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Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von koelnerx1000, 28. Dezember 2011.

  1. koelnerx1000

    koelnerx1000 Senior Member

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    Hallo
    ich wurde in einer Betrugssache als Zeuge geladen, die Frage ist nun, ob ich dort auch erscheinen muß, da ich in Köln wohne und der Beklagte über 400 km entfernt wohnt!
    Die Fahrtskosten liegen auch sehr hoch, so viel Geld hab ich im Augenblick dafür nicht übrig, die liegen bei über 118€!
    Bekomme ich das volle Reisegeld denn wenigstens ersetzt, wie sieht da die Rechtslage aus??:(
     
  2. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Dezember 2011
  3. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Du musst definitv erscheinen. Sonst droht ein Ordnungsgeld was weitaus höher ist, als Deine Reisekosten, die Du ersetzt bekommst.

    Es gibt nur Ausnahmen. Du könntest auch beim Gericht bei Dir vor Ort vernommen werden ( vor dem sogenannten ersuchten Richter ). Das geht aber nur in Ausnahmefällen. ZB wenn Du gesundheitlich nicht in der Lage bist, vor Gericht zu erscheinen.

    Zumindest in Zivilsachen gibt es die Möglichkeit. Scheint aber auf Deinen Fall nicht zuzutreffen...

    Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht :winken:
     
  4. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick Premium

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Ich war einmal Zeuge in Berlin und während der Verhandlung verhängte die Richterin einem säumigen Zeugen 200 Euro Bußgeld ersatzweise einige Tage Haft. Man muss schon gewichtige Gründe haben nicht zu erscheinen. Man bekommt aber Unterbringungskosten, Fahrtkosten usw nach der Verhandlung in bar ausgezahlt.
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Vor Gericht muss man immer erscheinen. Da zählt nämlich das gesprochene Wort. Deshalb gibt es auch die Kosten erstattet.

    Wenn man z.B. "nur" eine Vorladung bei der Polizei erhält, kann man auch schriftlich aussagen.
     
  6. Muzzel

    Muzzel Neuling

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Da musste in den sauren Apfel beissen und hin, die zahlen aber sogar deinen Arbeitstag der ausfällt dafür meines Wissens
     
  7. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Wichtig: Nimm direkt ne Bescheinigung vom Arbeitgeber mit, wieviel Stundenlohn du bekommst und wieviele Stunden du an dem Tag gearbeitet hättest, dann kannst du nach deiner Aussage direkt zur Gerichtskasse gehen und dir den vollständigen Betrag auszahlen lassen (Reisekosten und verdienstausfall). So war es jedenfalls bei mir, als ich da mal hindurfte. :winken:
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Und wenn der Brief des Gerichtes auf dem Postweg verlorengeht ?
    So was kann doch schon mal passieren oder ? ;)
    Es sei denn er kommt per Einschreiben...

    Aber so oder so.
    Fahrgeld,ev Unterbringungskosten und
    auch Verdienstausfall muss erstattet werden.
     
  9. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Schon mal was von Poszustellungsurkunde gehört

    Deutsche Post | Dienstleistungen | PZA Postzustellungsauftrag
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Als Zeuge geladen Gerichtsstand aber in einer andern Stadt

    Das kann eigentlich nicht passieren. Selbst wenn man spart und solche Angelegenheiten nicht über die DPAG regelt, wird das schriftlich festgehalten. Da hat man extra 'nen Schein, wo min. Uhrzeit, Datum und Unterschrift draufkommen.

    Ich habe das mal eine Weile für PIN gemacht. Und selbst da ist das recht gut abgesichert gewesen (auch die Zustellung an Gerichte und Behörden, die bei der Zustellung auch eine höhere Priorität haben).