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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Stimmt, mir passiert das andauernd, dass ich in Lösegeldübergaben reinstolper und zufällig über Insiderwissen zu der dazu gehörigen Straftat verfüge. :eek:
     
  2. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Genau die Medien sind schuld :rolleyes:
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Wenn Du Dich da mal nicht täuschst.

    Hier geht es mittlerweile um eine Grundsatzdiskussion, ob Folter(androhung) erlaubt sein sollte oder nicht und wenn ja, in welchen Fällen wie stark.
     
  4. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Es gibt genügend Leute da draußen, die meine, daß Anschreien, unaufgeforderte Aussagen usw. in Gerichtsverhandlungen normal seien. Schließlich ist das bei Salesch und Co. doch so dargestellt. Gleiches gilt dann eben auch für die Art, wie man mit Beschuldigten umzugehen hat.
    Besonders lustig wird es dann, wenn man das angelsächsische mit dem deutschen Rechtssytem vermischt, siehe die regelmäßigen Diskussionen in diversen Fotoforen um ein Copyright in Deutschland.
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Sky-Kunde2 und Co. beweisen eindeutig das direkte Demokratie über Volksabstimmung nicht funktionieren kann.
    Andernfalls hätten wir wieder Folter und die Todesstrafe. :(
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Gut:
    Meine Meinung:

    Wird ein Täter bei der Tat selber oder damit in direktem Zusammenhang stehenden Handlungen gefasst, so sollte Folter oder deren Androhung erlaubt sein, wenn das Leben dritter durch "Schweigen des Täters" umittelbar in Gefahr ist.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Wir können das auch noch ausweiten und uns ein paar Guantanamo-KZs in Deutschland hinstellen.
    Erst mal festnehmen und foltern. Wir bekommen dann schon unsere Geständnisse...

    Mann, Mann...
     
  8. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Ich verstehe nicht, wie man nur eine solche Rechtsauffassung haben kann!

    Man muß das auch mal aus einer anderen Perspektive betrachten und sich die Frage stellen: "Was wäre, wenn ich zu Unrecht beschuldigt werden würde? Bin ich dann auch noch damit einverstanden, u.U. gefoltert zu werden?"
    Wo willst Du die Grenzen ziehen?
    Wie weit willst Du gehen?
    Bei welchen Delikten willst Du es erlauben?
    Wenn ein System lediglich Folter androht, aber nicht durchführt ist die Androhung zwecklos.

    Woher nimmst Du die Gewissheit, daß die unter Folter gemachte Aussage richtig ist? Das Problem bei Folter ist, daß jeder ab einem bestimmten Punkt alles gesteht, nur damit die Folter aufhört. U.a. das ist ein Grund, weshalb Folter keine geeignete Methode zur Wahrheitsfindung ist und nichts im Katalog der Rechtsmittel eines Rechtsstaats zu suchen hat.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ich warte auch schon länger und gespannt auf die Beantwortung dieser Fragen.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ich wusste nicht, dass du seit kurzem an einer Leseschwäche leidest. :rolleyes:
    Wo habe ich irgendwo etwas von Folter zur Geständniserpressng geschrieben? Richtig! Nirgendwo!


    Tja siehst du, ich verstehe nicht wie man Seiten lang über die Rechte eine Kindermörders diskutieren kann. Die Dinge die hier einige vom stapel lassen, finde ich mehr als abstoßend!

    Wenn ich auf frischer Tat ertappt werde, wie von mir oben beschrieben, bin ich selber Schuld und in der Regel auch nicht unschuldig!

    Ach, auch du hast eine Leseschwäche. Habe ich doch oben geschrieben. Wenn durch das "Schweigen" des wärend der Tat erwischten Täters andere Menschenleben gefährdet, also exakt so eine Situation wie im diskutierten Fall, dann halte ich das für gerechtfertigt ... und zwar nur dann!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2011