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Parlamentssitze verbotener Parteien

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 1. Dezember 2011.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    1. Was passiert eigentlich mit den Parlamentssitzen einer Partei, die während einer Legislaturperiode verboten wird?
    2. Fallen die Sitze entsprechend des Wahlergebnisses an die übrigen Parteien?
    3. Dürfen die Abgeordneten der verbotenen Partei nicht mehr als Abgeordnete (ja, von was eigentlich?) ins Parlament?

    Auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de - Bundeszentrale für politische Bildung) finde ich dazu keine Informationen. In der Wikipedia wird dazu auch nichts gesagt.
     
  2. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Hmm, eigentlich müssten sie als gewählte Volksvertreter ihre Parlamentssitze behalten. Zudem genießen sie ja Immunität. Solange ihnen keine schweren Verbrechen zu Last gelegt werden, kann die auch nicht so leicht aufgehoben werden. Es könnte natürlich sein, dass man ihnen dann Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation zur Last legt, die Immunität aufhebt und sie dann strafverfolgt.

    Aber vielleicht erspart man sich auch die Mühe und lässt sie halt weiterhin im Parlament, dann eben als partei- und fraktionslose Abgeordnete. Oder sie gründen eine neue Partei und Fraktion, aber das dürfte dauern. Bis dahin sind schon wieder Wahlen und dann hat sich das eh erledigt.
     
  3. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Wird wahrscheinlich ähnlich gehandhabt wie beim Verbot der KPD.
     
  4. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Interessant, alles andere als einheitlich:

    Also mal geduldet, man rausgeworfen, mal der Rauswurf gescheitert. Ich denke, bei einem NPD-Verbot würde das ähnlich "chaotisch" ausgehen.

    P.S.: Aha, beim zuvor erfolgten Verbot der "NSDAP-Nachfolgepartei" SRP (von der ich heute zum erste mal lese) ist man rigoroser vorgegangen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistische_Reichspartei
    Also die Landtage entsprechend verkleinert. Vielleicht macht man es ja auch so bei einem NPD-Verbot...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2011
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Das wäre aber arg hinterlistig. Ich kann mir eher vorstellen, daß man den Parteimitgliedern eine Karrenzzeit einräumt innerhalb derer sie die Papiere bei einem Gericht abgeben müssen oder die Mitgliedschaften sind automatisch aufgehoben. Kann ja eigentlich nicht sein, daß die Parteimitglieder vorm Urteil in einer zugelassenen Partei sind und man diese unmittelbar nach dem Verlesen des Urteils als Mitglieder einer verbotenen Organisation verhaftet.

    Da dürften aber die anderen Parteien was dagegen haben.

    Ich will das jetzt eigentlich garnicht so sehr an einem möglichen NPD-Verbot aufhängen. Mich interessiert diese Frage eher grundsätzlich. Daher wundert es mich, daß es dazu eigentlich keine Informationen gibt. Mich würde es aber wundern, wenn es keine Regelung dazu gibt.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Ich habe jetzt mal die BPB angeschrieben. Mal sehen, was sie sagen.
     
  7. Mr. Brooks

    Mr. Brooks Guest

    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Ich denke, sie behalten ihr Mandat als parteilose Abgeordnete.
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Dann melde dich diesbezüglich hier wieder, die Antwort würde mich auch interessieren. :winken:
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Ich würde sagen, das hängst davon ab, wie sie zu Ihrem Mandat gekommen sind.
    Abgeordnete, die über Erststimmen direkt in ein Parlament gewählt worden sind, müssten also Ihr Mandat behalten, die über Parteilisten eingezogen sind ihres verlieren.
    Also würden die über Direktmandate eingezogenen Abgeordnete der " Die Linke" ( SED) wohl ihr Mandat behalten, und die über die Landeslisten eingezogene verlieren.
    Aber ein Verbot der " Die Linke" SED steht zur Zeit eh nicht zur Debatte. leider.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Parlamentssitze verbotener Parteien

    Ja, richtig wäre es, wenn sie ihre Mandate als Parteilose weiterführen würden. Sie sind nunmal gewählt, und das lässt sich meines Erachtens nicht rückgängig machen, außer die Wahl war gefälscht.