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Muss man diese Klausel ernst nehmen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von foo, 22. November 2011.

  1. foo

    foo Wasserfall

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    Hallo zusammen,

    bin gerade dabei, im Sony online Store einzukaufen und habe die AGBs überflogen. Dabei bin ich bei folgendem Satz hängen geblieben:

    16. Weiterverkauf von Teilen usw.

    Dem Kunden ist es nicht gestattet, Produktteile, Bauelemente oder Zubehörteile, die zusammen mit den Produkten verpackt werden, weiterzuverkaufen.


    https://shop.sony.eu/catalog/4E/4E833752A07B00CEE10080002BC29BDF.htm#16

    Mal angenommen, ich kaufe mir eine Kamera mit Kit-Linse, die ich anschließend gleich wieder bei ebay verhökere (nur die Linse), dann wäre das doch eigentlich ein Verstoß gegen die AGBs. Wenn ich das jetzt auch noch in das Angebot reinschreibe (Objektiv aus Kamera-Kit), könnte Sony mich da abmahnen oder mir anderweitig Ärger machen?

    Sorry, falls die Frage dämlich ist, aber ich bin ich solchen Belangen wenig belastet. ;)
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Woher soll Sony wissen, das Du das verkaufst??
     
  3. gdlanges@compus

    gdlanges@compus Gold Member

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Für mich eine unerlaubte Überraschungsklausel!Würde mich nicht kümmern!

    Aber Verbraucherrecht steht in Deutschland unter Profitgier!
    Danke Politiker und Richter!
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Meines Wissens sind derartige Klauseln unwirksam.

    Du darfst mit deinem Eigentum anstellen, was immer du willst -- also auch veräußern, insbesondere wenn dies nicht gewerblich geschieht.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Wie sieht das denn aus, wenn du die Produkte in einem Geschäft erwirbst, dann gibt es die Einschränkung doch nicht, oder? Und um den Gedanken zu Ende zu führen, woher will sony wissen ob du das Produkt in einem Geschäft oder online gekauft hast? ;)

    Gruß
    emtewe
     
  6. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Naja, ich könnte ja so dumm sein und es ins Angebot reinschreiben, z.B. "Das Objektiv ist nur 10 Tage alt und unbenutzt. Als Beweis dient die original Rechnung aus dem Sony Onlinestore"... :D
    (Gut, bisschen konstruiert, aber auch nicht undenkbar)
    Genausogut könnte mich ein "interessierter Käufer" natürlich auch anschreiben und danach fragen.

    Ich glaube ja nichtmal, dass mich Sony selbst verklagen würde, aber es gibt ja oft Anwälte, denen langweilig in Kombination mit Geldnot ist. Ich weiß nicht, ob es da Möglichkeiten für diese "Anwälte" gibt, deswegen die Frage.
     
  7. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Immer wieder lustig, dass Leute AGBs und Gesetze wahllos durcheinanderwerfen.

    Es sind AGBs privater Gesellschaften und keine Gesetzestexte, und man kann auch nicht wegen Verstoss gegen irgendwelche selbstgemachten AGBs "verklagt" werden. Hast du Eigentum ERWORBEN, kannst du darüber verfügen und damit machen was du willst, keine AGB kann irgend etwas daran ändern oder einschränken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2011
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Deshalb wird bei solchen Pamphleten auch tunlichst auf die Salvatorische Klausel geachtet. ;)
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Mit deinem Eigentum kannst Du machen, was du willst. Du hast das Teil entgeltlich erworben, also kann dir auch niemand vorschreiben, was Du anschließend damit machst.

    Anders sieht es bspw. oft bei Nutzungsrechten aus, hier erwirbt man keinen Eigentum, sondern nur das Recht zur Nutzung.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Und beim gewerblichen Weiterverkauf könnte man unter bestimmten Umständen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

    Wenn z.B. ein Händler einen riesigen Posten eines Aktionsangebots eines Kamerakits aufkauft, um dann Body und Objektiv separat weiter zu verkaufen, könnte das ggf. ein Wettbewerbsverstoß sein.

    Aber wenn ich mir ein Kit kaufe und das Objektiv danach verkloppe, kann mir keiner was.