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ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2011.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Tja, wenn du meinst, dann macht es für mich keinen Sinn, weiter darüber zu streiten. Du hast deine vorgefasste Meinung, die ich nicht teile.
     
  2. kharuba

    kharuba Silber Member

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Natürlich ist das Studio der ARD ein öffentlich zugänglicher Ort (der Öffentlichkeit zugänglich), dass hierbei Gebühren in Form von Eintrittsgeldern erhoben werden ist unerheblich.
     
  3. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Ich gebe zu, ich habe nicht alle 13 Seiten gelesen.
    Nur kurz mein Standpunkt: Es geht nur nicht um Schmidt, es geht darum, dass der ÖR gesetzlichen Vorgaben einzuhalten hat, die für alle anderen auch gelten. Gerade eine öffentlich-rechtliche Anstalt sollte sich darüber nicht hinwegsetzen dürfen.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Gute Sache. Mehr davon.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Nö. Das Foyer vielleicht, das Restaurant, aber eben nicht das Studio. Das darf man eben nur mit der Erlaubnis und Begleitung des Personals betreten.

    Ist halt was anderes, als ein Verkaufsraum oder ein Restaurant, wo man beliebig und freizügig rein- und rausgeht.
     
  6. HerrJ

    HerrJ Silber Member

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Das hat niemand behauptet du Witzbold.
     
  7. Fu55ball3r

    Fu55ball3r Junior Member

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Ahja..der Netdoktor.at:D

    Wir wollen jetzt nicht ein Quellenduell veranstalten oder?

    Willkommen bei www.aerzteinitiative.at - kennst du die Seite? Da behaupten die sogar einmal, dass es gefährlicher ist und einmal das genaue Gegenteil. :LOL:
     
  8. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Als nicht öffentlicht zugänglich gelten nur Wohngebäude. Selbst gemischt genutzte Wohn- und Bürogebäude gelten als öffentlich zugänglich.
     
  9. HerrJ

    HerrJ Silber Member

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Wieso kommst du jetzt plötzlich mit Freizügigkeit? Für die Frage Publikumsverkehr ist völlig unerheblich ob man beliebig rein- und rausgehen kann. Das kannst du im Theater und Kino auch nicht, trotzdem herrscht da Publikumsverkehr. Entscheidend ist der Besuch durch Publikum. Und natürlich kann der Hausherr das Rauchen dort verbieten wenn er will, aber er muss es, zumindest in Berlin, nicht. In anderen Bundesländern sieht es teilweise anders aus.
     
  10. Fu55ball3r

    Fu55ball3r Junior Member

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    AW: ARD wegen rauchendem Altkanzler verklagt

    Achja? Wie gehst du da nach Geschäftschluss freizügig rein:LOL:

    Aberwitzig, für ein Theater gilt also Publikumsverkehr - für eine Talkshow im Sender nicht.