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Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von suniboy, 24. Februar 2012.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Soeben über die Ticker. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1299/05)...;)


    Bundesverfassungsgericht: Herausgabe von Daten an Behörden verfassungswidrig - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten
     
  2. h2d

    h2d Guest

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Mich beschleicht es immer mehr mit Sorge, dass der Gesetzgeber im Bundestag und Bundesrat immer öfter Gesetze produziert, die hinterher vom Verfassungsgericht ganz oder teilweise kassiert werden. Es gibt doch nun wirklich genug Juristen in beiden Gremien. Bei der Qualität, die diese Protagonisten da abliefern, halte ich jegliche Änderung der Verfassung so langsam für sehr bedenklich. Eine erhebliche Änderung des Grundgesetzes wäre nämlich nötig, wenn es z.B. um die Direktwahl oder eine andere Form der Wahl des Bundespräsidenten ginge.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Danke BVerfG :love:

    Es wird eben versucht ob es durchgeht. Die wissen schon selber dass es halbseiden ist. Wenn keiner klagt haben die Behörden Glück, wenn einer klagt öfter mal Pech.
     
  4. h2d

    h2d Guest

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Das ist es ja, was mich so ärgert. Da wird Parteitaktik und das Kalkül „mal sehen ob es klappt“ über die Verpflichtung verfassungskonforme Gesetze zu machen gestellt. Für mich wäre das ein klarer Verstoß gegen den Amtseid „Schaden vom Deutschen Volk fernzuhalten“ und „die Verfassung zu achten“. Dagegen sollte auch mal jemand klagen bzw. die Verantwortlichen verklagen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Bevor hier alle jubeln: Das BVG hat nicht die Auskunft als solches als verfassungswidrig erklärt, sondert die Art, wie es z.Zt. praktiziert wird.

    "Die Richter beanstanden nicht, dass Provider generell bestimmte Daten speichern müssen und verpflichtet sind, Ermittlern Auskunft zu geben. Bei den Details - welche Behörde unter welchen Umständen diese Daten abfragen darf und wie diese Daten bei den Providern gespeichert werden - muss der Gesetzgeber allerdings nachbessern. Die Richter verlangen, dass die Datenabrufe durch spezielle fachrechtliche Ermächtigungsgrundlagen reguliert werden."

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,817300,00.html
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Ja eben

    Und da fallen nunmal keine Bushido Downloader drunter.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Aufpassen und den Artikel richtig lesen. Dein zweites Zitat ist eine Forderung der Beschwerdeführer, nicht die Verfügung des Gerichts.

    Also was und wie nun die Gesetzeslage in Zukunft sein wird, steht noch in den Sternen.

    Aber davon abgesehen: Da Bushido es mit dem Urheberrecht selbst ja nicht so genau nimmt, kann man es seinen Jüngern auch nicht verdenken, oder? ;)
     
  8. h2d

    h2d Guest

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Dazu passt dann auch diese Meldung:
    Überwachung in Deutschland: 37 Millionen E-Mails von Geheimdiensten mitgelesen

    Es habe aber nur 213 Fälle mit tatsächlichen verwertbaren Hinweisen gegeben.
    Stellt sich da nicht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel ?

    "Bei uns gibt es heute Schokoladentorte eine leckere kalorienreiche Bombe."

    Nun gehen wieder alle Computer bei Big Brother an.
     
  9. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Herausgabe von Nutzerdaten verfassungswidrig

    Hier die Meinung eines offensichtlichen Verfassungsfeindes.

    So etwas muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen