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[Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Oktober 2011.

  1. bdroege

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Problem: Sky Deutschland zahlt nicht mehr Geld für Rechte nur weil ein ausländischer Anbieter der EU-Weit anbieten will keine Rechte bekommt. (Ausnahme: Sky Deutschland ist dämlich)

    Daher würde ein ausschließen von Anbieter die Einnahmen der Rechtinhaber vermindern.

    Die DFL kann überglücklich sein das sie nicht die Forderungen von Sky erfüllt haben und die BuLi exklusiv im PayTV vermarktet haben. (=Deutlich weniger Einnahmen über Sponsoren)
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Wieso ist das für Sky ein Problem? Das kann nur dann ein Problem werden, wenn das aktuelle Geschäftsmodell nur darauf basierte, Kunden zu zwingen zu Abonnieren und eine Aboverlängerung ebenfalls nur unter Zwang möglich ist.

    Ansonsten setzt sich Qualität durch. Und da hat ein dt. PayTV Anbieter bei der Bundesliga normalerweise alle Karten in der Hand.
     
  3. Ralf2001

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Oder anders gesagt, SKY imho wird eher weniger zahlen (müssen), wenn es ausl. Konkurrenz gibt. Dafür gibt`s dann aber auch ein paar Abonnenten weniger.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Beim Sportrechtehandel bin ich mir unsicher, aber beim Filmrechtehandel ist es definitiv so, dass die Reichweite nicht 750 Mio. in Europa beträgt, da in bestimmten Regionen eine Verbreitung untersagt ist. Da kommt dann der Hinweis "kann in Ihrer Region nicht erworben werden", egal wieviel Geld man zahlen möchte. Und wenn es beim Fimrechtehandel der Fall ist, gibt es sowas bestimmt auch beim Sportrechtehandel, dass bestimmte Verbände eine Verbreitung fremder Verbände in ihrer Region untersagen.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Weniger Ausgaben bei praktisch gleicher Abozahl heißt entweder niedrigere Abogebühren oder höherer Gewinn, somit mehr Investition ins Programm. Und die DFL verliert unterm Strich auch keine Einnahmen.
     
  6. Swarley

    Swarley Neuling

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Eben doch, im Urteil steht, dass selbst wenn es ein zum Urheberrecht vergleichbares Recht für Fußballspiele gebe, der Dekoderverkauf trotzdem nicht verboten werden dürfte:
    Die Einschränkung auf urheberrechtlich nicht geschützte Werke betrifft nur die öffentliche Aufführung.
     
  7. Rob Van Dam

    Rob Van Dam Gold Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Ich denke aber es bleibt alles beim alten und ändert sich nicht viel. Nehmen wir als Beispiel mal die Premier League, die ja als der grosse Verlierer genannt wird. Die machen 400 Mio an Auslandsrechte (Buli dagegen nur 30 Mio). Der Grossteil dieser 400 Mio kommt aus dem asiatischen Raum weil da die Premier League unheimlich beliebt ist. Aus Europa hingegen kommt nur ein kleiner Teil. Was jetzt passieren wird ist das die Premier League nur noch den grossen Pay-TV Konzernen wie Sky DE, Sky Italia, Canal+, usw. die Rechte gibt und die kleinen Anbieter, wie Nova in Griechenland, keine Rechte mehr bekommen. Dann hat der Engländer natürlich jetzt die Möglichkeit offiziell und ganz legal ein Abo bei Sky Italia oder Sky DE abzuschliessen. Nur kosten diese Abos ca das gleiche als wenn er gleich bei Sky UK bleibt, also lohnt es sich nicht!

    Das werden die ganzen grossen Ligen machen und das Problem ist gelöst. Die A...karte haben die kleinen Länder wie Griechenland, etc. denn die können plötzlich die europischen Topligen nimmer auf ihrem Pay-TV sehen sondern müssen einen teuren Vertrag bei Sky UK, Sky Italia abschliessen um es zu sehen. Al Jazeera wird es freuen :D
     
  8. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Die 400 Millionen, die Du da nennst ist die Summe, die in Europa gemacht wird. Insgesamt sind's weltweit glaub ich £1.2 Milliarden, die durch int. Rechte eingenommen werden
     
  9. Rob Van Dam

    Rob Van Dam Gold Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Stimmt du hast recht. Ich habe einen Artikel falsch gelesen. Trotzdem bleibt meine Aussage gleich. Selbst wenn die Premier League dabei 200 Mio verliert werden wird es so laufen wie ich geschrieben habe. Die "Kleinen" bekommen keine Rechte mehr und fertig!
     
  10. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    so, nachdem hier viel dummfug geschrieben wird, weil wohl keiner bisher (mich eingeschlossen) das urteil tatsächlich gelesen hat, habe ich es mal von anfang bis ende gelesen:

    ausgangsfall:
    premier league und griechischer sender (hellas) gemeinsam gegen bestimmte UK personen, weil diese decoderkarten von hellas gegen die AGB und gegen den willen von hellas in UK vertreiben bzw betrieben haben (dh der fall ging nicht darum, dass der griechische sender unbedingt außerhalb griechenlands anbieten wollte)

    wesentliche rechtssätze des EuGH:

    randziffer (RZ) 94 des urteils: beschränkungen der durch EU-vertrag festgelegten grundfreiheiten (zB warenverkehrs- und dienstleistungsfreiheit) ist insbesondere zum schutz von geistigem eigentum möglich (dh von urheberrechten), verweis auf alte EuGH rechtsprechung

    RZ 95: premier league und hellas können sich nicht auf rechte des geistigen eigentums berufen, weil sportveranstaltungen keine geistigen rechte sind

    RZ 96: premier league hat daher kein urheberrecht

    RZ 99: sportereignisse genießen keinen urheberrechtlichen schutz und auch keinen anderen schutz nach unionsrecht

    RZ 102: mitgliedstaaten der EU können sportereignisse jedoch gesondert schützen

    RZ 107: inhaber geistigen eigentums haben recht auf entgelt

    RZ 108: jedoch sind höchstmögliche einnahmen nicht garantiert, nur recht auf angemessene vergütung

    RZ 110: vergütung im fernsehbereich muss im verhältnis zu parametern wie der tatsächlichen oder potenziellen einschaltquote stehen

    RZ 112: rechteinhaber kann ein entgelt verlangen, das sowohl die tatsächlichen oder potenziellen einschaltquoten im eigentlichen sendestaat als auch jedem anderen mitgliedstaat berücksichtigt [anmerkung: dh. durch das urteil muss schon nach ansicht des EuGH nicht billiger werden, weil erhöhte kosten, zB von hellas verlangt werden könnten]

    RZ 113: weil man für empfang von hellas decoderkarten benötigt, könnten tatsächliches publikum sowohl in griechenland als auch UK mit hohem grad bestimmt werden

    RZ 115: aufschläge durch sendeunternehmen an die rechteinhaber für gebietsexklusivität führen zu künstlichen preisunterschieden. eine solche marktabschottung ist mit EU-vertrag nicht vereinbar; aufschlag ist kein teil der angemessenen vergütung

    RZ 117: verbot ausländischer decoderkarten ist nicht gerechtfertig durch das argument des schutzes geistigen eigentums

    RZ 127: angabe falsche identität steht diesem urteil nicht entgegen, vertraglicher schadenersatz dadurch aber möglich, wenn schaden entstehen sollte

    RZ 129: bei gewerblicher nutzung von decoderkarte erhöhte vergütung möglich

    RZ 131: durch potenziellen missbrauch privater decoderkarten zur gewerblichen nutzung ist keine räumliche beschränkung gerechtfertigt

    RZ 137: vertragliche vereinbarung zwischen rechteinhaber und sendeanstalt auf gebietsexklusivität ist keine wettbewerbswidrige absprache

    RZ 139: solche klauseln dürfen jedoch nicht zu abschottung der märkte führen

    fazit: auch einiges, was ich heute gepostet habe, war in anbetracht des urteils nicht richtig. die auswirkungen könnten meiner ansicht doch über den fall des sportereignisses hinaus gehen und zB auch film-abos umfassen, auch wenn der konkrete fall auf ein sportereignis besschränkt war. die ausführungen des EuGH sind jedoch IMO auch auf andere fälle anwendbar, weil der EuGH in weiten teilen von "inhabern von rechten geistigen eigentums" spricht, was in dieser allgemeinheit auch urheber etc umfassen würde...

    am grundergebnis, dass man in zukunft jedoch kein saubilliges griechen- oder türken-abo bekommen ändert das urteil jedoch nix – sagt der EuGH doch, dass man das entgelt so vereinbaren kann, dass auch die zuschauer in anderen mitgliedstaaten "mitbezahlt" werden müssen (dh was viele schreiben, wird wohl eintreffen: auslandsvermarktung der BL wird sicher teurer, wenn der DFL eine gefahr durch billige auslands-abos sieht)

    und natürlich muss der rechteinhaber auch keine zB englischen (oder deutschen oder französischen etc) ton- oder kommentarspuren lizenieren, was die attraktivität ausländischer pay-tv angebote beeinträchtigen wird...
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2011