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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Moment, war es nicht so, dass er den Jungen schon vor der Lösegeldforderung erstickt hatte?
     
  2. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    War das den Beamten zu diesem Zeitpunkt schon bekannt?
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Uff...

    Also mit dem Notstandsparagraph lässt sich keine Folter rechtfertigen. Da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren, das ist eine Tatsache.

    Über §34 StGB sind so einfache Dinge gedeckt, wie z.B. dass du eine Sachbeschädigung begehen darfst, um jemanden zu retten. Du darfst also die Schaufensterscheibe eines brennenden Supermarkts einschlagen, um die Menschen darin zu retten.
    Auch Körperverletzungen sind gedeckt, wenn du damit die betreffende Person zu retten versuchst. Das wäre z.B. diese Yuccapalmen-Geschichte mit dem Luftröhrenschnitt mit dem Taschenmesser. In der Praxis trifft das aber eher auf invasive Notfallmaßnahmen zu, die z.B. vor dem Eintreffen eines Arztes durchgeführt werden.
    Auch darfst du z.B. bei rot über die Ampel fahren oder gar ein Auto klauen, um deine Frau ins Krankenhaus zu fahren, die gerade einen Schlaganfall erlitten hat.

    Folter hingegen fällt nicht darunter.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Nein aber Du hast geschrieben das durchaus noch die Möglichkeit bestand den Jungen lebendig zu finden, dem war aber nicht so, es bestand keine Möglichkeit mehr den Jungen lebendig zu finden denn er war tot.
     
  5. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Und? Allein die Möglichkeit, ihn noch lebend zu finden hat hier eindeutig Priorität gehabt.

    Echt, es ist unglaublich, mit was für Spitzfindigkeiten hier juristisches Monopoly um das Leben eines Kindes gespielt wird.

    Typisch Deutschland, lieber labern als handeln. Es bleibt dabei. Die Folterandrohung war nach § 34 StGB vollkommen gedeckt. Wolfgang Daschner hat zugunsten des Kindes abgewogen und hat dafür seine Karriere geopfert. Das juristische Geschiss um Folterstaat etc. was um diesen Fall gemacht wurde ist einfach nur noch peinlich für die deutsche Justitz.

    Hätte man den Fall geradlinig unter Anwendung des § 34 StGB durchgezogen, wäre der Fall anders für Daschner ausgegangen. Was es da zu diskutieren gibt? Das Leben eines Kindes ist in Gefahr und der Täter ist zum Reden zu bringen. Punkt. Aus. Und es ist ja nicht so, daß die ermittelnden Beamten nicht genau wußten wen sie da in die Mangel nehmen.

    Ach und eine Frage noch:

    Wenn es sich um eure Kinder handelt. Würdet ihr dann auch nicht lieber so schnell wie möglich wissen wollen, wie es um sie steht? Würdet ihr euch nicht auch ähnlich couragierte Beamte wünschen, die eventuell das Leben eures eigenen Fleisch und Blutes retten? Sagt jetzt nicht nein. Das nehme ich euch nicht ab.
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Bei Sky-Kunde2 wundert mich zwar nix mehr, aber wenn man sich bestimmte Berichte anschaut und sieht das nicht wenige mit der Ausnahmesituation eines Verhöres nicht zurecht kommen und nach Tagen alles sogar bis hin zur Tötung zugeben, im Knast als Verurteilter vergeblich versuchen das wieder richtig zu stellen, muss man sich schon fragen warum einige diese Zahl durch Folter noch vervielfachen wollen. :confused:
    Folter gehört ins Mittelalter!
    Da haben die Menschen unter der Folter zugegeben das sie hexen können. :(
    Folter als Wahrheitsfindung?
    Da fehlen mir die Worte. :eek:
     
  7. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Klar, und wenn es der falsche war damit leben oder den Strick nehmen? :(
     
  8. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Wenn der Hund nicht gesch..... hätte, hätte er den Hasen bekommen. Im Fall Gäfgen wußten die Beamten definitiv, wen sie vor sich haben.

    Langsam werde ich immer fassungsloser, daß einige offenbar bereit sind für ihre mehr als fragwürdigen Prinzipien das Leben ihrer Kinder zu riskieren, wenn nicht gar zu opfern.
     
  9. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?


    Bei solch zynischen Leute wie dir, die die Rechte eines Kinderschänders, über die eines Kindes stellen, fällt mir auch nix ein. Außerdem wurde er nicht gefoltert, es wurde nur gedroht. Er lebt noch, im Gegensatz zu dem Kind das er umgebracht hat und er hat das Leben einer Familie zerstört. Unfassbar, was wenn es dein Kind gewesen wäre, würdest du dann immer noch so klugsch.eißerisch daherreden? Es ist immer alles leicht, wenn man nicht betroffen ist. Aber so einfach ist die Welt nicht, nur für so einen verlogenden Gutmenschen wie dich.
     
  10. dittsche

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    AW: Im Namen des Volkes?

    That´s it.

    Es ist schon erstaunlich, zu welchen gewagten Stammtischjuristen sich hier manche aufschwingen, ohne auch nur entfernt Ahnung von der Materie zu haben.

    Das Urteil ist Ausfluss unseres Rechtstaates. Auch wenn das auf den ersten Blick obskur erscheinen mag, hat alles seine Richtigkeit.

    In einem Bananenstaat, in welchem ein Polizeichef nach gut Dünken seine eigenen Gesetzte machen kann, wäre diese Diskussion nicht geführt worden.

    Jener Zivilrichter, welcher mit der Entscheidung befasst war, konnte aufgrund der Vorabentscheidungen gar nicht anders urteilen. Alles andere wäre fast schon Rechtsbeugung.

    Was den Typ gedoch geritten hat, seine "Ansprüche" nochmals gerichtlich zu verfolgen, erschließt sich mir jedoch auch nicht. Hier scheint wohl ein pathalogisches Geltungsbedürfnis vorzuliegen. Der Mann liest sich geren in der Zeitung.