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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Nein, davon war auch nie die Rede das er nur Tatverdächtig war. Zu dem Zeitpunkt wurde ihm ja schon nachgewiesen das er damit zu tun hatte.
    Und eine Androhung von Folter halte ich da schon für zweckmäßig, das ist ein Verhör ja schließlich auch schon.
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das ist falsch. Bis zum Gerichtsverfahren gilt er als Tatverdächtiger bzw. Beschuldigter, nicht aber als überführter Täter.

    Dann definiere doch bitte mal, unter welchen Bedingungen du welche Maßnahmen für sinnvoll erachtest.
     
  3. LordKnox

    LordKnox Junior Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Einige verwechseln hier einfach Recht mit Rache ! (Und ja, ich habe ein Kind!)
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Im Prinzip muß der Staat jetzt diese "Entschädigung" zahlen weil Beamte ein fehlerhaftes Verhalten an den Tag gelegt haben.

    Das tut schon weh angesichts des Umstandes und nahezu jeder würde dem Mann die Pest an den Hals wünschen... Dennoch kann Folter oder die Androhung von Folter kein Mittel eines Rechtsstaates sein. Warum hat Gag eigentlich glasklar und, wie ich finde, gut begründet.
     
  5. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    So, ich bin dann raus hier. Meinen Standpunkt habe ich deutlich gemacht. Davon weiche ich nicht ab und darüber diskutiere ich auch nicht.

    Die Täterfreunde und Opferfeinde können meinetwegen weiter ihr juristisches Monopoly um Menschenleben spielen.

    Solche Leute würden ohne Skrupel ihre Kinder für ihre Prinzipien opfern. Und offen gestanden widern mich solche Leute zutiefst an.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das habe ich doch, wenn jemand nachgewiesen wurde das er eindeutig mit der Tat zu tun hatte und das wissen hat wo eine Person versteckt wurde.

    Einfach sich hinzusetzen und zu fragen ob er denn was verrät wird niemanden helfen.

    Deiner Meinung dürften dann ja die Polizisten auch generell keine Schusswaffen mehr tragen da man dem "Tatverdächtigen" dann ja erst einen Prozess machen müsste bevor man ihn Aussergefecht setzen dürfte wärend er jemanden anders mit seiner Schußwaffe bedroht.:rolleyes:

    Es ging ja im obengenannten Fall nicht um einen Handtaschendiebstahl sondern um Kindesentführung/missbrauch. Also keine lapalie.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  7. hopper

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das ist falsch. Nachgewiesen wurde gar nichts, denn sowas kann nur eine Verurteilung durch ein Gericht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist JEDER unschuldig. Auch wer sich schuldig bekennt, ist weiterhin unschuldig. Eine Rücknahme des Schuldeingeständnisses ist jederzeit möglich, sogar eine gerichtliche Verwendung eines zurückgezogenen Schuldeingeständnisses ist nicht möglich.
     
  8. AOD

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    AW: Im Namen des Volkes?


    Hellseher? Ist ja direkt unheimlich.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Wenn ein Polizist seine Dienstwaffe zieht, ohne dass er sich selbst in einer bedrohten Situation befindet, macht er sich strafbar. Bei jeder Benutzung der Dienstwaffe, und auch wenn sie nur gezogen aber nicht eingesetzt wurde, muss anschließend ein Verfahren gegen den Beamten eingeleitet werden.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

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    Jaja, so kennen und lieben wir ihn. Falsche Behauptungen aufstellen und sich dann aus der Diskussion verpissen, wenn die Argumente ausgehen.