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15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von aragon6377, 23. November 2011.

  1. aragon6377

    aragon6377 Junior Member

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    Meine Eltern haben sich damals eine Schüssel auf dem Balkon installiert, da das ganze Haus weder über eine Gemeinschaftsanlage noch über Kabelanschluss verfügt.

    15 Jahre hat sich daran keiner gestört. Da auch inzwischen weder Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist, haben sich neue Mieter in dem Haus darüber beklagt, dass sie so wenig Programme haben. Der neue Mieter hatte dabei erwähnt, dass meine Eltern ja schliesslich eine Antenne auf dem Balkon zu stehen haben. Jetzt will der Vermieter, dass die Antenne entfernt wird. Dazu meine Fragen ?

    1. Kann er das nach 15 Jahren überhaupt noch ? Denn wie will er das begründen. 15 Jahre stört es nicht das Gesamtbild des Hauses, also jetzt ja wohl auch nicht. Dazu ist noch gesagt, dass wir die Antenne nicht vorne am Geländer angebracht haben sondern reletiv weit hinten und unten. Man sieht also wenn man unten vor dem Balkon steht von der Schüssel nur einen halben Umfang rausschauen. Weiß nicht wie ich das besser beschreiben soll.

    2. Auf was kann ich mich berufen, dass die Schüssel nicht entfernt werden muss ?

    3. Kann ich mich nach 15 Jahren auf so eine Art Gewohnheitsrecht berufen

    4. Wenn ich die Schüssel abbaue, muss mir bzw den anderen der Vermieter eine Gemeinschaftssatanlage stellen ?

    Hab mal ein Bild davon erstellt, was von der Schüssel zu sehen ist.

    [​IMG]
     
  2. Berliner

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Hat der Vermieter mal gewechselt zwischendrin? Wie empfangen denn die drüber? DVB-T? Ohne Kabelanschluss ist die Lage schon mal deutlich besser als sonst, dazu mit den 15 Jahren (könnte man auf Gewohnheitsrecht plädieren, vor allem wenn der Vermieter derselbe ist oder schon lange Jahre) und der relativ unauffälligen Platzierung der Schüssel (der Vermieter scheint ja nur die Schüssel selbst und nicht die optische Aufstellung zu bemängeln), sehe ich recht gute Chancen sich gegen die Anweisung zu wehren. Ich bin aber kein Anwalt ;).

    Der Vermieter muss in der Tat das begründen, einfach nur "Schüssel weg" reicht nicht, er muss auch begründen warum und spätestens dann hat man weitere Angriffspunkte. Also lass ihn erstmal die Gründe nennen, die gegen die Schüssel sprechen und die kannste dann angehen. Geb ihm die Sachen wie "Aufstellung" etc nicht in die Hand, das soll er mal schön selber begründen.
     
  3. Wolfgang R

    Wolfgang R Board Ikone

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Den Vermieter anschreiben und schildern, dass im Haus keine TV-Grundversorgung gegeben ist. Als Grundversorgung versteht man für gewöhnlich einen analogen Kabelanschluss mit ca. 30 deutschen Programmen - da gibt es auch mehrere Gerichtsurteile.

    Somit kann der Vermieter entweder eine Gemeinschafts-Sat-Anlage errichten oder das Haus durch Kabelanschluss erschließen lassen.

    Zudem würde ich ein Bild beilegen, aus dem ersichtlich wird, dass die Schüssel die Optik des Hauses nicht sonderlich stört.

    Wird weder Kabel noch eine vernünftige Gemeinschaftsanlage gestellt, denke ich, ihr seid mit der Schüssel durchaus im Recht (freie Informationsbeschaffung, etc.).

    Gruß,

    Wolfgang
     
  4. Super Grobi

    Super Grobi Gold Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Das ist echt dämlich! 15 Jahre und nun soll es stören...

    Ich würde mal einen Brief an den Vermieter schreiben. Dazu würde ich ein Foto beilegen, wo man das sieht, was du beschrieben hast!

    Dann würde ich fragen, ob und warum dieses nun nach 15 (!) Jahren auf einmal stört. Auch kann der Vermieter nicht behaupten, das es ihm erst jetzt - also 15 Jahre später - aufgefallen ist, somit wird es sicher auch ein gewisses "Gewohnheitsrecht" geben.

    ich würde das ganze also erstmal freundlich und ruhig versuchen zu klären.

    Wenn das alles nicht fruchtet, würde ich zum Mieterschutz mal genen und mich dort beraten lassen. Auch dafür wäre es sehr sinnvoll Fotos zu machen!

    Viel Glück
    SG

    p.s.
    keine Ahnung wie groß die Schüssel ist, aber vieleicht kann man die ja auch durch eine moderne, wesentlich kleinere, austauschen! Aber dafür müßte man nunmal ein Fachmann befragen. Wenn das Teil 15 Jahre hinter sich hat, muß da ja eh noch was geändert werden demnächst (umstellung auf Digital)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2011
  5. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Evtl. will er euch"raus" haben ?!
     
  6. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Sehe es mal rechtlich, hier mal 2 bildliche "Vergleiche":

    1. ein Kumpel war 15 Jahre verheiratet, hat 2 Kinder... dann "störte" er und die Frau wollte sich scheiden lassen.... hat er nach 15 Jahren ein Gewohnheitsrecht und kann das verbieten ?

    2. ein Kumpel ist 15 Jahre Auto gefahren ohne Führerschein.... dann wurde er von der Polizei angehalten und bekam eine riesen Strafe... hatte er ein Gebohnheitsrecht aufs Auto fahren da ja so lange alles gut gegangen war und er auch keinen Unfall verursacht hatte ?

    Fakt ist das der Vermierter entscheidet, und wenn jetzt jemand etwas einklagt würde ich mal drüber nachdenken ob sich das lohnt wenn nicht auf einmal der Vermieter eigenbedarf anmeldet an der Wohnung (auch wenn die Antenne noch nicht einmal irgendwo angebohrt ist) ! Frag ihn nett, aber ich glaube hier scheint eine Entscheidung schon getroffen da sonst auch die anderen eine Antennen stellen dürften (wie der eine so der andere ? oder meinst du das denen euer Gewohnheitsrecht recht ist ?
     
  7. Berliner

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Deine beiden Beispiele sind leider falsch. "Gewohnheitsrecht", was übrigens kein "Recht" ist wie es im Namen steht, leitet sich nicht von geltendem Recht ab. Wenn also ein Fahrzeugführer rechtlich gesehen einen Führerschein haben muss (und so ist das rechtlich in der StVO), kann er nicht nach 15 Jahren ohne auf Gewohnheit pochen, denn es gibt klare gesetzliche Regelungen dazu, die anders lauten. "Gewohnheit" schafft keinen rechtlichen Tatbestand und verändert keinen vorhandenen, es kann nur da auftreten, wo es keine oder keine klaren Regelungen gibt, wie beim Thema SAT Schüssel statt Kabel.
     
  8. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Da gibt es aber eine Regelung, die aber nur z.B. "da man nichts anbohren darf" ! Es liegt im Einzelfall alles, das ist klar !

    Aber man sollte aufpassen, der Vermieter hat oft die längere Leitung.
     
  9. seku9876

    seku9876 Senior Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie


    Selten so einen hanebüchenen Unfug gelesen...um deinen 'Fakt ist, dass der Vermieter entscheidet'-Faden mal weiterzuspinnen...wenn der Vermieter entscheidet, wöchentlich mit der Tochter des Mieters ein Schäferstündchen abhalten zu wollen, oder der Vermieter meint, dass es warmes Wasser nur von 8-10 Uhr gibt...das gehört dann auch akzeptiert?

    @TE: Such mal hier im Forum, zu diesem Thema gibt es ausreichend Futter, und ich meine mich zu erinnern, dass die Sachlage eher so war, dass deine Eltern im Recht sind.
     
  10. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Die Schüssel ist doch im Balkon, richtig ?
    Dann kommt es nur darauf an ob sie fest installiert ist oder nicht.
    Falls ja, dann einfach an einem mobilen Ständer befestigen.
    Dann ist die Schüssel nur aufgestellt und nicht installiert.
    Und was innerhalb des eigenem Balkons aufgestellt wird ist jedem selbst überlassen.
    Das kann nicht verboten werden. (außer es ist strafbar (zum Bsp. volksverhetzend) oder gefährlich. (zum Bsp. Nitroglycerin))