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Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von r123, 9. Oktober 2011.

  1. r123

    r123 Guest

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    Wieviel muss ein Arbeitgeber insgesamt (d.h. mit allen Abgaben, gesetzl. Kranken- und Rentenversicherung, Steuern (ohne Kirchensteuer)) zahlen, wenn der Arbeitnehmer ein Nettogehalt von 500 € erhält?
    Spielt es eine Rolle, wieviel Stunden der Arbeitnehmer für die 500 € netto arbeitet?

    Wie ist es bei einem 400 € Job? Was und wieviel muss da der Arbeitgeber zusätzlich zahlen?
    Hat der Arbeitsnehmer bei der Altersversorgung durch einen Job mit einem Nettogehalt von 500 € einen nennenswerten Vorteil gegenüber einem 400 € Job ?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Oktober 2011
  2. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
  3. r123

    r123 Guest

    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Danke, aber mit dem Rechner kann man ja nur berechnen, wieviel vom Bruttogehalt abgeht. Jedoch muss der Arbeitgeber ja mehr als das Bruttogehalt zahlen. Bsp.: Das Bruttogehalt beträgt 630 Euro, dann beträgt laut Rechner das Nettogehalt ca. 500 €. Der Arbeitgeber muss jedoch mehr als das Bruttogehalt von 630 € zahlen. Meine Frage ist, wieviel genau? Und wie sieht es bei den 400 € Jobs aus? Dafür kann man die Rechner leider nicht verwenden.
     
  4. Gorcon

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    400€uro Jobs sind Steuerfrei und es wird auch nichts an die Rentenversicherung abgegeben. Stichwort Minijobs.
     
  5. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    400€ sind steuerfrei, für den AN auch beitragsfrei. Nicht aber für den AG, der zahlt gewisse
    Beträge an die Knappschaft:

    Minijob-Zentrale - Höhe der Abgaben

    bei "normalen" Arbeitsverhältnissen zahlt der Arbeitgeber nochmal alle Sozial-
    versicherungsbeiträge des AG. Früher war das "halbe/Halbe", heute zahlt der
    AG Krankenversicherung die Hälfte von 14,6%.

    Genauer siehst du das hier.

    http://www.urs-beratung.de/Download_PDF/Personalwesen.pdf

    Aktuell zahlt also der AG nochmal 19,725% des AN-Brutto an Sozialabgaben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2011
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Hätte ich jetzt nicht gewusst.
     
  7. PapaJoe

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    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Naja, da ändert sich ja ständig was. Und ich bekomme das nur mit,
    weil ich bei unserer Personaltante auch die Software für die Lohn-
    und Gehaltsabrechnung betreue (nein, hier mal nicht DATEV) und
    damit immer die Updates einspielen und testen muss.
     
  8. powerplay

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Bei einem Job mit ca. 500€ Netto bist du im sogenannten "Gleitzonen"bereich, der geht von 401€- 800€ Brutto. Der AG hat einen festen Satz, den er zahlen muss.

    Auf AN-seite steigen die Beträge prozentual zum verdienten Geld an. (bei Bruttoverdienst etwa 400€ zahlt der AN ca. 70€ und bekommt 330€ ausgezahlt, bei Brutto 800€ zahlt die AN-seite ca. 170€ und bekommt ca. 630€ausgezahlt).

    Bei Gleitzonen-verträgen hast du den Vorteil, das die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin gezahlt werden, du also Krankenversichert bst usw.... sind immer dann intressant, wenn zu viel erspartes vorhanden ist und man kein Hartz4 bekommt, oder der Lebenspartner (nicht Ehe-partner) so gut verdient, das du keinen Anspruch auf H4 hast und die KV selbst tragen müsstest usw...

    Edit: http://www.lohn-info.de/gleitzone.html <--. da ist die Gleitzone mal genau erklärt
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Steuerfrei sind die nur, wenn der AG die pauschale Steuer von 2% bezahlt. Wird dagegen auf Lohnsteuerkarte abgerechnet (was möglich ist), dann nicht.

    Des weiteren ist auch nur ein Nebenjob steuerfrei, wenn der AN diesen neben dem Hauptjob ausübt. Übt er mehrere Minijobs neben seinem Hauptjob aus, die zusammengerechnet zwar unter 400 € sind, ist nur einer steuerfrei. Der Zweite ist dann steuerpflichtig über die Lohnsteuerkarte abzurechnen. Es sind dann auch keine Pauschalbeträge für den weiteren Minijob möglich, der Minijob wird dann mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und es müssen normale Beitrage zur KV, RV und PV bezahlt werden, nicht aber zur AV

    Hat der AN keinen Hauptjob, sondern nur Minijobs, sind alle steuerfrei, sofern sie zusammen unter 400 €/Monat sind und die Pauschalsteuer gezahlt wird.

    Der AG trägt pauschale Abgaben auf den Minijob in Höhe von 13% KV, 15% RV und, wenn gewollt, 2% Steuer, also insgesamt 30%.

    Die RV ist eine pauschale Abgabe. Hierdurch erwirbt der AN nur geminderte Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Will er den vollen Anspruch durch den Minijob erwerben, kann er auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Das funktioniert in der Weise, dass er die Differenz zum vollen Rentenbeitrag von derzeit 19,9% selbst bezahlt.

    Also alles nicht so einfach :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2011
  10. PapaJoe

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Genau. Dazu kommt noch, dass sich alles ständig ändert und es seit
    2011 auch keine Lohnsteuerkarte mehr gibt.