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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Tut man ja auch nicht.

    Sind wir damit jetzt durch?
     
  2. baer

    baer Talk-König

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Stand zum Zeitpunkt doch gar nicht fest das er der Täter war und das Kind leider schon tot
     
  3. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Zügelt mal eure Rachegelüste ein wenig. :eek:
    Ich bin gegen eine Folter-Justiz!
    Wo soll das denn hinführen?
    "Ach Entschuldigung das wir sie unter Strom gesetzt haben aber wir hatten dringenden Tatverdacht.
    Tut uns Leid das wir ins geirrt haben"
    ? :eek:
    Nicht umsonst sind die Verdächtigen bis zur rechtskräftigen Verurteilung mutmaßliche Täter.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ich persönlich finde ja schon Sicherheitsverwahrungen ein Ding mit Pfiff.
    Entweder der Täter ist krank und gehört in eine entsprechende Anstalt, oder ist ein berechnender Täter der seine Strafe bekommen sollte.

    Jemand der seine Strafe verbüßt hat kann aber hinterher nicht noch ein zweites Mal festgehalten werden...
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Der Sinn der Sicherungsverwahrung ist ja auch nicht, denjenigen weiter zu bestrafen, sondern den Rest der Menschheit vor ihm zu schützen.

    Hat aber mit dem aktuellen Fall nix zu tun.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Man sperrt Ihn also auf Dauer ein. Ist keine Krankeit diagnostiziert die in einer geschlossenen Anstalt behandelt wird, ist das Freiheitsentzug wenn die Strafe juristisch verbüßt ist.

    Aber OT ja...
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das ist korrekt. Deshalb muss auch in regelmäßigen Abständen neu darüber entschieden werden, ob noch immer eine Gefahr von dieser Person ausgeht. Die Sicherungsverwahrung unterscheidet sich daher auch von den Haftbedingungen.

    Übrigens: Die Sicherungsverwahrung fällt in den gleichen Bereich wie der Polizeigewahrsam, der in diesem Land durchaus möglich ist. Denn du kannst für einen begrenzten Zeitraum "eingesperrt" werden, wenn von dir eine akute Gefahr ausgeht.

    Sowas wird z.B. bei polizeibekannten Randalierern angewendet, um sie daran zu hindern, an einer Demo oder einem Fußballspiel "teilzunehmen".
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Tja, und das ist sicher keine leichte Entscheidung, und die Personen die die zu treffen haben sind nicht zu beneiden. Du kannst halt nicht in den Kopf eines anderen Menschen hinein schauen. Gutachter können immer nur Wahrscheinlichkeiten angeben, bezüglich einer Rückfallgefahr.

    Aber wie erklärst du den Eltern eines gerade von einem Rückfalltäter getöteten Kindes, dass es in Ordnung war den Täter wieder frei zu lassen, da die Rückfallwahrscheinlichkeit unter 5% lag? :(
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Es gab aber keine andere Methoden ausser zu warten bis man dann die Leiche selbst findet.
    Richtig. Aber in Diesem Fall war es meiner Meinung zulässig.
     
  10. Agent75

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Fehlt nur noch das hier der eine oder andere Hobbyjurist die Todesstrafe fordert.

    Die Folterandrohung hatte damals nicht umsonst personelle konsequenzen. Was bringt eigentlich eine Drohung, die man gar nicht umsetzen darf? --> nur Stress wenn man an den falschen gerät.