1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

14 Tage und das Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von technisater, 25. Februar 2012.

  1. technisater

    technisater Junior Member

    Registriert seit:
    27. Dezember 2008
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    Hallo,

    ich hab mir Online eine Kamera (Camecorder) gekauft. Wenn ich diese Kamera nun z.B. eine Woche ausführlich teste und diese nicht meinen eigentlichen Vorstellungen entspricht, kann ich diese Kamera wirklich wieder zurücksenden?

    Der Verkäufer kann doch diese Kamera doch nicht mehr als neu verkaufen oder? Geht die an den Hersteller zurück?

    Sry, für die dummen Fragen :(

    mfg
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Ja, sofern sie keinerlei Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweist.
    Korrekt, ist aber sein Problem.

    Im Laden kannst du das Gerät ja auch vor dem Kauf testen. Dafür hat der Händler dort jedoch Ausgaben für die Ausstellungsstücke, die Ladenmiete und das Beratungspersonal.
    Ein Versandhändler hat das alles nicht und ist daher im Vorteil. Deshalb hat der Gesetzgeber ihm die Rücknahmepflicht als zumutbar auferlegt.
    In der Regel werden die Geräte dann als Versandrückläufer bzw. B-Ware zu einem verminderten Preis verkauft.
     
  3. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

    Registriert seit:
    7. März 2004
    Beiträge:
    799
    Zustimmungen:
    2.020
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Tja ,aber viele Händler machen das aber ! Was bleibt denen denn auch anderes übrig . Erst vorige Woche hat ein Freund eine neue Grafikkarte gekauft und was hat er geschickt bekommen !? Eine Gebrauchte und das für Neupreis !
    Jetzt muß er sich mit dem Händler auseinander setzen wegen diesem Schlamassel .
    Das ist nunmal das Problem mit diesem 14Tägigen Rückgaberecht wenn man Online was gekauft hat .
     
  4. Spoonman

    Spoonman Lexikon

    Registriert seit:
    28. Januar 2003
    Beiträge:
    32.669
    Zustimmungen:
    10.900
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Das ist m.E. eine Grauzone. Da du bei Onlinekäufen keine Chance hast, das Produkt vorab in Augenschein zu nehmen, muss der Händler dir gestatten, dass nach Erhalt der Ware zu tun, und du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

    So weit, so gut. Die Frage ist dann, wie intensiv du das Produkt testen darfst. Soweit ich weiß, darf keine "Verschlechterung der Produkteigenschaften" eintreten, sonst kann der Händler einen Teil des Kaufpreises einbehalten.

    Wenn du nun eine Kamera eine Woche lang benutzt, ohne z.B. das Gehäuse zu zerkratzen, und wenn du sie hinterher auf die Werkseinstellungen zurücksetzt, alle Fotos von der Karte löschst und das Gerät in der kompletten OVP zurückschickst, dann wird dir der Händler keine Verschlechterung der Eigenschaften nachweisen können.

    Die Kehrseite der Medaille ist natürlich, dass solche Rückläufer massenweise wieder neu verschickt werden und der nächste Empfänger nicht so genau weiß, was mit dem Gerät schon alles angestellt wurde. Kein Händler wird freiwillig ein zu 99% neues Produkt im Preis reduzieren.

    Ich habe übrigens den Eindruck, dass viele Hersteller mittlerweile auf die Rücksendeproblematik reagiert haben, indem sie die Verpackungen so gestalten, dass sie auch beim zweiten und dritten Versand noch "neu" aussehen. Kabel und anderes Zubehör werden z.B. nicht mehr fest eingeschweißt, sondern in wiederverschließbare Beutel gesteckt.
     
  5. Gomes

    Gomes Junior Member

    Registriert seit:
    23. August 2011
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Bei Kabeln und Zubehör würde mich persönlich das auch nicht stören, wenn da vorher mal jemand festgestellt hat, dass es doch zu kurz war o.ä.
    Bei anderen, teureren Gegenständen, die eher in gebrauch sind als ein Kabel und empfindlicher sind, wäre mir das auch nicht sehr lieb. Da bemühe ich mich stets zu erkennen, ob ein ehemaliger Gebrauch vorliegt.
    Die noch sicherste Lösung, wenn auch nicht zu 100% sicher, ist für mich noch die Bestellung bei Händlern, die zuverlässiger wirken als andere, so zB Amazon, welche selbst minimal gebrauchte Artikel zumeist als Warehouse Ware anbieten.
    Aber ganz sicher ist man leider nirgendwo.
    Um noch etwas zum eigentlichen Thema beizutragen.
    Ja das kannst du, wenn der zustand des Gerätes nict verschlechtert wurde.
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    13.834
    Zustimmungen:
    13.174
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Die Hersteller sind am Zug um Verpackungen zu gestalten die Rückgabe freundlich sind.
    Beispiele sind eine Universalfernbedienung mit Farbdisplay und ein USB Stick.
    Beide waren so in Plastik verschweißt,das diese nicht zerstörungsfrei geöffnet werden konnten.
    Im Falle einer eventuellen Rückgabe hätte der Händler den Schaden.

    Es ist doch nicht so schwer Produkte in einer Pappbox mit Klebesiegel zu verpacken.
     
  7. Gomes

    Gomes Junior Member

    Registriert seit:
    23. August 2011
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Amazon scheint da wiedermal gut voranzugehen, wie ich letztend zufällig entdeckt habe.
    Wenn auch für den Fall ein eher nicht so treffendes Beispiel, aber durch "Frustfrei Verpackungen": Transcend 8GB Extreme-Speed SDHC Speicherkarte Class 10: Amazon.de: Elektronik
    wird hier im Beispiel bei Nichtgefallen lediglich der Briefumschlag neu gemacht, die Karte ist noch immer in der Plastebox und muss nicht aufwändig neu eingeschweißt werden oder ähnliches. Dies reduziert die Kosten für den Händler.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Das wiederum finde ich gut, weil sonst der Käufer schwerer erkennen kann, ob er ein Neugerät bekommen hat.

    Sonst hat aber der nächste Käufer den "Schaden".

    Ein nicht erneuerbares Siegel entspräche auch meinen Vorstellungen.


    Aus diesem Dilemma gibt es eigentlich nur eine Lösung: Die Versandhändler müssten Vorführgeräte zum Testen anbieten, die bei Gefallen gegen ein Neugerät ohne Rückgaberecht ausgetauscht werden. Das geht natürlich nicht ohne Änderungen der aktuellen Gesetzeslage.
     
  9. Spoonman

    Spoonman Lexikon

    Registriert seit:
    28. Januar 2003
    Beiträge:
    32.669
    Zustimmungen:
    10.900
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Genau... Und du trägst dich dann brav in die Warteliste für einen Panasonic-Vorführfernseher ein, gell? ;)

    "Dieser Artikel ist gewöhnlich versandfertig in 12 bis 16 Wochen." :eek:
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Du kannst ja auch gerne sofort einen neuen bestellen, allerdings dann ohne Rückgaberecht bzw. mit den gleichen Rechten wie im normalen Handel.

    Und ja, ich würde mir manchmal wünschen, ein Vorführgerät bestellen zu können, da ich nicht unnötig vom Rückgaberecht Gebrauch machen möchte. Da das dann ja nur wenige machen würden (Du ja anscheinend nicht ;)), müßte ich auch nicht so lange warten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2012