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Kein Zugang zur Antenne Vermieter will Ärger

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Purzel 360, 5. Januar 2012.

  1. Purzel 360

    Purzel 360 Silber Member

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    Ich hoffe ihr könnt mir helfen damit ich mir den Weg zu einem Anwalt sparen kann . Ich wohne seit über 16 Jahren in dem Haus meiner Oma zur Miete . Ich habe in dieser Zeit auch alles Nötige zum Fernsehempfang über Satellit selber installiert . Nicht nur meine Wohnung ist an die Anlage angeschlossen sondern auch die Wohnung meiner Oma . Diese ist nun letztes Jahr verstorben und ein neuer Eigentümer ( mein Onkel der mich aus dem Haus haben will ) verweigert mir den Zugang zum Boden um die Antenne neu auszurichten die sich vorletzte Nacht bei dem Sturm verstellt hat . Im Moment bekomme ich nur die Programme über 13° was nun nicht sonderlich toll für mich ist . Gruß Purzel .
     
  2. Funker1

    Funker1 Senior Member

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    AW: Kein Zugang zur Antenne Vermieter will Ärger

    ...mal vernünftig mit Deinem Onkel schon gesprochen? Wie schauen denn die anderen Fernsehen? Was steht im Mietvertrag?
     
  3. Purzel 360

    Purzel 360 Silber Member

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    AW: Kein Zugang zur Antenne Vermieter will Ärger

    Leider ist das zwecklos ein Esel ist einsichtiger ,andere Mieter gibt es in dem Haus nicht und im Mietvertrag ist auch nichts vermerkt , habe die Anlage mit dem Einverständniss meiner Oma aufgebaut ( war ja auch zu Vorteil )Ich habe das Problem aber durch verstellen der Eutelsatantenne auf Astra vorläufig gelöst .
     
  4. stephan2503

    stephan2503 Junior Member

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    AW: Kein Zugang zur Antenne Vermieter will Ärger

    Um einen Anwalt bzw Gang zum Mieterschutzverein (letzterer auf Dauer günstiger für dich als Mieter, wenn streitlustigen Vermieter hast) wirst du nicht rumkommen, wenn dein Onkel sich stur stellt. Rechtlich gesehen dürftest du jedoch auf der sicheren Seite sein, da dein Onkel mit dem Haus auch deinen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten geerbt hat.

    Zwar liegt anscheinend nichts schriftliches vor - jedoch dürften alle Anzeichen - z.B. SAT-Empfang in beiden Wohnungen (deine und die des Hauseigentümer) über eine Anlage ausreichen, den Richter davon zu überzeugen, dass die Schüssel mit Genehmigung des damaligen Vermieters aufgebaut wurde. Und der Widerruf einer einmal erteilten Genehmigung ist nur aus begründeten Anlass möglich - z.B. Gefährdung oder Belästigung von anderen Mietern bzw Dritten.

    Einzigste Beschränkung die dein Onkel machen könnte wäre, dass aus Sicherheitsgründen alle Arbeiten an der SAT-Anlage in Zukunft durch fachlich geeignetes Personal (d.h. Fachfirma) gemacht werden und die SAT-Anlage entsprechend überprüft wird
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2012