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Umstellung von Sat auf Kabel

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Regenlauscher, 11. Januar 2012.

  1. tirah4

    tirah4 Junior Member

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Aber das kommt noch schlimmer!
    Weil Hauseigentümer,Wohnungsgenossenschaften ec. Kabelknebelverträge mit UM abgeschlossen haben ist der Mieter der Dumme.
    Er darf keine Schüssel installieren.
    Das nutzt UM gnadenlos aus um Sky abzuwürgen und es wird gelingen,leider.
    Es ist damit zurechnen das nach der Übernahme von Kabel BW durch UM die Programmstuktur auf das Niveau von Hessen u. NRW zurückgefahren wird und damit natürlich eine Kündigungswelle von Sky Nutzern erfolgen wird.
    Unitymedia wird weitere Kabelanbieter übernehmen.
    Das Ende von Sky!
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Naja, UM wird das kaum bewirken, die sind nur ein Player am Markt......es gibt ja noch andere Kunden von Sky als die armen UMler.
     
  3. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Blödsinn! Andere Wohnung mit verfügbarem Satempfang und DSL suchen.
     
  4. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Das ist falsch. Im Prinzip darf jeder ne Schüssel haben. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit umfaßt ausdrücklich auch die dafür benötigten Antennen. Zankäpfel sind meist die fachgerechte Installation und die Versicherung, wobei das zusammenhängt.

    Der Vermieter möchte nicht dass die Schüssel beim Sturm vom Dach fällt und einen Passanten erschlägt. Für Sturmschäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Diese wird aber vom Vermieter den Nachweis verlangen dass die umgekippte Antenne fachgerecht montiert war. Diese Auflage darf der Vermieter auf den Mieter abwälzen, wenn der Mieter derjenige ist, der eine Schüssel haben will.

    Diese Sachen mit der fachgerechten Montage und der Versicherung habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, sondern das steht nahezu wörtlich in verschiedenen BGH-Urteilen, also 2. höchste juristische Instanz im Inland.

    Wer bereit ist, diese vom BGH anerkannten, vermieter-freundlichen Auflagen zu erfüllen, sollte in aller Regel mit Blick auf das Europa-Recht eine eigene Schüssel bekommen. Bei der Antragsbegründung muß man dann unbedingt auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Gemeinschaft verweisen und dass ein Schüsselverbot in Deutschland eine unzulässige Wettbewerbs-Behinderung nach EU Recht bedeuten würde.

    Gerade nach dem EU Urteil im letzten Jahr, das den Betrieb einer griechischen Pay TV Karte in England durch Privatpersonen ausdrücklich erlaubt hat, wird kein Vermieter einen Schüssel-Prozeß anstrengen, wenn der Mieter anbietet, die vom BGH festgelegten Auflagen für die Antenne zu erfüllen.

    Eine BGH Entscheidung zu diesen EU Rechts Aspekten gibt es bislang nicht. Die meisten BGH Fälle stammen aus einer Zeit wo es noch gar kein HDTV gab. Auch eine BGH Entscheidung zur Frage, ob die fehlenden HDTV Programme bei Unitygurkenmedia die eigene Schüssel rechtfertigen, gibt es nicht.

    Wenn es eine Mieter-freundliche Rechtsprechung zu dem Thema gäbe wurde UGM sicher sofort alle Sky HD Sender einspeisen. Wenn man sieht welche exotischen Ausländerpakete UGM hat dann weiß man sofort: UGM tut alles um seine priviligierte Stellung in mietrechtlichen Prozessen zu behalten.

    Ich würd die eigene Schüssel auf jeden Fall nach EU Recht begründen was bedeutet dass ich mir eine nette Geschichte ausdenke in welcher Form ich durch Auslands-TV am freien Warenverkehr in der Gemeinschaft teilnehme.

    Da die Lobby-Verbände der Hausbesitzer ein Grundsatzurteil scheuen wie der Teufel das Weihwasser gehe ich davon aus, dass ein Mieter, der erkennen läßt dass er ernsthaft bereit ist zu prozessieren, von seinem Vermieter auf dem kleinen Dienstweg "grünes Licht" für die eigene Schüssel bekommt.
     
  5. mySky

    mySky Guest

    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Das ist natürlich alles sehr theoretisch.
    Man stelle sich vor:

    5-stöckisches Haus;
    Forderung des Vermieters:
    Schüssel aufs Dach, Kabel unsichtbar, außen oder innen unter Putz verlegen.
    Anlage nach Auszug wieder spurlos entfernen.
    Damit kommen auf den Mieter unüberschaubare Kosten zu und das Thema ist vom Tisch.
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Fachgerecht heißt nicht Kabel unsichtbar. Fachgerecht heißt dass die Versicherung zahlen muß wenn die Schüssel umkippt oder der Blitz einschlägt. :winken:

    Hier werden 2 Grundrechtspositionen gegeneinander abgewogen. Dabei darf der Vermieter den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Eine geringfügige Beeinträchtigung muß der Vermieter hinnehmen, wenn es darum geht, die von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschützten Grundrechte wahrzunehmen.

    Stellt dein Vermieter überzogene Fordeungen, würde ich das per Anwaltsschreiben zurückweisen und notfalls gerichtlich klären lassen.
     
  7. mySky

    mySky Guest

    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Auch der Schutz des Eigentums ist ein Grundrecht!
    Als Vermieter würde ich ein sichtbar verlegtes Kabel nicht dulden.
    Wenn mein Mieter sich ein Schüssel installieren lassen will, dann aber zu meinen Bedingungen, einschließlich spurlosem Rückbaiu bei Auszug!
    So was würde bewi mir bereits im Mietvertrag stehen oder auch in einem separaten Gestattungsvertrag.
    Einer gerichtlichen Klärung würde ich da gelassen entgegen sehen.
    Denn klagen müßte ja der Mieter.;)
    Außerdem kann der Mieter sein Recht auf Informationsfreiheit/Zugang auch über das Internet herstellen!
    Da sind TV-Programme aus aller Welt zu empfangen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Januar 2012
  8. Fitzgerald

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Meine Empfehlung ist es, relativ frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Der schreibt zunächst einen freundlichen Brief an den Hauseigentümer. Der Anwalt kennt sich mit der juristischen Terminologie am besten aus. Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist kostet das zwar ein paar Euro aber dafür sind deine Chancen dann auch deutlich besser.

    Die meisten Vermieter sind Mitglied in einem Lobby Verband und zeigen dein Anwaltschreiben dann ihrem Vereins-Advokaten. Der weiß natürlich, was die Stunde geschlagen hat. Dass Unitymedia in Sachen TV Empfang eine Gurkentruppe ist hat sich auch auf Vermieterseite herumgesprochen. Schließlich ist es eine objektive Tatsache dass UGM den Sky-Abonennten mit analogen Kabelanschluß nur Zugang zu einem einzigen HDTV Programm gewährt während der Sky-Bundesliga-HD Kunde über Sat fürs gleiche Abo Geld weit über 10 HD Programme bekommt.

    Das läßt sich nicht wegdiskutieren und auch unter den Vermietern soll es Fußball Fans geben. :winken:
     
  9. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Aber nur wenn er auf der Nordseite wohnt. Wenn er auf der Südseite wohnt macht er einfach irgendwas und sichert dir schriftlich zu, dass er die provisorische Schüssel entfernt, sobald du ihm nach den üblichen BGB Kriterien, also nach Treu und Glauben, die Schüssel offiziell an einem Ort deiner Wahl der technisch geeignet sein muß gestattest.

    Was dabei eine geringfügige Beeinträchtigung ist, die du hinnehmen mußt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das kann man nicht so pauschal sagen

    Das Internet Argument zieht z.B. für englisches TV nicht. Starte mal den BBC iPlayer mit einer deutschen IP.

    Vor Gericht gelten nur legale Sachen. Der Vermieter kann keinen zweifelhaften Proxy Dienst verlangen. Der wäre bei HDTV auch nicht schnell genug.
     
  10. "HSB"

    "HSB" Gold Member

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    AW: Umstellung von Sat auf Kabel

    Es geht hier im Thread nicht um rechtliche Fragen.