonstartionen schon abschreckend wirkt.
     
  10. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Gruppe von Jugendlichen demonstriert vor dem Reichstag!

    Das Problem ist, dass jede Gruppe diese Ausrede haben könnte...