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Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 9. Mai 2011.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    Hallo !

    Kurze Frage. Habe heute etwas über eine Internetanzeige gekauft. Ich war vor Ort, und habe mir den Artikel angeschaut und bar bezahlt.

    Jetzt gerade eben rief mich der Verkäufer wieder an, und teilte mir mit, dass er sich es anders überlegt hat, und seinen ehemaligen Artikel wieder zurück haben möchte.

    Ist das rechtlich überhaupt möglich ?

    Ich bin doch jetzt der neue Eigentümer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2011
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Im Prinzip nein, da ja wohl offensichtlich ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

    Theoretisch könnte er nachtrählich diesen Vertrag anfechten und sich auf Irrtum berufen. Aber da muss dann ein Gericht entscheiden, ob seine Gründe ausreichend sind. Könnte ja ein wertvolles Erbstück sein. Oder die Sache gehörte ihm gar nicht und er hat sie irrtümlich angeboten, usw.

    Ansonsten hängt es von dir und deinem guten Willen ab, ob du ihm den Artikel zurück gibst. Kannst ja fragen, was ihm der Rückkauf wert wäre. ;)
     
  3. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Danke schon mal vorab.
    Ich vermute der Gedanke ist ein anderer. Da haben wohl nach mir noch jede Menge Leute angerufen und wollten auch den Artikel haben. Die haben dem dann sehr warscheinlich auch mehr geboten.
    Er hat den Artikel aber vorher an mich verkauft, und fordert den jetzt zurück. Ich möchte den Artikel aber behalten.
    Daher wird der Wind wehen !
    Ich möchte halt rechtlich auf der sicheren Seite sein.
     
  4. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Wo ist das Problem?Wenn du einen Wisch in der Hand hast wo sinngemäss drinsteht " Ansprüche dritter bestehen nicht " kann er sich auch auf den Kopf stellen und mit dem Popo wackeln,er wird seine an dich verkaufte Sache nicht zurück bekommen.Existiert kein schriftlicher Kaufvertrag wird er wohl auch nichts ausrichten können,es sei denn er kommt mit irgendwelchen kruden Geschichten die er der Polizei erzählt hat.Und sowas landet dann vor Gericht.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Rechtlich ist der Kaufvertrag mit der Annahme des Angebots sowie der Übertragung des Eigentums abgeschlossen. Da kann der Käufer gar nichts mehr machen.

    Das ist sein persönliches Pech, wenn nachher jemand kommt, der mehr bezahlt hätte. Was soll dich das jucken?
     
  6. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Der Auffassung bin ich ja auch. Ich wollte nur wissen, ob er das an mich verkaufte wieder zurückfordern kann. Er meinte nämlich zu mir, wenn ich den Artikel nicht an ihn zurückgebe, würde er rechtliche Schritte einleiten.

    Ich bin wie bereits gesagt ja auch der gleichen Meinung, verkauft ist verkauft, da kann der nicht einfach kommen und sagen er möchte das wieder haben. Allerdings weiß ich nicht wie das rechtlich aussieht. Von daher hätte ich gerne eure Meinungen gewusst.
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück


    Soll er doch. Du hast den Artikel bezahlt, er gehört Dir, fertig. Wenn er zuviel Geld hat um das irgendeinem Anwalt in den Rachen zu werfen ist das sein Problem. Er will Dich doch nur nen bisschen einschüchtern. :winken:


    Kannst dich ja mal melden ob er wirklich so Doof ist und zu nem Anwalt gelaufen ist.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Du solltest aus Sicherheitsgründen das Angebot von ihm ausdrucken, sowie sämtlichen E-Mail-Verkehr o.ä.

    Du sagtest, dass du die Ware bar bezahlt hättest. Gibt es Zeugen? Hast du die Summe vorher direkt bei der Bank abgehoben? Dann Kontoauszug aufheben.

    Du hast nämlich ein Problem: Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag. Der ist zwar nicht notwendig, aber zur Beweissicherung hilfreich. Daher solltest du so viel wie Möglich "drumherum" sammeln, was den mündlich geschlossenen Kaufvertrag und die beiderseitige Absichtserklärung belegen könnte.

    Also das Angebot des Verkäufers, die Ware zu dem Preis an dich abzugeben, deine Zahlung der vereinbarten Summe und letztlich die Übergabe der Ware.

    Dann bist du auf der sicheren Seite. Ansonsten würde ich einfach abwarten. Er muss schließlich klagen.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Warum sollte er so einen Heckmeck machen. Wenn er den Artikel hat, gibt es nur 2 Möglichkeiten in den Besitz gekommen zu sein. Gekauft, bezahlt und abgeholt oder nachts eingestiegen und geklaut. Einbruch/Diebstahl macht der Verkäufer offensichtlich nicht geltend, daher wird er ihn wohl gekauft haben wenn er ihn nun besitzt.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Eteas gekauft, jetzt will Verkäufer es zurück

    Wir wissen nicht, was der Verkäufer geltend machen wird. Daher sollte er jetzt alle "Beweise" sichern. Schadet doch nichts.

    Weiß der Geier, was ihm da einfallen könnte. Mir würde da z.B. einfallen, dass "nachtflug" ihn hätte getäuscht haben können und er somit den Artikel zu einem viel zu niedrigen Preis verkauft hat. Oder er hätte ihn bei der Übergabe entwendet und nicht bezahlt, usw.

    Er muss ja irgendwie "kreativ" werden, wenn er den Kauf anfechten will. ;)