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Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von lagpot, 21. Dezember 2011.

  1. r123

    r123 Guest

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Ja, man muss sagen, dass der Artikel auf Teltarif "Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten"sehr einseitig ist.
    Denn sogar im Artikel steht, dass sie einen Computer hatte. Sie soll ihn bereits davor verkauft haben; aber ob das der Fall war, weiß nur sie. Möglich ist es natürlich.
    Jedoch war ihr Internetanschluss laut Artikel definitiv noch nicht abgeschaltet. Deshalb kann ich mir durchaus vorstellen, dass bspw. ihr Enkelkind, was ggfs. auch den Internetanspruch eingerichtet hat, den Internetanschluss über Laptop genutzt hat. Ggfs. kann die pflegebedürftige, alte Frau sich auch nicht mehr daran erinnern, dass der Enkel an dem Morgen zu Besuch war oder der Enkel hat ohne Ihr Wissen davor in die Ecke versteckt einen Router gestellt und von Draußen aus dem Auto die Internetverbindung genutzt. Wäre alles möglich.

    Gleichwohl halte ich es auch für möglich, dass Ihr Internetanschluss definitiv nicht genutzt wurde und die IP-Adresse/der Anschluss fehlerhaft ermittelt wurde.
    Auch wenn ich solche Fälle, in denen kurze Zeit davor der Abgemahnte tatsächlich noch im Internet war, für fehleranfälliger halte. Denn in den Fällen kann der Schuldige direkt nach dem Unschuldigen die gleiche IP-Adresse bekommen haben. Oder Fälle, in denen der Unschuldige zur gleichen zeit wie der Täter im Internet war+über das Ermittlungsprogramm die falsche IP-Adresse mitgeteilt wurde.

    Deshalb bin ich dafür, dass eine Verurteilung nur erfolgen kann, wenn jemandem nachgewiesen wird, dass er die Datei definitiv heruntergeladen hat. Ggfs. muss man als Verdächtiger dann dem Gericht seinen Computer vorlegen und dieser wird dann überprüft, ob sich die streitgegenständliche Datei auf dem Computer befand. Notfalls darf auch eine Hausdurchsuchung erfolgen, ob der vorlegte PC der einzige in der Whg. des Verdächtigen ist. Jedoch hat der Geschädigte/Rechteinhaber erstmal die Kosten für diese Maßnahmen zu tragen und er müsste auch Schadensersatz an den Verdächtigen zahlen, wenn er definitiv als unschuldig anzusehen ist (d.h. ihm wurde sowas noch nie nachgewiesen und auch nicht im konkreten Fall).
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Geh spielen.
    Da stimme ich dir völlig zu.

    Nur deine Konsequenz daraus ist abenteuerlich.

    Was würdest du sagen, wenn dein Chef dir morgen eröffnet, dass er in der Zeitung von Schutzgelderpressung gelesen hat. Deshalb wird er ab sofort keinem seiner Angestellten jemals mehr Gehalt zahlen. ;)
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Der Begriff "Raubkopierer" ist falsch. Da würde es wohl von niemand Widerspruch geben,auch nicht aus dem Land des Apelweines. :cool:
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Also wenn du nun in Haarspalterei verfallen willst -- bitte.

    Raub ist ein sehr altes Wort, das schon lange in unserem Sprachschatz existiert. Juristisch ist es als "gewaltsamer Diebstahl" definiert, nicht jedoch in der Umgangssprache. Unter "Mundraub" z.B. versteht man allein schon, wenn man die Äpfel von Nachbarns Garten klaut. Ist damit dann die brutale Gewalt gegen den armen, armen Baum gemeint? Es gibt auch Begriffe wie "zeitraubend" oder "atemberaubend". Wo findet hier ein gewaltsamer Diebstahl nach §249 StGB statt?

    Es geht noch weiter: Ein "Raub" bezeichnet nicht nur eine Tätigkeit, sondern auch die Beute selbst. Legt man diese Bedeutung zugrunde, dann ist eine "Raubkopie" nichts anderes, als eine rechtswidrig erstellte Kopie -- einer "Beute". Und genau das trifft es bei Tauschbörsen ja ziemlich genau auf den Punkt.

    "Raubkopie" ist nichts weiter als ein umgangssprachlicher Begriff, unter dem jeder weiß, was gemeint ist. Nicht immer sind diese Begriffe juristisch oder technisch korrekt. So wird aus einer katalytischen Abgasreinigungsanlage für Kraftfahrzeuge schnell mal ein "Katalysator", aus dem "Schraubendreher" ein "Schraubenzieher" oder dem "Spannungsprüfer" ein "Stromprüfer".

    Oder wolltest du gar nicht über den Begriff diskutieren, sondern nur vom eigentlichen Thema ablenken? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2011
  5. th60

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Ich habe mal ein bisschen geforscht. Wen's also interessiert:

    "Die freien Britten, die eben darum gerne sich ausdrücken, wie es ihnen ums Herz ist, nennen einen Nachdruck „pirated edition“ Raubdruck – wir aber müssen Nachdruck sagen, ohne allen Nachdruck!"

    Quelle: "Commissions-Bericht den Bücher-Nachdruck betreffend. Von dem Abgeordneten Weber, von Künzelsau." Aus: Die Debatten über den Bücher-Nachdruck, welche in der Württembergischen Kammer der Abgeordneten statt fanden. Stuttgart, 1822. Seite 1207

    Daraus ersieht man, dass die Raub-Metapher keine boshafte Erfindung der modernen Content-Industrie ist, sondern schon wenigstens 190 Jahre im Umlauf, das englische Pendant „piracy“ noch länger. Ob der brave Abgeordnete Weber den Begriff erfunden hat, weiß ich nicht, vermutlich eher nicht. Übers ganze 19. Jahrhundert wird der Gebrauch jedenfalls immer häufiger und allmählich zur Regel.

    Gruß
    th60
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen, woher kommt eigentlich diese merkwürdige Beweislastumkehr?
    Ganz konkret kann ich mich daran erinnern dass vor einem Jahr hier ein Bericht in der Zeitung stand, dass ein Gutachten belegte, dass die Zuordnung dynamischer IP Adressen bei großen Providern in ca. 5% der Fälle nachgewiesenermassen fehlerhaft ist.

    Da ermittelt also ein Abmahnanwalt über irgendwelche dubiosen Firmen IP Adressen von Rechnern die urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, dort werden IP Adresse sowie Datum und Uhrzeit gespeichert. Mit diesen Daten wird dann der Provider zur Auskunft verpflichtet, aber genau diese Auskunft ist eben nicht sicher.

    Am Ende muss der vermeintliche Täter zahlen, oder nachweisen dass er es nicht gewesen sein konnte?

    Wieso ist die Beweislast in diesen Fällen eigentlich so merkwürdig? Ich kann mich an Beiträge in der c't erinnern, wo Leute zB. im Urlaub waren, und Modem und Router stromlos, und der Tipp der Anwälte war am Ende: Besser trotzdem zahlen, das ist die billigste Lösung. Wenn ich sowas lese da wird mir echt schlecht. Wo leben wir eigentlich?
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Naja, hängt vermutlich mit dem Abmahnrecht zusammen. Sie ist ja nicht schuldig gesprpochen worden, sonst wäre ja ein Schadensersatz fällig gewesen. Aber als Anschlussinhaber muss sie wohl die Abmahngebühren tragen, da sie eben für den Anschluss verantwortlich ist.

    So zumindest meine Interpretation.

    Naja, das ist schlicht Marktwirtschaft. Es ist in bestimmten Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll, sein Recht zu erstreiten. Vor allem, wenn die Rechtslage nicht 100% eindeutig ist und ein Restrisiko besteht.

    Insgesamt ist das eine äußerst unbefriedigende Situation.
     
  8. emtewe

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Das kann ich so aber nicht akzeptieren. Man weiß, dass die Auskunft der Provider bezüglich der IP Adresse fehlerbehaftet ist. Deswegen wird bei Terrorverdacht oder Kinderpronografie ja auch ja auch der Rechner sichergestellt und weiteres Beweismaterial gesichert. Niemand käme auf die Idee, jemanden für seine vermeintliche IP Adresse ins Gefängnis zu stecken, weil man genau weiß, dass das keine eindeutige Zuordnung ermöglicht.

    Ich würde erwarten, dass der abmahnende Anwalt auch beweisen muss, dass diese IP Adresse zu dem entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich auch diesem Anschluss zugeordnet war, denn die Auskunft des Providers reicht dafür ja offensichtlich nicht aus.

    Wieso wird hier mit zweierlei Mass gemessen? Bei schweren Straftaten ist die Information des Providers praktisch unbedeutend, bei kleineren Delikten reicht sie hingegen aus? Verstehe ich nicht. :confused:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Dann schlage dich dich als Don Quijote ehrenhalber vor.

    Ich hingegen sehe das nüchtern: Wenn mein zeitlicher und finanzieller Aufwand höher als die Summe X ist, die ich bei einem außergerichtlichen Vergleich, einer Aufteilung einer Schadenssumme oder einer Abmahnung zahlen müsste, dann gehe ich lieber den Deal ein.

    Setzt natürlich voraus, dass ich keine weiteren Nachteile (Schadensersatzforderungen, Vorstrafen, usw.) daraus habe.
     
  10. th60

    th60 Gold Member

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Natürlich. Bevor ich Prügel oder Schlimmeres riskiere, rücke ich auch mein Handy raus. Das ist einfach vernünftig. Davon unabhängig sollte man sich aber trotzdem auf anderer Ebene dafür einsetzen, dass Recht Recht bleibt.

    Meint
    th60