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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Proon

    Proon Senior Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    ... hm, muß man ja schließlich wissen!

    Greetz Edelgard
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ist schon hinreichend geklärt worden, dass § 34 StGB hier nicht gilt, da Gewaltandrohung kein angemessenes Mittel zur Gefahrenabwehr im Sinne des Satz 2 darstellt

     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Naja wenn jemand ein Kind entführt und irgendwo einsperrt ist eine Androhung von Folter, um dessen Aufenthaltsort herauszubekommen, finde ich schon angemessen.
    Wenn nichtmal das erlaubt ist darf man einen mutmaßlichen Täter auch nicht mehr verhören.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Nicht, solange es noch andere, legale Methoden gibt, so die Gesetzesbegründung. Andernsfalls wäre §34 ein Freifahrtsschein...
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Was bringt eigentlich die reine Androhung, wenn jeder weiß das die nie in die Tat umgesetzt wird? Wenn man sowas androht muss man auch bereit sein es umzusetzen, und spätestens jetzt sollte jedem klar sein dass es problematisch wird.
     
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Unglaublich, dass er so vielen Menschen so schwer fällt, verschiedenen Tatbestände vollständig von einander zu trennen.

    Wer hier in diesem Fall Folter oder die Androhung von Folter für gerechtfertigt hält, wird ja auch sicher Straffreiheit fordern, wenn ein betrunkener Autofahrer Gäfgen demnächst über den Haufen fährt. Schließlich war Gäfgen ja ein Kindermörder.
     
  7. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?


    Zuviel ich weiß dürfen Ratten überfahren werden. Aber für den wäre jedes Auto zu schade, das ihn überfährt. Der Rechtsstaat muß zunächst mal die Opfer schützen und nicht die Täter. Denn dann ist der Rechsstaat unbrauchbar und gehört abgeschaft. Außerdem hätte man das Gesetz in diesem Punkt ändern können. Wenn das Leben eines Kindes auf dem Spiel steht, da gibt es keine illegale Mittel. Aber bring das mal einem in diesem Kinderfeindlichen Land mit seiner extrem Kinderfeindlichen Justiz bei. Dieser Richter der so ein Urteil fällt, gehört zusammen mit Gäfgen in einer Zelle. Wäre bestimmt ein schönes Paar.
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Du reagierst Emotional und damit wärst Du als Richter untauglich und befangen.

    Es kommt halt auf den Standpunkt an, wenn jemand meine Tochter umbringen würde, dann würde ich den Mörder auch umbringen aber das ist dann eben die Tat eines Vaters. Ein Richter, der den Staat vertritt darf sich aber nicht nach Emotionen richten sondern nach Gesetzen und deinen Einwurf von Kinderfeindlicher Justiz kann ich jetzt echt nicht nachvollziehen, denn immerhin wurde Gäfgen für den Mord nicht freigesprochen sondern zu Lebenslänglich verurteilt mit besonderer Schwere der Schuld und das heisst er wird ca. 25 Jahre im Knast verbringen.
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Falsch, der Rechtsstaat hat zunächst mal alle Menschen gleich zu behandeln.
     
  10. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Eine Person kann aber sehr wohl Opfer und Täter gleichzeitig sein.