1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von g-shock, 23. Februar 2012.

  1. g-shock

    g-shock Neuling

    Registriert seit:
    23. Februar 2012
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Danke für eure Antworten,
    Laut Sky Hotline kann ich einen Leihreciever bekommen wenn ich auf Sky Konditionen wechsele, sonst ist das mein Problem.
    Hatte bis jetzt nen Reciever von UM und Karte auch von UM (Sky war aufgeschaltet).
    Übrigens will Sky auch die UM Karte, die will aber UM auch von mir haben?
    Wer bekommt diese eigentlich wenn ich diese von UnityMedia habe?:eek:

    Danke euch
     
  2. Berry2

    Berry2 Gold Member

    Registriert seit:
    14. November 2003
    Beiträge:
    1.800
    Zustimmungen:
    320
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Was steht denn auf der Karte, wessen Eigentum sie ist?
     
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Wenn die Karte von UM ist, bekommt UM die Karte. Dies solltest Du (inkl. der Kartennummer) auch Sky mitteilen.

    Wie geschrieben: Reiner Kartentausch = kein neuer Vertrag ... wenn Du einen Receiver willst = neuer Vertrag ... ist wie beim Handy ... willst Du ein neues subventioniertes Gerät, musst Du einen neuen Vertrag machen bzw. verlängern ...
     
  4. mySky

    mySky Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Wenn Du die Karte von UM hast, geht die auch an UM zurück.
    Schicke Karte und Receiver als Paket und beschreibe im Begleitschreiben genau die Karte und das Gerät (Karten-Nummer und Geräte-Seriennummer) und bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
    Diese und den Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.
    Dann ein Schreiben oder eine Mail an Sky. Darin mitteilen, daß Du die UM-Karte mit der Nummer xxx an UM geschickt hast und daß man Dir eine Sky-Karte für SAT-Empfang schicken soll.
    Kopierten oder eingescannten Einlieferungsbeleg mitschicken.
    Von Vorteil kann es sein, wenn Du die Karte vor dem Abschicken kopiert hast. Damit kannst Du im Streitfall Sky die UM-Karte auch "zeigen".;)

    Tipp:
    Bei Kartenrücksendungen klebe ich die Karten mit Tesafilm auf das Begleitschreiben und kopiere (scanne) dann vor dem Abschicken das Schreiben mit der Karte.:winken:
     
  5. Wrandy

    Wrandy Senior Member

    Registriert seit:
    17. Juli 2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Man darf natürlich nicht vergessen noch zum Notar zu gehen...
     
  6. mySky

    mySky Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Du kannst das ja halten wie Du es willst!
    Ich machte das so wie beschrieben und kann damit gelassen warten ob´s das war oder ob da noch was kommt.

    Tipp:
    Dein Kommentar ist sinn- und wertlos.
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    In Anbetracht der Tatsache, daß es immer wieder Ärger gibt, weil Karten auf dem Weg "verloren gegangen" sind, ist der Hinweis von mySky extrem sinnvoll!
     
  8. hsvforever

    hsvforever Platin Member

    Registriert seit:
    15. August 2006
    Beiträge:
    2.617
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Es reicht aber auch ein "normaler" Brief der als Einschreiben + Rückschein verschickt wird. Im Streitfall akzeptiert Sky dies auch. Habe ich schon mehrfach im Internet gelesen. Es muss also kein Paket sein und man muss auch nicht den Brief und die Karte kopieren. Und nein, man muss sich auch nicht selbst filmen wie man den Brief eintütet und zur Post bringt. ;)

    Klar kann man es auch als Paket machen. Aber Einschreiben + Rückschrein reicht völlig aus. Ich habe dabei noch nichtmal ein Schreiben beigelegt. Einfach Karte rein und fertig. Klappt seit 15 Jahren so.
     
  9. mySky

    mySky Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Klar wenn nur eine Karte zurück gegeben wird langt ein Brief als Einschreiben mit Rückschein.
    Ich ging von der Rückgabe eines Receivers und einer Karte aus.
    Warum sollte man da ein Paket schicken und dann nochmals die Karte im Einschreibe-Brief!?
    Wie das nun jeder hält, ob mit oder ohne Begleitschreiben, ob er sich die Karte vor der Rückgabe einscannt oder nicht, kann ja jeder machen wie er will.
    Tatsache ist aber, daß bei Sky und bei Kabeldeutschland seltsamerweise viele Karten und Receiver "nicht ankommen" und erst nach Nachweis des Versandes (Einlieferungsbeleg) "gefunden" werden.;)
    Und solche Überraschungen beuge ich gerne vor.
    Wie das bei UM ist, weiß ich nicht, aber sich immer für den schlechtesten Fall zu rüsten, kann nie schaden!:winken: