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Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von Biggilein, 26. Juli 2011.

  1. Biggilein

    Biggilein Neuling

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    Unitymedia will mich einfach nicht aus dem Vertrag entlassen!
    Seit zwei Monaten bin ich schon umgezogen und immernoch wird mir das Geld abgebucht.
    Ich weiß, dass mein Vetrag noch bis 2012 gelaufen wäre, aber ich habe mehrmals mit denen telefoniert und jedesmal hieß es, in meinem Fall wäre ein Ausstieg möglich, da ich aus meiner ursprünglichen Wohnung ausziehen musste (das Haus wurde verkauft und soll nun dem Eigennutz des Inhabers dienen) und die einzige Wohnung, die ich auf die Stelle bekommen konnte, hat keinen Kabelanschluss, sondern Antenne.
    Ich habe dem Kündigkungsschreiben eine Ummeldebescheinigung des Amtes beigelegt, sowie eine schriftliche Erklärung meines neues Vermieters, dass ich WIRKLICH kein Kabel habe. So war es ja auch vorher abgesprochen.
    Jetzt komme ich trotzdem nicht aus dem Vetrag raus, die reagieren NULL...
    ich bin echt verzweifelt, ich weiß nicht, wie viele Stunde ich schon in der Hotline gehangen habe und wie viel Kosten mich die Briefe schon gekostet hat...
    Da wird man auch noch dafür bestraft, das man aus seiner geliebten Wohnung muss, ich krieg irgendwann echt noch Haarausfall von dem ganzen Stress =(
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. August 2011
  2. Arann

    Arann Board Ikone

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    Verbraucherberatung, Anwalt, allerdings gab es ja schon so ein seltsames Urteil das jemand seinen DSL-Vertrag erfüllen muss auch wenn der Provider gar nicht in seine Wohnung liefern kann, also alles eine Auslegungssache
    Allerdings habe ich von UM gehört das sie die Verträge auflösen wenn sie nicht liefern können
     
  3. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    UM muss gar nichts tun. Das sie dich aus deinem Vertrag entlassen, passiert wenn nur auf Kulanz. Sie können dich auch zwingen, den Vertrag zu erfüllen.
     
  4. mika_van_detta_

    mika_van_detta_ Gold Member

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  5. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    In dem Fall ging es aber um einen freiwilligen Umzug!

    Der Threaderstellerin wurde aber wegen Eigenbedarf
    gekündigt! Das heisst sie hatte keinen Einfluss auf
    den Umzug!

    Ich würde nochmal detailiert an die Geschäftsleitung
    von UM schreiben das der Umzug nicht freiwillig
    sondern gezwungenermassen geschah.

    Sollte UM nicht darauf reagieren würde ich (Rechtschutz-
    versicherung vorausgesetzt) den Klageweg gehen!
     
  6. Korgan

    Korgan Junior Member

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    Rate den Leuten doch nicht so einen Mist! Ist ja schon grob fahrlässig, was du hier verzapfst!

    Rein rechtlich besteht KEIN Sonderkündigungsrecht; völlig unabhängig vom Grund des Umzugs.
    Da hilft auch kein (teures) Klagen.

    UM regelt das im Normalfall auf Kulanzbasis (ist im Bekannten- und Verwandtenkreis schon problemlos so passiert).

    Das Problem ist immer bei UM einen kompetenten Ansprechpartner zu bekommen; die Qualität schwankt da sehr stark.
    Aus eigener Erfahrung braucht es selbst für Kleinigkeiten etliche Anrufe bis man jemanden an der Strippe hat, der sich wirklich kümmert.
    Und auch dann machen ein, zwei Kontrollanrufe Sinn, ob die Änderungen auch wirklich im System sind...
     
  7. digij

    digij Junior Member

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    Also bei mir und meinem Nachbar hat das funktioniert. Wir sind beide aus den laufenden Verträgen heraus gekommen. Wir mussten zwar beide erst einen zweiten Brief hinterherschicken, nachdem wir erst eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende bekommen haben, aber dann hat das mit Ummeldebescheinigung problemlos funktioniert.
     
  8. Fitzgerald

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    Bevor du so einen Unsinn verzapfst wärest du besser dem Link gefolgt der zwei Beiträge über deinem steht und hättest gelesen was das Gericht wirklich entschieden hat. Ich weiß manche Leute sind mit dem Lesen und Verstehen überfordert...

    Zum Anwalt gehen ist immer gut denn nur der Anwalt ist Experte und kann eine Rechtsberatung durchführen.

    Ich war wegen Fernsehempfang auch beim Anwalt und es ist so ausgegangen dass ich jetzt bestens versorgt bin was TV angeht: habe Sat und Entertain.

    Es gibt kein Gerichtsurteil dass UM in dieser Sache Recht geben würde und UM ist auch auf eine nachteilige BGH Entscheidung gar nicht scharf. Deswegen ziehen sie immer freiwillig den Schwanz ein und sagen dann es wäre Kulanz.

    Von dir möchte ich wissen welche Geschenke UM beim Abschluß eines Laufzeitvertrages verteilt, was davon ins Privateigentum des Kunden übergeht und welche Alternativen der Kunde bei der Vertragsgestaltung hatte

    Mach erst mal deine Hausaudgaben! Es gibt doch erhebliche Unterschiede zwischen DSL und Kabel
     
  9. j-e-n-s

    j-e-n-s Guest

    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    Sat gebe ich dir Recht, aber Entertain ist das schlimmste mit dem ganzen DRM Schrott :eek: Da ist jeder noch so popelige KnB Betreiber besser.....
     
  10. Korgan

    Korgan Junior Member

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    AW: Wieso komme ich nicht aus dem UM-Vetrag?

    Ja, das mit dem Lesen und vor allem Verstehen geht manchen nicht so recht von der Hand, kann ich dir nur beipflichten.

    Dann zitieren wir doch mal aus dem Bericht:

    Die Pressestelle des BGH fasst zusammen: "Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

    Es gibt kein Gerichtsurteil welches dem Vertragskunden gegenüber UM recht geben würde.

    Nochmal: Rein rechtlich gibt es in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Es gibt kein Urteil mit Grundsatzcharakter, welches dem Kunden in vorliegendem Fall Recht geben würde.

    Daher nochmal gaanz einfach: Du klagen, du vielleicht kriegen recht, vielleicht aber auch nix. Daher besser sei lieb mit UM, dann kriegen Kündigung auch so.
    Deswegen sein viel doof, wenn andere Mann raten zu klagen gegen UM.

    Jetzt kapiert?

    Und ich wünsche jedem Endkunden viel Freude, Geld und einen langen Atem, der versucht ein Grundsatzurteil beim BGH zu erzwingen (wobei natürlich nicht gesagt ist, dass eine solche Entscheidung zugunsten des Endkunden fallen muss).

    Allerdings verstehe ich dein Gefasel über irgendwelche Geschenke im Bezug auf Laufzeitverträge nicht, und weiß auch nicht, was das mit dem Thema zu tun hat...
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2011