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RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. August 2011.

  1. deventer

    deventer Gold Member

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Großen Beifall dafür.
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Für mich ist Meinungsfreiheit ein extrem hohes Gut, eigentlich die höchste Errungenschaft überhaupt, die teuer erkämpft wurde.
    Daher halte ich den Begriff "Volksverhetzung" für sehr problematisch, da es sehr schwierig ist, eine Grenze zu ziehen. Ab wann ist etwas verhetzend ? Sehr schwierig, egal welche politische Richtung man unterstützt.

    Dieser NPD Spot ist derart platt und einfach gemacht, dass ich eigentlich nicht sehe, dass damit jemand verhetzt wird, der nicht sowieso schon der Meinung des Inhalts ist. Man überzeugt damit niemanden, er enthält nur einfach gestrickte Behauptungen.
    Anstatt sowas zu verbieten, muss man Fakten dagegen setzen, so läuft es im demokratischen Diskurs.
    Die TV Sender distanzieren sich ja sowieso richtigerweise vom Inhalt von Wahlwerbung, durch die bekannten Einführungssätze ("die Parteien sind verantwortlich"), egal welcher Partei.

    Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD leitet sich eher dadurch her, dass sie im Grunde nur ein politischer Arm gewaltbereiter Gruppen ist, die eben die Grundwerte des Grundgesetzes auch gewaltsam angreifen. Daher wäre ein Verbot richtig, weil mit dem Parteienstatus viele Privilegien verbunden sind. Der Gewaltarm existiert so und so weiter, aber ohne diese Privilegien.
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Sag mal willst Du das nicht begreifen, das DVU und NPD eine Partei sind?
    Also auch eine Haushaltskasse haben.
     
  4. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Ich gestehe, dass ich den Thread noch nicht in Gänze gelesen habe. Nur mal kurz mein Standpunkt: Grundsätzlich hat eine öffentlich-rechtlicher Anstalt die Pflicht, die Wahlwerbung unbesehen der politischen Partei auszustrahlen. Eine Wertung steht ihr schlicht nicht zu. Da die NPD ein zugelassene Partei in Deutschland ist, hat auch sie das Recht das ihre Wahlwerbung ausgestrahlt wird. Das nur mal grundsätzlich.

    Nun kommen wir zum Problem der Volksverhetzung. Bisher hat noch keiner von uns den beanstandeten Spot gesehen. Aber ein Urteil scheint sich jeder erlauben zu können? Nun gut. Nehmen wir an, dass der Spot wirklich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, dann - und nur dann - brauch der rbb den Sport auch nicht ausstrahlen. Doch wer entscheidet das? Etwa die Rechtsabteilung einer öffentlich-rechtliches Pleite-Anstalt? Genau so kommt es mir vor. Bisher kennen wir nur die Einschätzung der Rechtsabteilung des rbb, der bekanntermaßen politisch gefärbt ist, und die üblichen Verdächtigen, Thunderball und Co. rennen dieser Einschätzung scheinbar ohne sich eine eigene Meinung bilden zu wollen, hinterher. Ob der Sport jedoch wirklich den Tatbestand nach §130 erfüllt, hat aber eben nicht diese Rechtsabteilung zu entscheiden, sondern ordentliche deutsche Gerichte.

    Ich kann mir schon vorstellen, dass das wieder so abläuft wie immer: Die NPD klagt sich bis vor das BVerfG und bekommt dann recht. Die Folge: Der rbb muss den Spot ausstrahlen und die NPD bekommt mehr aufmerksamkeit, als sie eigentlich bekömmen müsste/dürfte. Hätte man einfach nur - wie bei jeder anderen Partei - den Spot ausgestrahlt, bekäme die NPD weitaus weniger mediale Aufmerksamkeit.
     
  5. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Ah, danke amsp2. Da wissen wir wenigstens, wovon wir reden.
    Naja, also wie soll denn sonst ein Werbespot der NPD aussehen?
    Also ich sehe hier mehr politische Einmischung des RBB als Volksverhetzung. Aber ich bin auch kein Richter. Aber eins weiß ich:
    Sendet der RBB den Spot und distanziert sich wie üblich von den Inhalten, kann jeder gegen die Ausstrahlung des Spots klagen, wenn er Recht kriegt, zahlt die Gerichtskosten die NPD. Zeigt man den Spot erstmal garnicht und verliert die Gerichtsverhandlung gegen die NPD (und die wird gegen den RBB klagen!), zahlt das der Gebührenzahler.
    Aber dieser Fall ist ja nach kurzer Recherche nicht der Einzige beim RBB bzw. seiner Vorgänger. Und die Gerichte haben mal so, mal so entschieden. Lassen wir uns überraschen, mediale Aufmerksamkeit hat man so auf alle Fälle erreicht. Aber das mußte dem RBB ja auch klar sein...
     
  6. Robonix

    Robonix Silber Member

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Habe mir den Wahlwerbespot angesehen und kann dort NICHTS
    Volksverhetzendes sehen weder hören. Die einzigen hingegen denen dieser
    Werbespot ei Dorn im Auge ist, sind die Multikultiträumer denen es Ganz und gar
    nicht gefällt das dort die Ausländerkriminalität angesprochen wird, den
    schließlich will man Kriminelle Ausländer als Kulturelle Bereicherung (k o t z:wüt:)
    feiern und preisen. Aber mal eine Frage am rande, die jenigen die die Wohnungen
    an Migranten vermieten und dabei Gut verdienen da ja die Miete für die Migranten
    Wohnungen vom Staat kommt, kann dieser Werbespot auch nicht gefallen. Laut
    Staatsvertrag sind ALLE Fernsehsender dazu verpflichtet Wahlwerbespots
    auszusenden und dürfen weder zensieren oder sich weigern zu senden.
     
  7. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
     
  8. Purzel 360

    Purzel 360 Silber Member

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Da stellt sich doch die Frage ob sich jemand auf das Grundgesetz berufen kann obwohl er doch eingendlich dagegen ist ?
     
  9. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Diese Frage stellt sich überhaupt nicht.
     
  10. Purzel 360

    Purzel 360 Silber Member

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    AW: RBB verweigert sich Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

    Doch finde ich schon ! Eine Partei oder Person die gegen unser Grundgesetz ist sollte sich aus meiner Sicht nicht darauf berufen können .