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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Du verfranzt Dich langsam Eifelquelle....

    Dir ist sehr wohl bewusst das (angedrohte) Folter keinesfalls zu einem rechtsstaatlichem Ermittlungsprozess gehören darf.
    So sehr sich die Betroffenen das emotional und verständicher Weise wünschen. Keine Frage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2011
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Nein, ich halte nur unser Strafrecht, gerade im Hinblick auf Gewaltverbrechen, für dringend überholungsbedrüftig und halte eine Rechtssprechung die auf Dauer dem allgemeinen Rechtsempfinden wiederspricht für gefährlich.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das allgemeine Rechtsempfinden des (sorry) Straßenmops ist so hanebüchen und oft irrrational, dass ich nur hoffen kann das der Rechtsstaat sich das nicht zur Grundlage nimmt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2011
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Natürlich heule ich nicht rum. Der Fehler wird korrigiert und der Kunde erhält ein Entschuldigungsschreiben und ein Präsent in Form einer Gutschrift, eines Gutscheins, oder ähnlicher Dinge.

    Und auch wenn du das für keine Entschuldigung hältst, ist eine solche Entschuldigung immer noch besser, als garkeine!
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Sowas gab es früher, nannte sich Hexenverbrennung. Ende der 30er Jahre wurde das Rechtsempfinden abermals an die Volksstimmung angepaßt.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Natürlich gilt es immer die Waage zu halten, aber ich sehe in Deutschland nun einmal, dass sich, wenn es sich nicht gerade um von Lobbyisten gwünschten Schutz von Sachwerten handelt, eine Gesetzgebung, die Täter mehr schützt als Opfer und das kann es nicht sein.

    Solange ein verurteilter Mörder nach 15 Jahren wegen guter Führung wieder frei rumlaufen kann, werde ich mir von niemanden den Mund verbieten lassen, da etwas gegen zu sagen.

    Ich halte das Strafmaß in solchen Fällen schlicht für viel zu gering und viele Urteile für viel zu weich!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2011
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Genauso wie der Häftling seine 5 EUR pro Tag erhält. Unterm Strich. Wenn er denn klagt. Und genauso wie es Dich nicht kümmert, was mit Deinen Kunden passiert oder passiert ist, gibt ja den belästige-uns-nicht-weiter-Gutschein, interessiert sich der Rechtsstaat ebenfalls nicht für unschuldig Inhaftierte.

    Der Rechtsstaat nicht, weil er per Definition fehlerfrei ist und Deine Firma nicht aus finanziellen Gründen. Jemanden bei einer Folter das Augenlicht zu nehmen und ihm hinterher ein Present in Form einer Gutschrift zu überreichen - ich kann richtig nachempfingen, wie Dir bei der Übergabe des Gutscheins warm ums Herz wird. Warum auch nicht, ist ja nicht Dein Augenlicht und damit Dein Problem.
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Komm mal wieder von deinem hohen USA Ross runter! Das steht dir nicht.

    Das Land wo du wohnst hat genug eigenen D.reck vor der Tür und im übrigen bei Gewaltverbrechen wesentlich härtere Gesetze und dank einem Geschworenengericht spricht bei euch tatsächlich der Mob "Recht".

    Also komm mal wieder runter und denk mal an die Sache mit dem Glashaus. Den Spruch kennst du doch noch, oder?

    Danke. Ich erspare mir damit jetzt jeder weitere Antwort auf deine Beiträge. Das wird mir jetzt einfach zu blöd.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2011
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Also, die USA hatten noch Ende der 60er Jahre die Rassentrennung. Aber um die geht es nicht, und wenn die Police mit Folter droht, dann gibt's eine Entschädigung die um den Faktor 100 höher ist. Was auch der Grund ist, warum keine Folter angedroht oder angewendet wird. Denn falls doch, ist der Prozess bereits für den Täter gewonnen. Fruit of the poisonous tree - Wikipedia, the free encyclopedia

    Und ein Geschworenengericht spricht nicht recht. Der Richter hat das letzte Wort und auch die Entscheidung. Zudem ist es auch keine Mehrheitsabstimmung, sondern eine Einheitsabstimmung. Und wenn die Geschworenen gegen das Gesetz entscheiden, dann überstimmt der Richter. Das sind mal die Grundzüge.

    Und wenn auch das Rechtssystem (da einfach älter) mit dem Geschworenengericht schlechter ist, als das Schöffengericht, so ist entsprechend die Fruit of the poisonous tree - Wikipedia, the free encyclopedia Rechtssprechung auf gleiche Weise vorzuheben.
     
  10. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Sag doch das du eine Rachejustiz befürwortest. :eek:
    Aber in den USA haben Urteile wie 150 mal Lebenslänglich oder die Todesstrafe auch keine Morde oder andere Verbrechen verhindert. ;)
    Auch Steinigung und Hände abhacken verhindert im arabischen Raum nichts!
    Die Täter gehen davon auch nicht erwischt zu werden. :(