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kino.to abgeschaltet!

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Gag Halfrunt, 8. Juni 2011.

  1. powerplay

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    AW: kino.to abgeschaltet!

    Nun wurde erstmal Sachsens Innenministerium abgemahnt ;)

    Fehlendes Impressum: Sachsens Innenministerium wegen Kino.to abgemahnt - Golem.de
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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  3. emtewe

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    AW: kino.to abgeschaltet!

    Es sei denn du bist Ex-Bundeskanzler, dann kann dein Ehrenwort schonmal über dem Gesetz stehen. Darauf hatte ich angespielt...;)
    Bei uns sind vor Gericht eben nicht alle gleich, auch wenn sie es selbstverständlich sein sollten.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: kino.to abgeschaltet!

    Ohne die ehemalige Bundesbirne verteidigen zu wollen, aber die Verweigerung einer Aussage ist keine Straftat.

    Wohl aber kann ein Gericht eine Ordnungsmaßnahme anordnen (Ordnungsgeld, Beugehaft), um den Zeugen dazu zu bringen, doch noch auszusagen. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern eben rein um ein Zwangsmittel.

    § 70 StPO

    Früher hatte man dazu Daumenschrauben, glühende Eisen, Streckbänke. Achja... Die gute, alte Zeit. ;)
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: kino.to abgeschaltet!

    Jetzt bring Johnny23 nicht auf dumme Gedanken, sonst fordert er alle ehemaligen kino.to User zu blenden und ihnen die Hände abzuhacken. Vielleicht besser in umgekehrter Reihenfolge, damit sie erst noch sehen können wie ihre Hände abgehackt werden. "Die gute alte Zeit" dürfte manch einen Hardliner hier ins Schwärmen bringen...;)
     
  6. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: kino.to abgeschaltet!

    Du kannst dir garnicht vorstellen wie. ;)
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: kino.to abgeschaltet!

    Apropos... Als ich mal das Foltermuseum in Rothenburg o.d.T. besucht hab, war ich überrascht, mit welcher "deutschen Gründlichkeit" die Folter damals durchgeführt wurde. Das ging ja richtig nach Vorschrift.

    Laut der Beschreibung dort wurde die Folter ja letztlich auch nur dann eingesetzt, wenn quasi der Angeklagte in einem Indizienprozess als praktisch überführt galt, für eine Verurteilung jedoch das Geständnis fehlte. Wollte er nicht gestehen, dann wurde er eben "überredet". Allerdings dürften wir uns einig sein, dass die damaligen Indizien auch leicht mal gegen einen Unschuldigen verwendet werden konnten.
     
  8. iSelger

    iSelger Guest

    AW: kino.to abgeschaltet!

    Ja, wenn wir was machen dann richtig ;)

    Z.b. unser Rentensystem oder Krankensystem erschaffen vom guten alten Bismarck im Jahre 1891 !! Heute regen wir uns auf das wir mit 67 in Rente gehen können. Damals war es mit 70 Jahren ..... aber egal ! Auch ein System welches heute nicht mehr hinten und voren passt
     
  9. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: kino.to abgeschaltet!

    Kleine Anekdote am Rande. Die Kripo Sachsen wurde wegen des fehlenden Impressums auf der beschlagnahmten kino.to Seite abgemahnt:

    Kriminalpolizei Sachsen wurde wegen “Kino.to” von Rechtsanwälten abgemahnt | Kon$umer – Verbraucherinfo Tipps & News

    http://www.critch.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/abmahnung-15-6-11.pdf

    So oder so kann es kommen. :D
     
  10. Johnny 23

    Johnny 23 Guest