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Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von tesky, 31. Januar 2012.

  1. tesky

    tesky Talk-König

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    Hallo Freunde,

    jetzt hat es mich bzw. meine Familie auch erwischt. Der Vermieter macht Stress wegen der Sat-Anlage. Vielleicht könnt ihr mir ja raten, was wir jetzt tun sollen.

    Zur Situation:
    Mein Onkel will in den nächsten Monaten umziehen. In dem Haus, in das er ziehen will, gab es bisher keine Gemeinschaftanlage. Der Fernsehempfang wurerde in seiner neuen Wohnung (also vom Vormieter) mit einer eigenen Sat-Anlage realisiert. Diese Sat-Anlage ist laut der Aussage meines Onkels aufgestellt, es wurde also nicht ins Mauerwerk gebohrt. Ein Kabelanschluss ist nicht verfügbar, DVB-T in der Region keine Option, weil zu geringes Senderangebot und nur mit Außenantenne zu realisieren. IPTV gibt es von der Telekom zwar, aber nur mit 16.000 Kbit/s, also (noch) kein HD möglich.

    Der Vermieter hat nun den Aufbau einer eigenen Gemeinschaftsanlage angekündigt. Er verlangt dafür monatlich ganze 10 € ist aber nur bereit eine einzige Leitung zu legen. Mein Onkel brauch jedoch wg. der Drei-Zimmer-Wohnung auch 3 Anschlüsse. Die restlichen beiden Anschlüsse soll er selber bezahlen. Kosten dafür kenne ich noch nicht, kann mir aber vorstellen, wenn dort bspw. der MS ausgetauscht werden mus etc., dass man da schnell bei mehreren hundert Euro ist. Interessant auch: Angeblich haben in diesem 6-Parteien-Haus 3 Parteien Entertain, die müssen wohl keine 10 € im Monat bezahlen. Gleichzeitig fordert der Vermieter den Abbau der Anlage.

    Soviel zur Situation, nun zu meinen Fragen:
    Welche Optionen haben wir?
    Darf der Vermieter überhaupt verlangen, eine aufgestellte, nicht an die Hauswand montierte Sat-Anlage abzubauen. Eigentlich ist doch der Balkon Teil der Wohnung und es geht den Vermieter gar nicht an, was ich auf/in meiner Wohnung tue, oder? Dazu ist noch zu sagen, dass die Schüssel wo sehr versteckt sein soll, genaue Kenntnis habe ich darüber aber nicht.
    Wir hatten nun die Überlegung, diesen Sat-Stuhl von AS-Sat zu installieren und die Leitungen mittels Fensterdurchführungen in die Wohnung zu befördern. Kann uns der Vermieter diesbezüglich aufs Dach steigen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2012
  2. stephan2503

    stephan2503 Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Das aufstellen einer Schüssel auf dem Balkon ist ohne Genehmigung des Vermieters möglich. Dazu müssen nur folgende Bedingungen erfüllt sein:
    -sie darf das Erscheinungsbild des Hausen nicht beeinträchtigen (möglichst unauffällig)
    -sie darf nicht fest montiert sein bzw die Montage darf nicht die Fassade oder Fensterrahmen beschädigen

    unter diesen Bedingungen ist auch das Aufstellen einer "echten" Schüssel möglich
     
  3. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Also verhält es sich doch so, wie ich gemutmaßt habe. Die Schüssel ist ja nicht fest montiert und unauffällig soll sie auch sein, insofern sind alle Erfordernisse erfüllt. Die Idee mit dem teuren Sat-Stuhl hatte ich aufgetan, weil er ja gerade erst in die Wohnung einziehen will und vielleicht sich nicht von Vornherein mit dem Vermieter überwerfen will.
     
  4. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Ich muss mich hier leider nochmal melden. Kennt jemand von Euch Urteile, die das Austellen einer Sat-Anlage erlauben? Wenn ich im Internet nach Einzelqanlagen bei vohandenen Gemeinschaftsanlagen suche, finde ich nur Gerichtsurteile, die das untersaagen (bspw. das AG Krefeld), allerdings scheint es sich da wohl um fest montierte Anlagen zu handeln. :(
     
  5. KTS

    KTS Talk-König

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    wird wahrscheinlich nicht sonderlich gut beim Vermieter ankommen, noch vor Einzug mit einem Gerichtsurteil rumzuwedeln. Da ist doch Streß vorprogrammiert. Ich würde erstmal den Vermieter fragen, wie viel er für einen zusätzlichen oder größeren MS bezahlen soll. Die 10 Euro zusätzlich pro Monat sind ja nicht die Welt.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Da er sowieso 3 Anschlüsse möchte, müsste er auch mit einer eigenen Schüssel eine Mehrteilnehmeranlage errichten.
    Die sind auch nicht billig.
    Ich würde das Angebot des Vermieters prüfen.
    Wen es eine vernünftige Anlage ist, wo alle Transponder eingespeist werden, ist das doch OK.

    Anders wäre es wen nur bestimmte Transponder eingespeist werden.
    Oder ganze Bänder fehlen. So was gibts ja auch zur Genüge.
     
  7. Fitzgerald

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Das ist nur teilweise richtig. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten um Außenantennen geht es um die Abwägung zwischen zwei Grundrechten, nämlich Informationsfreiheit kontra Eigentum.

    Dein Onkel hat jetzt das Riesen-Problem, dass er nachweisen muß worin genau die Grundrechtsverletzung besteht wenn der Vermieter ihm den Anschluß an eine Sat Gemeinschaftsantenne ermöglicht.

    Die bisherige Kabel-freundliche Rechtdprechung ist so dass der Mieter Schikanen wie die 7 € Abzocke von UGM für das minderwertige Türkei-Paket zu schlucken hat. Gegen die 10 € wird dein Onkel wenig machen kömnen. Die muß er zahlen wenn er die Gemeinschaftsantenne nutzt.

    Das von Volterra immer wieder angeführte, auch nicht mehr taufrische BGH Urteil spricht von einer Sat Antenne im hinteren Balkondrittel.

    Hier helfen Fotos weiter. Kannst ja mal was einstellen. Das wäre dann ein legales Upload bei MegaUpload & Co :winken:

    Wenn die Schüssel wirklich total unauffällig ist sollte es kein Problem sein.

    Ist die aber von außen sichtbar dann hast du das Problem dass nach bisheriger Rechtsprechung eine Güterabwägung im Einzelfall statt findet.

    Nach deinem bisherigen Sachvortrag sehe ich nicht wo das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt wird wenn dein Onkel für 10 € im Monat die neue Gemeinschaftsantenne nutzt.

    Ich bin ja ein großer Fan der Europäischen Fernseh-Richtlinie. Damit kann man in verkabelten Gebieten die Vermieter ärgern weil das Angebot an EU Free TV im Kabel minimal ist.

    Das funktioniert aber nicht wenn dein Vermieter Sat Empfang anbietet. Da geht es ja nur noch um Geld und nicht mehr um fehlende Fernseh Programme.

    Zu dem Punkt solltest du dir dringend Gedanken machen.
     
  8. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Danke Euch für Eure Mitteilungen.
    Ich hatte ihm schon gesagt, dass er unbedingt abklären muss, wieviel die beiden zusätzlichen Leitungen kosten und ob das vielleicht eine Anlage ist, wo nur bestimmte Transponder umgesetzt werden. Hab ihm auch gesagt, dass er mit den beiden zusätzlichen Leitungen u.U. billiger käme, als wenn er eine versteckte Sat-Anlage auf den Balkon stellt.
    Dass er die 10 € zahlen muss, daran besteht kein Zweifel. Das wäre auch nicht das Problem, diese Kosten würde er tragen. D.h. an der Gemeinschaftsanlage würde er sich grundsätzlich beteiligen, aber er möchte zusätzlich eine eigene, versteckte Anöage auf dme Balkon installieren.

    Mit dem Recht auf Informationsfreiheit wird er kaum argumentieren können. Er ist Deutscher und hat auch keinen Beruf, der ein erweitertes Informationsinteresse rechtfertigen würde.
    Ich dachte bisher, dass eine Sat-Anlage unabhängig von der rechtlichen Abwägung zwischen Eigentums- und Informationsfreiheit aufgestellt werden könnte. Wie gesagt, es geht um eine mobile, nicht fest montierte Sat-Anlage. Dachte bisher, dass der Vermieter dagegen nichts tun kann. Ich hätte ihm dann geraten, den Sat-Stuhl einfach auf den Balkon zu stellen, ohne das mit dem Vermieter abzuklären.

    Fotos hab ich bisher keinje. Ich war dort selbst auch noch nicht. Muss mir das erstmal selbst anschauen und will da ungern seinen Erklärungen vertrauen.
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Die Sache mit dem erweiterten Informationsinteresse ist ein Relikt aus der Steinzeit. Das Landgericht Berlin hat vor über 5 Jahren festgestellt dass dieses vorsintflutliche Argument nicht länger zu halten ist.

    Nach EU Recht kommt es vor allem darauf an ob das vom Vermieter verordnete Schüsselverbot geeignet ist den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft zu behindern.

    Ich muß nicht besonders begründen warum ich das portugiesusche TV sehen will. Fakt ist dass es sich um eine allgemein zugängliche Informationsquelle im Sinne von Artikel 5 handelt.

    Irgendwo im Low Band vertikal von unserem Astra sendet ein Portugiese. Den darf ich als EU Bürger sehen, genau wie den Holländer (BVN) oder die üblichen Franzosen. Will ein Vermieter das verhindern hat er ein Riesen-Problem.

    Der Portugiese ist übrigens im Kabel: Unitygurkenmedia macht aus echten Free TV verschlüsseltes Pay TV und zockt 35 € im Jahr. Ob das zulässig ist ist noch nicht geklärt. Immerhin hat das Kabel diesen Sender.

    Will der Vermieter eine Anlage in Frequenzumsetzer Technik bauen kann man ihn mit den kabel-üblichen EU Programmen wunderbar schachmatt setzen :winken:

    Siehe dazu was Nelli geschrieben hat.

    So ganz klar ist das mit den 10 € übrigens nicht. Wäre die Antenne für alle Pflicht wäre sie eine versteckte Mieterhöhung.

    Gerade heute steht auf allen News Seiten dass der BGH mal wieder aber völlig zurecht die Anforderungen verschärft hat wenn Vermieter Nebenkosten eintreiben wollen.

    Da ich selbst Entertain Kunde bin würde ich mich zum Beispiel weigern zusätzliches Geld für eine Sat Gemeinschaftsantenne zu zahlen die ich objektiv nicht brauche

    (Woher soll mein Vermieter wissen dass ich Sky über Sat gucke?) :love:
     
  10. PsychoMantis

    PsychoMantis Junior Member

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    AW: Vermieter verbietet Sat-Anlage - Welche Möglichkeiten habe ich?

    Ich stelle auch mal eine Frage in diesem Thread, da es auch auf mein Thema passt.
    Mein Cousen würde auch gerne eine SAT-Schüssel auf dem Balkon aufstellen. Die soll nur Hotbird empfangen.
    Das Problem ist das selbe wie beim Threadersteller: Der Vermieter (in unserem Fall eine große GmbH) verbietet das.
    Wie wichtig ist der Punkt "sie darf das Erscheinungsbild des Hausen nicht beeinträchtigen (möglichst unauffällig)"? Kann mein Cousen da trotzdem eine kleine Schüssel (wäre von außen aber sichtbar) aufstellen mit der Begründung, dass er z.B. Portugal sehen will?
    Wenn man Astra Glauben schenkt, dann darf man immer eine Schüssel aufstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2012