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Recht auf Rücktritt?

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Sonne1985, 12. Dezember 2011.

  1. Sonne1985

    Sonne1985 Neuling

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    Hallo zusammen,

    vor knapp 10 Monaten habe ich mir einen digitalen HD+ Receiver gekauft.
    Dieser funktionierte nicht (hängt sich ständig auf) und somit bin ich mit samt dem Gerät zurück zu dem Markt, wo ich ihn gekauft habe.
    Er wurde an den Hersteller eingeschickt, mir wurde vom Markt aus ein Leihgerät mitgegeben und dann habe ich gewartet, bis ich mein Gerät nach 5 Wochen wieder abholen konnte.
    Der Fehler war leider immer noch da. So bin ich wieder hin. Gerät abgegeben, Leihgerät bekommen und wieder 5 Wochen gewartet.
    Beim 3. Mal bekam ich dann ein neues Gerät dieser Baureihe.
    Auch hier war identisch der gleiche Fehler.
    Ich bin also zum 4. Mal hin gefahren und wollte mein Geld zurück. Doch der Markt sagt, sie hätten damit nichts zu tun, sie wiesen mich auf ein Schild hin, worauf geschrieben steht, dass HD Geräte vom Umtausch ausgeschlossen wären ( liegt wohl an der HD Karte, sobald die aktiviert ist, kann man sein Geld nicht mehr zurück verlangen)!
    Also hat man meinen Receiver (mittlerweile schon das Austauschgerärt) zum 4.Mal an den Hersteller geschickt, mit der Bitte um Wandlung bzw. Rücktritt. Vor einer Woche habe ich es dann zurück bekommen und was soll ich sagen, der Fehler ist IMMER noch NICHT weg...!!! Und eine Wandlung hat man beim Hersteller gar nicht erst angenommen.
    Nun meine Frage:
    Der Markt sagt, ich müsse das mit dem Hersteller klären.
    Wer muss mir denn nun mein Geld zurückgeben? Ich meine ich habe den Receiver doch auch in dem Markt gekauft und dort das Geld bezahlt und bin nicht zum Hersteller gefahren, um dort eines zu kaufen und zu bezahlen... Der Markt hat das Geld ja auch bekommen.
    Seit dem Kauf des Geräts habe ich dieses, wenn es hoch kommt 3 Monate nutzen können.
    Der Markt versucht sich da komplett raus zuhalten, wie oben schon erwähnt. Aber ich verstehe es nicht, denn ich habe ja nicht den Receiver gekauft, ihn 2 Tage benutzt und dann gesagt, er gefällt mir nicht, ich möchte mein Geld zurück. Nein, er funktioniert einfach nicht. Das ist ja nun mal ein Garantiefall und ich war der Meinung, dass wenn ich 3 Mal die Möglichkeit der Nachbesserung gebe, dann mein Geld zurückfordern kann???
    Zudem muss ich jedes Mal noch ca.50 km fahren um hin und zurück zu kommen.
    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte, was ich da machen kann, um endlich mein Geld zurück zubekommen.

    Vielen Dank.

    LG
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Das kannst Du in den Wind schreiben.
    Siehe Signatur.
     
  3. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Nein, eigentlich nicht. Das ist geradezu eine bodenlose Frechheit! Und ebenso die Argumentation der Märkte mit der freigeschalteten Karte! Hardware hat nunmal gesetzlich 2 Jahre Garantie, und einen solchen besch.. Receiver kann man auch ohne Smartcard austauschen!:wüt::eek::rolleyes:
     
  4. w00pw00p

    w00pw00p Gold Member

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Weiter muss man nicht lesen. Nein, kein recht auf Rücktritt und lasst uns jetzt bitte alle über das böse CI+/HD+ reden.
     
  5. Discone

    Discone Institution

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Zum selben Thema ein älterer Thread: http://forum.digitalfernsehen.de/fo...669-rueckgaberecht-receiver-mit-hd-karte.html


    HD+ nimmt uns unsere Rechte mehrfach, deshalb HD+ konsequent ablehnen,
    dieses bürgerfeindliche Pay-TV einfach nicht nutzen / HD+ nicht abonnieren!
    Wir können schon immer alle Sendungen aufzeichnen, so muss das auch bleiben.

    HD+ ist die Vorstufe zu einer wiederholt geplanten Grundverschlüsselung !!!
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...9687-ist-hd-die-vorhut-fuer-ntavio-3-a-5.html (Beitrag #64)

    Discone :winken:

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...294-die-wahrheit-ueber-hd-59.html#post5107663 => http://forum.digitalfernsehen.de/fo...lliten-hdtv-plattform-hd-211.html#post5102605
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2011
  6. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Gibst du mal eine Quelle an für die aussage ?

    Rücktritt ist vielleicht das Falsche Wort, aber innerhalb der 2 Jährigen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufter für "funktionierende" Ware sorgen.
    Kann er dies nicht, so ist im Recht durchaus der Rücktritt vom Kaufvertrag vorgesehen. (unter bestimmten Vorraussetzungen)

    Vorraussetzung ist u.a ein und der Selbe Fehler immer wieder.

    Ob da jetzt ne HD+ Karte drin/dabei war oder nicht, dieses Recht kann dir keiner Nehmen.

    Was der Verkäufer machen kann ist eine Wertminderung durchsetzen, da diese ja auch Stattgefunden hat.

    Und was auch "problematisch" ist nach 10 Monaten ist das Thema Beweislastumkehr.....

    Aber ansonsten hat man als Käufer durchaus Rechte die man nur duchzusetzen wissen muss.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Das Gerät wurde ja schon mehrfach getauscht, bzw repariert.
    Das alles keine Besserung bringt lässt auf unsachgemäße Handhabung schlissen.
    Daher kein Garantiefall.
    Der Fehler tritt nur auf, wen der Kunde, das Gerät anschaltet. Dann muss er es eben aus lassen.

    Die Schilder stehen nicht umsonst da.

    [​IMG]
     
  8. Thaddäus

    Thaddäus Foren-Gott

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Rechtlich gesehen müsstest du Anspruch haben. Der Fehler war von Anfang an da (nachweislich - du kamst ja schon innerhalb der zehn Monate mehrmals damit an) und du hast drei Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, was aber alles nichts gebracht hat. Soweit ich weiß ist es dann möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    Was auf solchen Schildern steht ist dann erst mal nicht relevant. In AGBs steht oftmals was drin, was vor dem Gesetz dann nicht mehr gültig ist.
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Wo gibts nach 10 Monaten Geld zurück, wen offensichtlich ein Bedienungsfehler vorliegt.
     
  10. Thaddäus

    Thaddäus Foren-Gott

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Wo ist denn der Bedienungsfehler, wenn die Firmware instabil ist und sich einfach aufhängt?