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Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juni 2011.

  1. neotom

    neotom Junior Member

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Das Statement des GVU-Geschäftsführers im Rahmen des GVU-Blogs (KLICK) lässt etwas anderes vermuten. Hier wird detailliert erläutert, gegen welche Gesetze die Nutzer von kino.to NACH AUFFASSUNG DER GVU verstoßen haben und welche straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können.
     
  2. martinho9000

    martinho9000 Senior Member

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    wie kommen sie an die IPs?
    wurde die vorratsdatenspeicherung vom BGH in ihrer form nicht gekippt? auch wenn eine speicherung nicht grundsätzlich verfassungswiedrig ist interessiert mich die frage ob zur zeit in deutschland gespeichert wird.

    verhältnissmässigkeit?
    war nicht immer die rede davon das diese daten nur zur aufklärungen von oranganisiertem verbrechen, morden und terrorismus verwendet werden dürfen. wenn otto p. aus k. sich hangover bei kino.to ansieht hat der staatsanwalt meiner meinung nach kein recht auf die datenherausgabe zu bestehen. das ist eine nichtigkeit.

    die datenspeicherung und deren verwendung allein schon ist ein kapitel das stoff für minimum 100 habilitationen bietet. dazu kommt das thema ob der download in den RAM schon als download zu werten ist. auch darüber lassen sich habilitationen schreiben. die meinungen sind unterschiedlich. und anwälte irgendwelcher interessens gemeinschaften und verbände können nicht los ziehen und ihre persönliche meinung als gesetzt verkaufen.

    wer auf kino.to war muss nicht auch einen film gesehen haben. wo sind die beweise das otto auch einen film gesehen hat.

    grosse hürden:
    datenspeicherung (schonmal vom BGH gekippt! gibts schon ein neues gesetz? wenn ja ist dieses verfassungskonform oder ist es wieder fehlerhaft?)
    nutzung der daten für diese art der "kriminalität" (würde ich verurteilt würde ich zum anwalt gehen und erstmal klären lassen ob die beweise legal waren)
    ist das ansehen des stream überhaupt illegal? (ich kenne gesetz dass das ansehen von videos im internet verbietet. darum der umweg über den angeblichen download. wird der film nach meinung des bgh nicht gedownloaded ist der keks gegessen!)
    beweisbarkeit das er auch einen film gesehen hat (surfen auf einer seite wie kino.to war und ist nicht strafbar! man muss sich also in dem punkt darüber gedanken machen ob man überhaupt beweisen kann wer was angeklickt hat. und selbst wenn dieser beweis gelingen würde könnte man im zweifel beweisen das auch ein stream zustande kam? ich sag nur in dubio pro reo (im zweifel für den angeklagten))

    fazit
    unsere meinungen als nicht juristen, aber auch, falls welche hier sind, die der juristen sind bis zum bgh urteil spekulation mit einer chance 50-50. entweder illegal oder nicht.
    für eine verfolgung der kino.to nutzer sind die hürden noch zuhoch. sowieso seltsam das die filmindustrie noch nicht bis zum bgh geklaggt hat. spricht meiner meinung nach für berechtigte zweifel von deren anwälten das die klage keinen erfolg haben wird.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Über die Firma in Saarbrücken, die die Abrechnungen für die diversen Hoster gemacht hat. Auch dort wurde eine Hausdurchsuchung gemacht. Dort war das wohl auf deren Server gespeichert.

    Nicht über irgendwelche staatlichen Vorratsdatenspeicher

    nicht der Besuch auf kino.to ist entscheidend, sondern die Daten der einzelnen Streaminghoster. Wenn du darauf bist, dann hast du das auch genutzt, da gibt es keine Ausrede mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2011
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Ok, nehmen wir mal an die Hoster haben die IPs gespeichert, damit kann man die IPs allerdings immer noch nicht den Nutzern zuordnen.
    Dazu braucht es die Daten der Provider, aber diese werden – zumindest offiziell – nur für 7 Tage gespeichert.
    Weiterhin darf die Zuordnung Anschlussinhaber – IP-Adresse in Dtl. nur über eine richterliche Verfügung an die GVU herausgegeben werden.

    Und es soll sich dabei um etwa 4 Millionen Nutzer gehandelt haben. Na dann mal viel Spaß bei der Auslastung der Justiz wünsche ich.
     
  5. jemie

    jemie Junior Member

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    der wichtigste Punkt der von der GVU verpennt wurde.

    IPs-Logs und somit die Zuordnung werden zur Zeit nach 7 Tagen beim jeweiligen Provider gelöscht?

    Deswegen stehen im Moment die Abmahnanwälte bei P2P sehr unter Zeitdruck :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2011
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Vorsicht, das ist bei der Telekom so, weil da mal einer geklagt hat. andere Provider speichern auch heute noch bis zu 30 Tage und mehr, andere gar nicht. Will sagen, das ist von Provider zu Provider unterschiedlich...
     
  7. jemie

    jemie Junior Member

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig - Nachrichten Politik - WELT ONLINE

    Das gilt wohl für alle und nicht nur für die Tcom.
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Was die Content Mafia und deren Vertreter die GVU will ist eigentlich egal.
    Bekannt waren diese ja durch so "großartige" Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher"
    wobei es schon ein dickes Ding ist R..Kopierer mit Kinderschändern und Mördern gleichzusetzen und
    andererseits bescheuerte Begrifflichkeiten zu verwenden-denn Raubkopierer gibt es nun mal nicht.

    Wenn die Nutzer von Kino.to die Filme über Filesharing Netzwerke geladen hätte
    dann wäre eine Rückverfolgbarkeit gegeben aber so macht sich die GVU nur lächerlich.

    Ich hoffe die GVU und Co erweisen sich mit ihren Aktionen einen fetten Bärendienst.
     
  9. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Ich, als dummer User, gehe doch davon aus, dass die Kino.to-Betreiber brav ihren Content lizenziert haben. Wieso wird man jetzt als Zuschauer zur Rechenschaft gezogen? Muss man denn überall prüfen ob etwas einwandfrei lizenziert oder gar patentiert ist? :eek:
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Das ist schon wieder überholt. Bei der Telekom gabs ne Klage von einem, der die sofortige Löschung beantragt hat. Der BGH hat aber der Telekom zugestanden, die Daten länger zu speichern (wegen Abrechnung etc.), man hat sich hier im speziellen Fall iVm dem Datenschutzbeauftragten auf sieben Tage geeinigt. Andere speichern noch 30 Tage.

    Die sofortige Löschung galt nur für bislang auf Vorrat gespeicherte Daten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2011