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Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von noeler, 7. November 2011.

  1. noeler

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    Hm, hat schon mal jemand sowas gehoert, oder kann dazu etwas sagen?

    Am Freitag, den 28.10 schickte eine deutsche Behörde :D ein Fax an einen Firmenaschluss. Uhrzeit 15:59. Darin wurde das Einreichen diverser Unterlagen bis zum 2.11.2011 12:00 Uhr verlangt.

    So.

    Situation.

    Firma = Einmannfirma. Inhaber im Urlaub. Frist verstrichen, Zwangsgeld von 500 Euro auferlegt, weil nicht eingehalten.

    Antwort des Beamten. Wir haben sie, waerend der üblichen Geschaeftszeiten kontaktiert. In der wird von der Bearbeitung unserer Faxes ausgegangen, da sie dazu verpflichtet sind umgehend zu reagieren. Die Frist, bis zum 2.11. ist angemessen und großzügig ausgelegt...

    Gibts das? Was sind denn übliche Geschaeftszeiten ( 9 - 18 Uhr, oder wie) und seit wann muss man in diesen erreichbar sein?
     
  2. AndyMt

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Da kann man vermutlich wenig machen, auch wenn ich es für unverschämt und weltfremd halte, was die da geboten haben. Ich würde es dann mit gleicher Münze zurück zahlen, wenn die mal etwas liefern müssen oder antworten.
     
  3. AnS66

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Du bist ja lustig. Soll er das nächste mal von der BEHÖRDE ein Zwangsgeld fordern? Würde dort bestimmt für Erheiterung sorgen. :D

    Das ganze liest sich für mich aber etwas seltsam. Seit wann verschicken Behörden Faxe und eine Frist von 4 Arbeitstagen ist ja mal arg kurz und dann sofort ein Zwangsgeld?
    Ich denke da fehlen ein paar Details an der Story ;)
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Mo-Fr 9-18 Uhr sollte schon als übliche Geschäftszeit gelten, auch wenn viele Firmen vorallem Freitags eher Feierabend machen. Eine Erreichbarkeitspflicht gibt es natürlich nicht.

    Dashalb wären nichtmal zwei Arbeitstage auch viel zu kurz für eine eigenltiche Frist. Je nachdem um was es geht sollten es da schon 2-6 Wochen sein.

    Ich kann mir das nur so vorstellen das es um etwas geht, für das schon zwei oder dreimal die Frist verlängert worden ist, und die Unterlagen immer noch nicht vollständig waren.
     
  5. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Das gibt es nicht.

    Es kann nur so sein, wie Martynj schrieb. Es wird sich um eine schon mehrmals gesetzte und versäumt Frist handeln. Andernfalls wäre jeder Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde erfolgreich.
     
  6. noeler

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Seit es rechtlich anerkannte Sendeberichte gibt, wohl.

    Und die Behörde ist das Finanzamt. Das Fax habe ich als Scan zugeschickt bekommen, damit ich mir das mal anschauen kann. Ist so, Freitag Nachmittag gesendet, mit Frist bis zum 2ten.

    Es wurden Kontoauszüge verlangt, die 2 Zahlungsausgänge belegen. Es gab vorher keine Frist etc. Im Text steht noch, dass man am Vormittag angerufen hatte, nimd ging ans Telefon (logisch) deshalb das Fax. eMail nicht, denn der Herr Beamte hat keinen Zugang zu eMail. Oo
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2011
  7. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Ist doch egal, was der Bemate meint.

    Das ist rechtlich easy.

    Rechtlich anerkannte Sendeberichte gibt es auch nicht. Der BGH hat entschieden, das ein Telefax-Sendebericht nicht zwingend den Zugang nachweist.
     
  8. Agent75

    Agent75 Gold Member

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Selbst dran schuld. Wieso hast du auch nen Fax. :cool:
     
  9. Gorcon

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Eine angemssene Frist sind aber nicht 3 Werktage. Normal sind das 10 Werktage.
     
  10. horud

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    AW: Erreichbarkeitspflicht bei Firmen?

    Sorry, aber da bindest Du uns einen Bären auf. Die Festsetzung von Zwangsgeldern unterliegt den Regelungen der AO. Zwangsgelder sind Maßnahmen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassung und sind letzte Mittel.

    Deine Ein-Mann-Firma ist mindestens einmal in der Vergangenheit aufgefordert worden, die Belege einzureichen. Die Kürze der Frist deutet darauf hin, dass die Frist zur Abgabe schon mehrfach verlängert wurde. Die Tatsache, dass es hier um läppische zwei Kontoauszüge geht, deutet auf Schwarzgeld oder Steuerhinterziehung hin. Würde es bspw. eine beantragte Steuerminderung betreffen, würde das Finanzamt das einfach abweisen, mangels Belege.

    Dass ein Finanzamt direkt ohne Vorwarnung und mit eine 4-Tagesfrist Zwangsgelder festsetzt, ist ausgeschlossen.