1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Proon, 19. Mai 2011.

  1. Proon

    Proon Senior Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2009
    Beiträge:
    497
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    In Sachsen-Anhalt ist heute der Vizepolizeidirektor der Direktion Nord in Magdeburg wegen doch recht passabler Betrügereien mit einem "Du-Du" bestraft worden.
    Natürlich bekommt er auch seine Bezüge in Höhe von knapp 5.000 € weiter.
    Man, der Kollege hatte aber gewaltig Glück, dass er keine Pfandbons unterschlagen hatte ... !

    Gruß Proon
     
  2. AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Armut ist doch hierzulande keine Schande.:)
     
  3. Tacheles

    Tacheles Senior Member

    Registriert seit:
    24. Februar 2003
    Beiträge:
    356
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    "Im Namen des Volkes" - drauf geschissen!
    Die deutsche Rechtssprechung ist schon lange keine mehr.
    Unser Staat ist nur für die Verbrecher da und das wird sich auch nie ändern, da die Regierung unfähig ist, Gesetzesänderungen vorzunehmen.
    Aber wer schneidet sich schon gerne ins eigene Fleisch.;)
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.852
    Zustimmungen:
    39.357
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Wenn man ein Thema eröffnet und etwas in den Raum stellt, sollte man zunächst die Forenuserschaft aufklären um was es geht und bitte mit Quellangabe.
    Ich glaube kaum das ein Mensch in Hessen oder Bayern auf Anhieb weiß um was es geht.
    Einige reden natürlich dennoch mit...
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2011
  5. AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Ein kurzer Blick zu den anderen ... "In nomine dei Berlusconi" :D
     
  6. Proon

    Proon Senior Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2009
    Beiträge:
    497
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Danke für Deine netten Hinweise, aber ich glaube kaum, dass sich ein User aus Bayern für so einen popeligen Polizeivizechef in Sachsen-Anhalt interessiert und wenn doch, steht jedem die Tante sehr hilfreich zur Seite.
    Mir geht das ja auch am Allerwertesten vorbei, aber naja, wegen meiner augenblicklichen Nähe zur Med. Universität ...
    Nun ja, etwas Aufklärung bringt ja das Sprachrohr der Wahrheit und so klicke man bitte auf: Magdeburger Ex-Polizei-Vize verurteilt | MDR.DE

    Gruß Proon

    P.S.
    Eins weiß ich jedenfalls jetzt schon, in meinem nächsten Leben werde ich auch so ein deutscher Beamter und lasse mich dann vorsorglich suspenditionieren, um mindestens zwei Jahre lang die Gunst des bundesdeutschen Steuerzahlers zu genießen
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2011
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Aber du hast schon gelesen, um was es da tatsächlich ging?

    Er hat Unterlagen gefälscht, um einen Kredit zu erhalten.

    Dafür hat er 9 Monate auf Bewährung bekommen und muss 6000 Euro zahlen. Des weiteren ist es damit vorbestraft, was das Ende seiner Karriere in der Polizei bedeutet. Den Kredit muss er selbstverständlich auch zurück zahlen.

    Also was genau willst du? Die "Pfandklauerin" hat "nur" ihren Job verloren, aber keine weitere Strafe erhalten.
     
  8. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Irrtum. Sie hat Ihren Job nicht verloren.
     
  9. Proon

    Proon Senior Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2009
    Beiträge:
    497
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Ich hab nicht nur das gelesen ... und im übrigen bleibe ich dabei:
    Eins weiß ich jedenfalls jetzt schon, in meinem nächsten Leben werde ich auch so ein deutscher Beamter und lasse mich dann vorsorglich suspenditionieren, um mindestens zwei Jahre lang die Gunst des bundesdeutschen Steuerzahlers zu genießen

    Gruß Proon
     
  10. Proon

    Proon Senior Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2009
    Beiträge:
    497
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Richtig, ein ganz klein wenig Respekt hat man wohl noch vorm Souverän ;-)

    Gruß Proon