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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    In diesem ganz kronkreten Fall, ja! Ein Rechtsstaat, der die Rechte der Täter höher einstuft, als die Rechte der Opfer, gehört abgeschafft.

    Im Übrigen gestattet "unser Rechtsstaat" sogar eine gezielte Tötung, bei Gefahr im Verzug.

    Wäre Gäfgen mit gezogener Waffe die er auf den Kopf des Jungen richtet aufgegriffen worden, hätte er durch einen gezielten Schuss getötet werden dürfen - eben auf Grund der Gefahr für des Leben des Kindes.

    Hier war die Waffe aber keine Pistole, sondern verschwiegenes Wissen um den Auffentaltsort des Kindes. Das Resultat ist aber das gleiche und da soll der Täter noch mit Samthandschuhen angfasst werden nur weil er anstatt eine Waffe zu nutzen, die Klappe hält?

    Die einzige Existenzberechtigung des menschlichen Konstruktes Staat ist es, seine Büger zu schützen und ihnen eine geregeltes Leben im Geben und Nehmen zu ermöglichen. Ist der Staat dazu nicht mehr in der Lage, weil eine obskure und nicht mehr nachvollziehbare Gesetzgebung in daran hindert, dann gehören entweder die Gesetze geändert, die Regierung ersetzt, oder der Staat gleich ganz abgeschafft und von Grund auf neu aufgebaut.

    Ein Justizwesen, wie das Deutsche, welches Sachdelikte, wie Veruntreuung von Geldern, Steuerhinterziehung usw. teils härter bestraft als Angriffe auf Leib und/oder Leben seiner Bürger, hat sich meiner Meinung nach in eine vollkommen falsche Richtung entwickelt und gehört dringend von Grund auf reformiert!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  2. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?


    Der Rechtsstaat hat die Bürger vor solchem Unrat wie Gäfgen zu schützen, und diesem Schw.ein nicht noch Schmerzensgeld für irgendwas zuzusprechen. Für mich waren die Polizisten tragische Helden, weil sie alles zurecht versucht haben, um das Kind zu retten. Außerdem gilt das Folterverbot nur für Menschen, wer ein wehrloses Kind umbringt, und bis heute nicht einaml Reue gezeigt hat, handelt unmenschlich, und hat jegliches Menschenrecht verwirkt.

    Und ob der jetzt Markus oder Magnus heißt, ist mir schnurzpiepegal. Der soll in seiner Zelle verrotten.
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Es war ja kein Schmerzensgeld.


    Dafür sitzt Gäfgen auch zurecht Lebenslang im Gefängnis mit besonderer Schwere der Schuld.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Juristisch war das völlig korrekt. Vor Gericht sind alle gleich.

    Auch wenn es schwer vermittelbar ist.

    Genau da fängt das Falschdenken schon an. Niemand, auch nicht (bzw. schon gar nicht) der Rechtsstaat, darf entscheiden, für wen das Folterverbot gilt und für wen nicht.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ausserdem bekommt er das Geld ja gar nicht. Zuvor schuldete er dem Staat 71.000 Euro für die Gerichtsverhandlungen, jetzt schuldet er dem Staat 68.000 Euro.

    Rein gefühlsmäßig betrachtet ist die Sache klar, da sagt die gefühlte Gerechtigkeit man hätte ihn ruhig auch foltern sollen, statt das nur anzudrohen, aber die Gerichte und unsere Justiz sind ja dazu da eben nicht eine gefühlte Gerechtigkeit durchzusetzen. Vor Gericht sollte jeder gleich sein, auch ein Kindermörder. Das ist schwer zu akzeptieren, aber es ist trotzdem richtig. Es gehört zu den Dingen, die uns von manch einem islamistischen Gottestaat unterscheiden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Richtig, wenn wir einen Rechtsstaat wollen, der diesen Namen verdient, dann müssen wir auch solche an sich unverständliche Dinge hinnehmen und akzeptieren.

    Wie gesagt, wohl fast jeder hatte Verständnis für die Polizisten und hätte in deren Situation wahrscheinlich ebenso gehandelt. Aber es widerspricht nun mal unseren Prinzipien und Gesetzen.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Es ist erstaunlich wie die Leute Recht nach Ihrem Empfinden beugen wollen...
    Das hatten wir schon in Deutschland....
    Aber bei einigen Leuten wundert mich das nicht.
     
  8. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    § 34 StGB Rechtfertigender Notstand

    "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

    Quelle

    Man sollte den Richter in den Ruhestand schicken. Die Beamten die Gäfgen damals ausgequetscht haben, haben vollkommen im Sinne dieses Paragraphen gehandelt. So eine Urteil jedenfalls fördert nur eines. Vertrauensverlust in Staat und Justiz und damit Selbstjustiz.

    Ich jedenfalls hoffe, daß Gäfgen nach diesem Urteil noch weiter in der Knasthierarchie nach unten gewandert ist, falls das überhaupt noch geht.
     
  9. Proon

    Proon Senior Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    interessanter Gesetzestext. Mit anderen Worten, um den Einsatz einer demokratiefeindlichen Atombombe abzuwenden, darf ich dazu selbstverständlich eine viel größere Atombombe einsetzen, oder hab ich hier etwas falsch verstanden?

    Greetz Edelgard
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Nein, eine kleinere.