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Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von imebro, 15. Juli 2011.

  1. imebro

    imebro Senior Member

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    Hallo,

    wir leben in einem Haus, welches zu einer Gesamtanlage mit ca. 20 Häusern gehört.

    In jedem Haus sind Antennendosen installiert... je eine in jeder Etage.

    Da es mit der SAT-Gemeinschaftsanlage offenbar (bevor wir hier wohnten) immer wieder Probleme gab, wurde diese abgeschaltet.

    Dann wurde eine DVB-T-Gemeinschaftsantenne installiert. Per DVB-T-Zimmerantenne bekommt man nur sehr schlechten Empfang, da wir wohl zu weit von dem DVB-T-Mast entfernt sind...

    Der Empfang über DVB-T ist weniger als mäßig :(

    Nun habe ich den Vermieter angeschrieben und um folgendes gebeten:

    1) Überprüfung der DVB-T-Gemeinschaftsantenne, da diese offenbar nicht richtig funktioniert.

    2) Ggf. Genehmigung zur Installation einer SAT-Antenne hinter dem Haus (also auf der nicht einsehbaren Terrasse). Eine Installation von SAT-Antennen ist lt. Mietvertrag nicht erlaubt.

    Nun erhalte ich folgende Antwort vom Vermieter:

    "Sehr geehrter Herr ...

    zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Installation von Außenantennen (auch "versteckt") auf keinen Fall möglich ist.

    Außer auf dem Herrenhaus befindet sich noch eine Antenne in der Vorburg, zuzüglich einem Verstärker. Wir haben Ihr Schreiben an unseren Elektriker, der sämtliche Installationen vorgenommen hat, mit der Bitte um Überprüfung übersandt.

    Wir weisen jedoch darauf hin, dass keine Ansprüche der Mieter auf DVB-T-Anlagen bestehen. Sollte mit einfachen Mitteln eine Verbesserung der Anlage möglich sein, werden wir mit den betroffenen Parteien Rücksprache nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Soweit mir bekannt ist, MUSS der Vermieter erstens dafür sorgen, dass man überhaupt TV schauen kann... vor allem die öffentlich-rechtlichen Kanäle.

    Außerdem MUSS der Vermieter auch dafür sorgen, dass die TV-Anlage ordnungsgemäß funktioniert, wenn er in dem vermieteten Objekt Antennendosen - also die Möglichkeit zum TV-schauen - bereitstellt.

    Wie seht Ihr das - wie ist das rechtlich - und wie sollte ich nun reagieren?

    Danke und schöne Grüße,
    imebro
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Herrenhaus... Vorburg... etwa so etwas?

    [​IMG]

    Wahrscheinlich Fall für den Denkmalschutz. Da haste schlechte Karten...
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Verstehe ich nicht ganz. Wofür Zimmerantennen, wenn doch eine Gemeinschaftsanlage besteht ? Habt ihr jetzt alle DVB-T Receiver und es ist dennoch kein Empfang über die Gemeinschaftsanlage möglich ?
    Rein rechtlich besteht leider wirklich kein Anspruch auf irgendeinen spezifischen Empfangsweg, aber ihr müsst natürlich Fernsehen empfangen können, also irgendeinen Empfangsweg muss euch der Vermieter bereitsstellen. Bei der Satanlage handelte es sich wohl um eine Aufbereitung - oder hattet ihr alle einen Receiver in der Wohnung ?
     
  4. imebro

    imebro Senior Member

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    @ "kimigino":

    Ja, so ähnlich. Aber die Burg und die Häuser sind komplett restauriert.

    @ "Terranus":

    Zimmerantennen deshalb, da die Gemeinschaftsantenne ja nicht ordentlich funktioniert. Jetzt haben die meisten Mieter wohl einen eigenen DVB-T-Empfänger bzw. mehrere, wie ich.

    Wie das mit der SAT-Anlage war, weiß ich nicht, da das war, bevor ich dort hin gezogen bin.

    Wer kann mir denn sagen, wie das genau rechtlich aussieht (ggf. Nennung entsprechender Gesetze)?

    Ich muss ja auch diese Email - vor allem auf den letzten Absatz - irgendwie reagieren.

    Danke und Gruss,
    imebro
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Richtige Gesetze, die das genau regulieren, gibt es leider nicht. Daher gibt es ne Menge Gerichtsurteile, weil schon so mancher Mieter das vor Gericht ausgefochten hat. Und meist geht es pro Vermieter. Die einzige Linie in den Urteilen ist: Ausländer und solche Berufe, die auf ausländisches TV angewiesen sind, dürfen eine Satschüssel nutzen.
    Alle anderen haben keinen Anspruch, wenn sie anderweitig versorgt werden. Wenn aber die Gemeinschaftsantenne nicht richtig funkioniert (was heißt das genau ? Gehen nur wenige Programme?, gibt es Aussetzer?) dann muss sie natürlich repariert werden. Aber einen Anspruch auf eine Satanlage lässt sich da wahrscheinlich rechtlich nicht begründen.
    Dann kommts noch drauf an, ob da auch was im Mietvertrag erwähnt wird.
    Was das Verbieten der Satantenne angeht: was du auf deinen Balkon stellt und nicht einsehbar ist, kann man dir auch nicht verbieten.
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Achso der letzte Satz: da würde ich drauf antworten: aber ich habe Anspruch auf einen guten Fernsehempfang ! Der Vermieter muss dir ermöglichen IRGENDWIE TV empfangen zu können.
     
  7. imebro

    imebro Senior Member

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Danke Dir!

    Es ist ja leider kein Balkon, sondern eine Terrasse.
    Die ist aber von der Straße aus auch nicht einsehbar, da eine sehr hohe Hecke die Einsicht verhindert. Außerdem ist dahinter nur ein Zugangsweg und keine richtige Straße. Hinter diesem Zugangsweg ist der Friedhof.

    Ich weiß also nicht, wieso ich dann auf meine Terrasse keine SAT-Schüssel stellen darf (nicht am Haus befestigt, sondern an einer Eisenstange im Boden). Nach links und rechts zu den Nachbarn ist auch nochmal mit einer Hecke verdeckt... also würden NUR WIR die SAT-Schüssel sehen.

    LG
    imebro
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    wenn es keiner merken kann, würd ich nicht lang fackeln... aber bedenken, es braucht freie Sicht zum Satelliten.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Ja, ich würde da einfach eine getarnte Schüssel aufstellen und fertig.
     
  10. Fitzgerald

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    AW: Vermieter will DVB-T Anlage nicht bereitstellen

    Dein Vermieter bettelt ja regelrecht um ein Anwaltsschreiben.

    Mein Tipp: such dir einen guten Anwalt ggf. über Mieterverein, geh hin, gib etwas Geld für ein Beratungsgespräch aus und laß den Anwalt einen Brief schreiben

    Vorher sprich mit dem Elektriker. Es kann sein dass du alles falsch machst und nach DVBT suchst was es gar nicht gibt. Stichwort Kopfstation.

    Wenn die DVBT Sender in der Kopfstation in herkömmliche analoge umgesetzt werden ist doch klar dass dein DVBT Receiver nicht richtig funktioniert. Das wär dann Blödheit auf deiner Seite.

    Besserverdienende haben in Deutschland das Recht auf Sky TV. Dazu kann kein Vermieter in Deutschland nein sagen. Wie der Vermieter dir Sky zuleitet ist seine Sache aber wenn du Sky haben möchtest muß er das erlauben.

    Die allerbeste Lösung für deine Probleme ist Entertain von der Telekom. Das geht über die normale Telefonleitung. Entertain ist modernste Technik und sehr bequem. Ob du Entertain haben darfst erfährst du auf

    Festnetz - Mobilfunk - Internet - Fernsehen | Telekom

    Viel Glück!